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AMA Rückforderung/ BBK Fehler
11. Dez. 2013, 07:09 Baumschneider
AMA Rückforderung/ BBK Fehler
Werte Kollegen! Folgende Situation derzeit: Ich, Neubetriebsgründer im Herbst 2011, habe im Herbst 2011 alle Maßnahmen meines Vorbewirtschafters übernommen. Dabei hat mich die Bauernkammer unterstützt. (Mit mir die Formulare ausgefüllt, weggeschickt.....) Nun, habe ich und mein Vorbewirtschafter folgendes Problem: Bei der damaligen Übernahme ist eine MAßnahme vergessen worden zum übernehmen, diese MAßnahme hat allerdings einen Verpflichtungszeitraum von 2007-2013. Da ich damals als Neubeginner überhaupt keinen Tau hatte von den Formalitäten habe ich mich auf meine Interessensvertretung der Bauernkammer beim ausfüllen verlassen. Nun ist es so, dass die Maßnahme mit den Auflagen von mir zwar immer eingehalten wurde, weil ich bis jetzt glaubte im \"Besitz \" dieser Maßnahme zu sein!! Jedoch habe ich die Maßnahme lt. AMA nicht, weil ich sie nicht beantragt habe weiterzuführen... Nun hat mein Vorbewirtschafter eine Rückforderung bekommen, und ich ebenso kein Geld für diese eingehaltene MAßnahme.... Das sind aber keine kleinen Beträge...!! Im gegenständlichen Fall handelt es sich um eine NAturschutzfläche welche erst ab Juli gemäht werden darf, und, nicht gedüngt werden darf.... für diese eEinhaltung gibts halt an Haufen Geld, .... nicht wirklich viel zu tun.... also warum sollte ich das nicht weiterführen wollen??? In meinen Arbeitsaufzeichungen ( Schlagblättern) kann man das nachlesen wann gemäht wurde,das nicht gedüngt wurde.... und diese Aufzeichnung wurde auch von einem Kontrollor im Jänner 2013 beurkundet, d.h. unterschrieben. Also kann man das nicht nachträglich verändert haben..... Ist aber dem Bearbeiter bei der AMA egal.... Also die habe ich damit schon Konfrontiert... Was soll ich tun? Hat die Bauernkammer keine Versicherung für sowas??? Habt ihr dementsprechende Erfahrungen gemacht, wenn die KAmmer einen Fehler macht....???
Antworten: 9
11. Dez. 2013, 07:41 waldorf
AMA Rückforderung/ BBK Fehler
Rechtlich ist da nichts zu machen: Du hast die ÖPUL Maßnahmenübernahme unterschrieben, damit bist du für den Inhalt alleinverantwortlich. Einzige Chance wäre, daß die AMA Einsicht zeigt. Frag mal bei den ÖPUL Spezialisten in der LWK Zentrale deines Bundeslandes (in NÖ ist das St.Pölten) nach. Die haben meist gute Kontakte. Vielleicht können sie dir helfen Was mir noch auffällt: Du scheibst die Maßnahmenübernahme war im Herbst 2011, also bereits vor 2 Jahren. Hast du den Fehler erst jetzt bemerkt?
11. Dez. 2013, 10:48 Christoph38
AMA Rückforderung/ BBK Fehler
Für erste ist festzuhalten dass die AMA hier keinen Fehler gemacht hat, da die Massnahme nie beantragt wurde. Für die Abgabe der Anträge ist man primär selber verantwortlich, sodass nie die Kammer allein schuld sein wird, sondern womöglich ein gemeinsames Verschulden vorliegt. Die 100%ige Abtretung der Verantwortung an die Kammer wird nicht funktionieren, vor allem nicht bei einem Unternehmer. Hast du der Kammer mitgeteilt, dass du alle Massnahmen übernehmen willst ? Hast du den Antrag unterschrieben u. vorher kontrolliert, ob alles deinen Wünschen entspricht ? Für mich gemeinsames Verschulden von dir u. der Kammer. Besser wären deine Chancen wenn du für Geld jemand beauftragt hättest, sich um deine AMA-Angelegenheiten zu kümmern.
11. Dez. 2013, 13:12 freidenker
AMA Rückforderung/ BBK Fehler
@Baumschneider Hallo, hab auch mal so eine Erfahrung gemacht. Zuhause das Kreuz an der richtigen Stelle gesetzt, dann bei der Abgabe in der BBK ein Mißverständnis und das Kreuz weggemacht direkt bei der Abgabe im glauben es wird schon passen :-) . Das war auch übrigens in meinem ersten Jahr. Bin dann erst nach der Abgabefrist draufgekommen und zur Sprechstunde des BBK -Leiters gegangen ob ich doch noch für ubag das kreuz machen kann. War auch am Durchdruck ersichtlich das es ursprünglich gekreuzt war und alles... Der hat dann lapidar gemeint wenn ich mich nicht auskenn soll ich an Kurs machen und hat keinen Finger gekrümmt und für mich wars ein Lehrgeld wie gut ich hier vertreten werde. mfg
11. Dez. 2013, 15:44 mfj
AMA Rückforderung/ BBK Fehler
Wieder mal ein herrlicher Thread, Da hat jemand von \"tuten und blasen\" keine Ahnung, weiß nur dass es für irgendwas Geld gibt oder auch nicht, verpasst jahrelang alle Fristen und Normen, bemerkt es selber wahrscheinlich gar nicht - und wird vom Vor-Bewirtschafter mit Sicherheit angequatscht - weil dieser Rückforderungsbescheide bekommen hat... Dann ist natürlich alles andere schuld, und zu guter letzt... waren hier halt zwei richtige Vollpfosten beieinander. Der eine nichts gewusst , der andere geschlafen. @Baumschneider - wenn du keinen Tau von den beantragten bzw. nichtbeantragten Maßnahmen hast - wie du selber schreibst... kannst du auch keinen Tau - von deren Auflagen zur Bewirtschaftung haben. Somit hast du mal zurecht kein Geld bekommen. Landw. Förderungen sind nicht da, um alle Arten von Landwirten glücklich und zufrieden zu machen, sondern sind eine steuerlich geförderte Leistungsabgeltung mit genau definierten Auflagen. Wenn du anständig bist – zahlst du deinem Vorbewirtschafter die Rückforderung. Jetzt gibt’s noch mal ein Verlängerungsjahr – da kommste mit neuen Maßnahme sowieso nicht rein, übernächstes Jahr fängt wieder eine neue Periode an – da kannste dann zugreifen.
11. Dez. 2013, 22:28 freidenker
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@G007 Denk mal selber nach ob du dich in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Dingen auskennst mfg
12. Dez. 2013, 09:38 waldorf
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@ muk "nur rechtlich kannst gegen diese vorgehen" --->lies dir die Verpflichtungserklärung auf Seite 3 deines unterschriebenen MFAs durch (hättest du eigentlich schon tun sollen bevor du unterschreibst), dann bin ich auf deine Argumente gespannt SOFERN SIE SACHLICH SIND. Von IG Milch und den Problemen mit den Almen hab ich nur wenig Wissen, das gehört aber auch nicht hierher. Im Fall von Baumschneider haben wohl er UND die (beratende) BBK einen Fehler gemacht, Fehler passieren eben und Schuldzuweisungen bringen da überhaupt nix. Es kann nur darum gehen ob und wie der Schaden zu begrenzen ist und wie man solche Fälle in Zukunft vermeiden könnte. Ob hier eine Versicherung seitens der LWK möglich wäre, bezweifle ich, da der Antragsteller mit seiner Unterschrift die alleinige Verantwortung übernimmt
12. Dez. 2013, 09:49 Christoph38
AMA Rückforderung/ BBK Fehler
Wenn auch der Bauer meist nichts zahlt, kriegt die Kammer nicht öffentliche Gelder als Leistungsabgeltung für die Förderabwicklung ?
12. Dez. 2013, 10:03 mfj
AMA Rückforderung/ BBK Fehler
Ich kann Euch nur zustimmen. Die besten Ideen kommen wirklich aus der Landwirtschaft... So eine Versicherung für Beratungsfehler der LWK wäre doch ein nettes aufblasbares „Tischlein deck Dich“ Erweiterungs-Programm. Letztlich hätte man sie beim heurigen Almdesaster ausgiebig nützen können... Das Leben ist heute ja richtig modern geworden. Grundsätzlich sollte jeder Fehler versichert werden. Ich wäre auch dafür, dass Standesbeamte eine Haftpflichtversicherung gegen falsche Verheiratungen haben, bzw. zumindestens eine Rückgabeversicherung anbieten würden. Weil es kann doch nicht sein, dass man mit amtlicher Würde und netten Worten – katastrophale Beziehungen verheiratet. Wo kommen wir denn da hin, wenn Beamte keine Gewährleistung mehr bieten können ? Auch sollte z.b. an jeder Kasse beim Schwimmbad der Kartenverkäufer eine Haftpflichtversicherung für unterlassene Einweisung abgeschlossen haben. Es könnte durchaus sein – wenn der Kassier die Frage vergisst: Lieber Gast, dies ist ein Schwimmbad – schwimmen schützt vor Ersaufen...auch der verschlafenste Gast weiß – er ist im Schwimmbad gelandet. Damit wäre endlich Rechtsicherheit vorhanden, und Unwissenheit gedeckt. Auf alle Fälle überlege ich mir, ob ich nicht in Versicherungsbranche wechseln soll. Das „Landwirt-Dodel-Betriebspaket“ müsste doch verkaufbar sein. Ich bin noch am überlegen ob 7- 10% der jährlichen Förderleistung als Versicherungsbeitrag nicht zu niedrig sind... Schließlich zeigt sich gerade in diesem Umfeld – dass Bauern am liebsten nur unterschreiben.
12. Dez. 2013, 12:16 biolix
AMA Rückforderung/ BBK Fehler
Mahlzeit ! ja wie nennt man das von dir jetzt mfj, Themaverfehlung oder einfach rausreden.. ;-)) egal, du willst es nicht verstehen, weilst selsbt so ein "Berater" bist, der dann keine Verantwortung übernehmen möchte, aber sollte.. ;-) lg biolix p.s. Rescha das versteht jeder, eben es kann was passieren, aber wenn man dafür zahlt, sollte man sich doch auf etwas verlassen können oder auf eine kulante Lösung auf das was einem zusteht, wenn man die Leistungen erfüllt hat, ob Kreuzerl oder nicht....
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