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hochinteressante Pensionserhöhungen 2008 der SVB
zitat : mit 1.1.2008 werden die pensionen ohne ausgleichszulage unter 747 euro um 1,7 %erhöht.
pensionen zwischen 747 und 1050 euro erhalten einen pauschalbetrag von 21 euro-dies entspricht einer anhebung zwischen 2,9 % und 2 % .
ich musste mir es einige male durchlesen, aber es ist wahr-kleine pensionen werden prozentual weniger erhöht als grössere!
da darf man ja nur hoffen, daß den kleinstpensionisten durch diese kleinere prozentuale pensionserhöhung dennoch noch genug geld übrig bleibt, um den Bauernbundbeitrag sich vom mund abzusparen. wär ja auch schade um diesen garant einer sozial gerechten pensionspolitik
mfg
hochinteressante Pensionserhöhungen 2008 der SVB
Hallo edde,
könnte es sein, dass der erste betrag - €747,- für Einzelpersonen und der zweitere bis €1050,- vielleicht für ein Ehepaar gilt? Weiß nichts genaueres, aber ist mir grad so eingefallen ...
lg Ice
hochinteressante Pensionserhöhungen 2008 der SVB
hi edde,
"daß den kleinstpensionisten durch diese kleinere prozentuale pensionserhöhung dennoch noch genug geld übrig bleibt, um den Bauernbundbeitrag sich vom mund abzusparen"
egal welcher mitgliedsbeitrag - jede mitgliedschaft ist eine freiwillige sache - und nur als kleine idee - zb. rauchen kostet auch geld und ist vielleicht fast gleich schädlich wie der bb ;-)
hochinteressante Pensionserhöhungen 2008 der SVB
In unserer Gegend sind das so übliche Beträge für Bäuerinnen und Bauernpension wenn beide versichert gewesen sind....also beide!!!!!
Mfg, helmar
hochinteressante Pensionserhöhungen 2008 der SVB
Natürlich beide bei der SVB und kein außerlandwirtschaftliches Einkommen welches pensionsversicherungspflichtig gewesen ist.
Mfg, helmar
hochinteressante Pensionserhöhungen 2008 der SVB
an edde
Frage meiner meinung nach ist das Falsch was du schreibst.
Anhebeung der Pensionen um 1,7% für alle.
nur die zwischen den Beträgen 747 und 1050 € bekommen eine Pauschale von 21 € die eben je nach Pensionshöhe 2,9 %-2% ausmacht also höher ist % uel alls bei den über 1700.-. Bei den Beziehern von 1050€ bis 1700 ist sie 2% . Bei den Beziehern zwischen 1700 und 2161,5 beträgt sie 2% fallend auf 1,7 % . Und über 2161,5 € bekommen einen Fixbetrag von 36,75 € sprich 1,7%ige Erhöhung fallend
hochinteressante Pensionserhöhungen 2008 der SVB
zum Betrag 747 das ist die Mindestpension unter der wird sowiso ausgeglichen mit Ausgleichszulage.
Ausgenommen es sind andere Pensionen bzw. Einkünfte vorhanden.
Die Mindestpension wurde eben von 726 auf 747 angehoben das sind die 21€ sprich 2,9%
zur Pension Grundsätzliches
am schlechtesten schneiden sowieso die ab die gerade über die 747 kommen den die bekommen keine AGZ keine Befreiungen und Vergünstigungen in der KV und anderer Kostenerstatungen, müssen im Heilverfahren mehr bezahlen und haben unter umständen aber das doppelte Einbezahlt.
hochinteressante Pensionserhöhungen 2008 der SVB
Danke Gerhardkep für die Klarstellungen.
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