Aufstellen von Jagdeinrichtungen

16. Feb. 2014, 14:21 agrobertl

Aufstellen von Jagdeinrichtungen

darf ein Jäger ohne zu Fragen einfach einen Hochstand, Futtertrog, Wildkamera etc. auf fremden Grund (Wald) aufstellen? Soll ja grundsätzlich kein Problem sein, und Fragen gehört meiner Meinung nach auch zum guten Ton. Leider sieht es unser Jäger anders. Wenn man ihn darauf höflich anspricht, bekommt man Antworten wie... bekommst eh an Jagdpacht... Die Sache ist die, dass er voll drauf besteht das man ihn fragt, und einem die Hölle heiß macht, wenn man über seinen Wald zum zu seinem zufährt, ohne Ihn zu fragen. Dies ist in unserer Gegen öfters notwendig, und normalerweise fragt man und man bekommt ein ok, aber er (unser Jäger und Bauer) läßt sich gerne Bitten. Wie sieht es eigentlich mit der Wildkamera Datenschutz rechtlich gesehen aus? Unser Nachbar hätte ihn fast eine Zerstört, als er einen Baum fällte und ein Ästlein diese fast runter gerissen hätte.

Antworten: 4

16. Feb. 2014, 15:18 Jophi

Aufstellen von Jagdeinrichtungen

Hallo agrobertl Ich kenne mich mit Jagdrecht nur in Deutschland aus, bei uns muß der Jäger fragen, und der Bauer erlauben. Außer der Bauer hat driftige Gründe, und die gibt es so gut wie gar nicht.. Am besten Du kaufst Dir ein Exemplar des Jagdgesetzes von Deinem Bundesland. Oder Du fragst bei Deiner Bauernkamer oder so ähnlich an.

16. Feb. 2014, 16:11 melchiorr

Aufstellen von Jagdeinrichtungen

Hallo! Ich weiss nicht wo du zu Hause bist, aber im OÖ-Jagdrecht ist das so geregelt: § 54 Jagdeinrichtungen (1) Der Grundeigentümer hat die Errichtung, Erhaltung und Benützung der notwendigen jagdlichen Anlagen, wie Futterplätze, Jagdsteige, Jagdhütten, ständigen Ansitze und Jagdschirme, gegen eine angemessene Entschädigung zu dulden, wenn ihm die Duldung mit Rücksicht auf die Bewirtschaftung seines Grundes zugemutet werden kann. Über den Umfang der Verpflichtung und das Ausmaß der Entschädigung hat mangels eines privatrechtlichen Übereinkommens die Bezirksverwaltungsbehörde zu entscheiden; bezüglich des Gegenstandes, des Umfanges und der Ermittlung der Entschädigung gelten sinngemäß die Bestimmungen des Abschnittes II und des Abschnittes III lit. B des Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetzes (EisbEG), BGBl. Nr. 71/1954, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2010. Eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht bezüglich des Ausmaßes der Entschädigung ist unzulässig. Diesbezüglich steht es jeder der Parteien frei, binnen vier Wochen nach Zustellung des Bescheides die gerichtliche Entscheidung im Verfahren außer Streitsachen zu beantragen. Zuständig ist jenes Landesgericht, in dessen Sprengel die jagdliche Anlage gelegen ist. Im gerichtlichen Verfahren ist das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz (EisbEG), BGBl. Nr. 71/1954, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2010, sinngemäß anzuwenden. Mit der Anrufung des Gerichtes tritt die verwaltungsbehördliche Entscheidung über das Ausmaß der Entschädigung außer Kraft. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann nur mit Zustimmung des Gegners zurückgezogen werden. Wird der Antrag zurückgezogen, so gilt mangels anderweitiger Vereinbarungen die ursprünglich von der Bezirksverwaltungsbehörde festgesetzte Entschädigung als vereinbart. (Anm: LGBl.Nr. 2/1990, 138/2007, 32/2012, 90/2013) (2) Einsprünge, das sind Vorrichtungen, durch die der Wechsel des Wildes derart behindert wird, daß wohl das Einwechseln, nicht aber das Auswechseln möglich ist, dürfen nicht errichtet werden. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LROO&Gesetzesnummer=10000063&ShowPrintPreview=True lg.

16. Feb. 2014, 19:16 mitmart

Aufstellen von Jagdeinrichtungen

"darf ein Jäger ohne zu Fragen einfach einen Hochstand, Futtertrog, Wildkamera etc. auf fremden Grund (Wald) aufstellen? " Nein darf er nicht .

17. Feb. 2014, 07:55 Steira

Aufstellen von Jagdeinrichtungen

Hallo, Er braucht sicher mal deine Unterschrift wenn er auf deinem Grund und Boden etwas errichten oder aufhängen will! Wenn er dich nicht fragt, dann geh zur Gemeinde und lass im deine Pacht entziehen! Bei uns ist es so das unser \"Jäger\" sehr oft vorbei kommt und fragt und auch mal plaudert mit dir... Die Pacht bekommt bei uns die Gemeinde.... MFG A STEIRA

ähnliche Themen

  • 0

    Rechtsanwalt im Schuldenstreik

    nettes Video zum Thema Darlehensschulden, Zwangsvollstreckung und Schuldner mfg

    freidenker gefragt am 17. Feb. 2014, 13:03

  • 2

    AMA berücksichtigt Haushaltsdisziplin!

    http://www.ama.at/Portal.Node/ama/public Wird diese Disziplin auch bei den Verwaltungsausgaben angewandt? Ist das Auszahlungsgeld vür 2013 alles für die Verwaltung aufgegangen? Ich kenn mich nicht meh…

    ginzo gefragt am 17. Feb. 2014, 12:51

  • 2

    Landwirtschaftliches Nettoeinkommen

    In der Pflegschaftssache mit meiner Exfrau, nimmt meine Ex an das ich mehr verdiehne als noch vor einem Jahr! Es ist aber nicht so, jetzt wurde vom Gericht ein Sachverständiger bestellt der mein Netto…

    jakobbauer gefragt am 17. Feb. 2014, 11:56

  • 3

    Tarifanpassung Kirchenbeitrag

    Habe heute eine Aufforderung der Kirchenbeitragsstelle bekommen. Diese möchte von mir einen aktuellen Einheitswertbescheid. Ausserdem streben sie einen österreichweiten einheitliche Tarif. Ich weis da…

    Peter1545 gefragt am 17. Feb. 2014, 11:54

  • 0

    Rückzahlung AFP

    Servus aus Bayern wollt mal fragen ob jemand von euch Erfahrung mit Rückforderungen von Stallbauförderungen hat. Hatte eine unangemeldete Kontrolle natürlich war mein stall überbelegt.

    lolipop gefragt am 17. Feb. 2014, 09:58

ähnliche Links