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Arbeitsbreite?
26. Sept. 2008, 21:38 TSA
Arbeitsbreite?
Hallo habe eine Frage? Habe einen schlegelhäcksler mit einer gesamt breite 3m22. Muß ich mit begleitschutz oder Routengehnemigung fahren? Mfg
Antworten: 1
26. Sept. 2008, 22:29 ANDERSgesehn
Arbeitsbreite?
in oberösterreich gilt: 2,55 bis 3,30 m aussenbreite auf 2spurigen straßen mit drehlicht und bei tag ohne begleitung. bei unübersichtlichen, kurvenreichen oder/und einspurigen straßen nur mit einem begleitfahrzeug. ein sehr nützlicher tipp meinerseits die ökl-broschüre "traktor im straßenverkehr" (kosten 4 € + versand) diese broschüre ist ohne juristischen deutsch, einfach und kompakt für jedermann geschrieben. sogar die polizei hat sie. link: http://www.oekl.at/publikationen/traktor/ Der Traktor im Straßenverkehr 8. überarbeitete Auflage Preis: 4,00 Euro Bestellungen: 01/505 18 91 oder office@oekl.at oder Webshop Der Land- und Forstwirt sieht in seinem Traktor vor allem eine Arbeitsmaschine, die er auf seinem Betrieb täglich einsetzt. Er möchte, dass der Traktor bzw. die Arbeitsmaschine in den ureigensten Bereichen optimale Arbeit leisten. Wenn der Lenker eines Traktors bzw. einer Arbeitsmaschine jedoch auf Straßen mit öffentlichem Verkehr fährt, hat er alle gesetzlichen Auflagen und Bestimmungen einzuhalten; so wie dies für die Lenker von Personenkraftwagen beziehungsweise alle anderen Verkehrsteilnehmer gilt. Nicht alle gesetzlichen Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (KFG), der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Führscheingesetzes (FSG) sind jedoch für Lenker von landwirtschaftlichen Fahrzeugen bedeutsam. Dies sind jene Fahrzeuge, die zur Verwendung im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bestimmt sind und als lof-Fahrzeuge bezeichnet werden. Für jeden Halter und Lenker eines Traktors bzw. einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine ist es empfehlenswert, die gesetzlichen Auflagen und die Bestimmungen im Bereich landwirtschaftlicher Maschinen und Fahrzeuge zu kennen. Das Autorenteam stellt diese für Halter und Lenker der genannten Fahrzeuge wichtigen Bestimmungen in einer für den Praktiker - der mit der Auslegung komplexen Gesetzestexte meist wenig vertraut ist - verständlichen Form dar. Bei einer eventuell notwendigen Schadensregulierung durch die Versicherungsunternehmen ist es zur Vermeidung von Regressforderungen entscheidend, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden. bei anbaugeräten, die länger sind als 1,5m ist eine langgutfuhrentafel pflicht. wer hat zb. beim pflug so etwas drann? lg ANDERSgesehn. ps: eine sinnvolle investion für 4€!!!
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