ältere Feuerlöscher wegwerfen ?

26. März 2009, 14:24 Jophi

ältere Feuerlöscher wegwerfen ?

Hallo ! Heute morgen war ich mit allen 8 in Haus, Hof und Autos angebrachten Feuerlöschern bei der Überprüfung. Als ich die Löscher wieder abholen wollte, sagte mir der Mechaniker, er habe nur zwei Löscher überprüft, weil die restlichen 6 Löscher zwar alle einen guten Eindruck machen auch alle erst vor drei Jahren überprüft und gewartet wurden, aber doch älter als 25 Jahre seien. Es gäbe ein neues Gesetz welches vorschreibt, Löscher die älter als 25 Jahre seien nicht mehr zu prüfen, sondern durch neue zu ersetzen. Ich möchte klarstellen, daß es sich bei meinen Löschern nicht um billige Baumarktware handelt, sondern um Markenprodukte, bei denen man den Belälter oben aufschrauben, um das Pulver sieben und die Gaskapsel wiegen zu können. Auch äußerlich sind es keine gebördelte sondern sauber verschweißte Behälter ohne jede Spur von Flugrost. Nun meine Frage an Euch, hat jemand von Euch schon von diesem Gesetz gehört ? Ich selbst bin da am zweifeln, weil das Angebot von einem neuen Löscher und der Hinweis auf eine bevorstehende Preiserhöhung bei neuen Löschern zu schnell kam. lg Jophi

Antworten: 5

26. März 2009, 15:21 raga

ältere Feuerlöscher wegwerfen ?

war bei mir (leider) auch so dass meine guten Markenfeuerlöscher nicht mehr überprüft wurden; die vorgeschriebenen hab ich nun durch neue "Billigsdorfer" ersetzt ..die "Alten" sind nun an anderen eventuell gefährdeten Stellen

26. März 2009, 19:47 derrick

ältere Feuerlöscher wegwerfen ?

Griaß di, Wie das geschieht, ist in ÖNORM F 1053 (Ausgabe 1. 11. 2004) geregelt. Sie behandelt Überprüfung, Instandhaltung und Kennzeichnung tragbarer Feuerlöscher ... www.on-norm.at/publish/feuerloescher.html?&L=1class%3Dl53Dl - 42k - Firmenmitteilung: Funktion und Sicherheit: Die Lebensdauer eines Feuerlöschers Wie lange funktioniert ein Feuerlöscher zuverlässig? Mit dieser Frage wurde und wird auch Minimax häufig konfrontiert. Um generelle Klarheit zu schaffen, wurden bundesweit alle Feuerlöscher-Hersteller von den Marktaufsichtsbehörden unter Bezugnahme auf den § 5 GPSG aufgefordert, über die Lebensdauer und die sichere Funktionsweise von Feuerlöschern, Stellung zu beziehen. Dies ist besonders für Betreiber von Interesse, die nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und berufsgenossenschaftliche Vorschriften für die vorhandenen Brandschutzein- richtungen und deren Funktionstüchtigkeit eine Gefährdungsanalyse erstellen müssen. Zur Transparenz dient die folgende Stellungnahme seitens Minimax. Neben den Minimax Feuerlöschern gelten die Aussagen ebenso für die Marken Favorit, Vulkan und Wintrich, deren Rechtsnachfolger Minimax ¡st. Die gewöhnliche Nutzungsdauer von Feuerlöschern liegt je nach Geräteart zwischen 20 und 25 Jahren. Daraus leiten sich Aussonderungsfristen ab, die nach Gerätearten unterschiedlich sind: Pulver-, Wasser-, Schaumdauerdruckfeuerlöscher: 20 Jahre Pulver-, Wasser-, Schaumaufladefeuerlöscher: 25 Jahre Kohlendioxidfeuerlöscher: 25 Jahre Feuerlöscher sind auf Grund ihrer Anwendungstechnik Druckgeräte, die damit der europäischen Druckgeräterichtlinie und dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) unterliegen. Weitere Anforderungen ergeben sich aus Herstellungs-Zulassungsspezifikationen, die auf Normen und gesetzlichen Regelwerken beruhen.

26. März 2009, 19:52 derrick

ältere Feuerlöscher wegwerfen ?

Hallo Jophi, war unaufmerksam beim Lesen. Du kommst aus Deutschland. Dort ist dies in deer entsprechenden DIN zu finden. In Österreich ist es so, dass Feuerlöscher nach der ÖNORM zu prüfen sind. Egal ob dies Firen mit Vertrieb einer bestimmten Marke oder ander zugelassene Prüfer sind. Wer prüfen darf, ist ebenfalls in einer ÖNORM festgelget. Ein Feuerlöscher gilt als überprüft, wenn die Überprüfung nach Norm erfolgte. Schönen Abend noch aus Tirol.

26. März 2009, 21:31 hydrant

ältere Feuerlöscher wegwerfen ?

Hallo Ich muß staunen, was es in diesem Forum so alles gibt. Ich bin u. a. Sachkundiger nach DIN 14406 Teil 4, sowie Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung in Deutschland für Tragbare u. Fahrbare Feuerlöscher. Was der Prüfdienst Dir gesagt hat, ist Tatsache. Die Hersteller von Feuerlöschern wurden nach EU-Verordnung aufgefordert eine max. Haltbarkeitsfrist für ihre Geräte anzugeben. Hier haben sich die Hersteller auf max. 25 Jahre [Gloria max. 20 Jahre) für Aufladelöscher geeinigt. Danach erlischt deren Zulassung, und keine Originalersatzteile werden mehr bereit gehalten. Man muß bedenken auf den Behälter kommen im Einsatzfall 15-17 bar Druck. Es sind heirbei schon tödliche Unfälle passiert. Diese FL waren zwar bestimmt sehr rostig.. Es kommt jedoch auch bei tadellos aussehenden Feuerlöschern zu Materialermüdung. Kein Mensch kann einen tödlichen Unfall verantworten. Was soll ein "Bioversallöscher" sein? Behälter von Feuerlöschern dürfen nur für den zugelassenen Zweck (Pulver, Schaum, CO-2 usw.) verwendet werden. Alles andere ist Verantwortungslos. Mehr Info, oder ev. interssantes Vergleichsangebot: brandschutz.grath@t-online.de, Tel. 0175-4156092

27. März 2009, 19:52 harrykaernten

ältere Feuerlöscher wegwerfen ?

Bevor sie wegschmeißt gib sie der Feuerwehr. Die freuen sich immer wenn sie was zum Üben haben und das funktioniert meist noch immer.

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