Stmk. Bauen im Freiland im Rahmen der land- undoder forstwirtschaftlichen Nutzung ROG Abs. 4 Z. 2

Antworten: 6
  08-07-2020 10:26  Steirer099
Stmk. Bauen im Freiland im Rahmen der land- undoder forstwirtschaftlichen Nutzung ROG Abs. 4 Z. 2
Grüß euch,

wir leben zurzeit am elterlichen Hof und haben eine stillgelegte Wirtschaft 20 Minuten vom Hof entfernt in Aussicht.
Auf Grund der guten Lage ist der m² Preis relativ hoch somit würden wir nur 1.600m² mit dem rechtmäßigen Bestand kaufen.
Bestand: 140m² Wohntrakt / 130m² Wirtschaftstrakt / Erdkeller mit ca. 80m².
Am elterlichen Hof zu erweitern ist kein Thema. Betrieb ist noch nicht übergeben.

Bezüglich Bebauung hätten wir am wenigsten Probleme bzw. Risiko, wenn wir eine Baubewilligung im Zuge der land- und/oder forstwirtschaftlichen Nutzung zusammen bringen.
Meine Vorstellung wäre eine Pacht der 18ha Wald von zu Hause und falls notwendig noch den anschließenden Wald an die neue Liegenschaft inkl. Betriebsneugründung. (Vll. geht es ja einfacher?)
Bauamt und Bürgermeister stellen hier kein Problem dar.

Meine Fragen wären:
- Gibt es hier eine Möglichkeit am 20 Minuten entfernten Grundstück das alte Haus abzutragen und im Zuge der landw. Nutzung einen Neubau zu errichten? (ROG §33 Abs.4 Z. 2)
- Wäre es besser den Betrieb zu Hause zu übernehmen oder ist eine Neugründung eher zielführend?
- Falls Neugründung: Reicht es die Flächen am elterlichen Hof zu pachten?
- Sind Flächen im direkten Anschluss an den "neuen" Betrieb zwingend erforderlich?

Eventuell hat ja schon wer ähnliche Erfahrungen bzw. kennt eine Vorgansweise, die hier funktionieren könnte.
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße aus der Stmk.


  08-07-2020 10:41  xaver75
Stmk. Bauen im Freiland im Rahmen der land- undoder forstwirtschaftlichen Nutzung ROG Abs. 4 Z. 2
Mit 0,16ha Eigengrund im Freiland neu bauen?

Wenn die elterliche Landwirtschaft überhaupt existiert, würde ich die übernehmen.,-)

mfg

  08-07-2020 10:55  mostkeks
Stmk. Bauen im Freiland im Rahmen der land- undoder forstwirtschaftlichen Nutzung ROG Abs. 4 Z. 2
Du brauchst nicht zwingend eine Landwirtschaft wenn du das Gebäude in etwa diesem Ausmaß erhalten willst. Mach das Ganze nicht als Neubau sondern eine "Altbausanierung" und lass einen Eckstein stehen. Bei uns ist die Sanierung ein recht dehnbarer Begriff.

  08-07-2020 13:29  Steirer099
Stmk. Bauen im Freiland im Rahmen der land- undoder forstwirtschaftlichen Nutzung ROG Abs. 4 Z. 2
@mostkeks: Danke für die Antwort. Problem ist heute dass es schon Rechtssprechungen gibt welche, dieses, im Zuge der Bauarbeiten ist Mauer umgefallen usw. leider sehr streng handhaben. Uns geht es nur darum dass wir keinen Konsensverfall erleiden möchten, wenn wir die alte Substanz (Sanierung wäre nicht mehr Verhältnissmäßig) abtragen und neu bauen. Neider gibts ja genug die solchen Sachen genauer nachgehen.
Am wenigsten Risiko hätten wir wenn wir im Zuge der land- undoder forstwirtschaftlichen Nutzung neu bauen. Die Frage ist nun einfach ob so etwas überhaupt durchgeht wenn das zukünftige Wohnhaus 20 Minuten von der Landwirtschaft bzw. dessen Flächen entfernt ist. Wie schon erwähnt sind die Flächen ja vorhanden welche ich im ersten Schritt pachten bzw. falls notwendig gleich übernehmen könnte. Ich kenne die Voraussetzungen für eine Betriebsneugründung nicht jedoch ist man mit einem Forstafacharbeiter und 18ha Wald nicht weit davon entfernt würde ich annehmen!?




  08-07-2020 14:31  dietmar.s(2cz6)
Stmk. Bauen im Freiland im Rahmen der land- undoder forstwirtschaftlichen Nutzung ROG Abs. 4 Z. 2
servus
hat dieser stillgelegte Hof eine Hausnummer?

  08-07-2020 16:11  Steirer099
Stmk. Bauen im Freiland im Rahmen der land- undoder forstwirtschaftlichen Nutzung ROG Abs. 4 Z. 2
Ja Hausnummer besteht!

  08-07-2020 18:29  dietmar.s(2cz6)
Stmk. Bauen im Freiland im Rahmen der land- undoder forstwirtschaftlichen Nutzung ROG Abs. 4 Z. 2
ich würd mal zur Bezirksbauernkammer mit einer Person meines Vertrauens dein Projekt besprechen. Mitn Leiter TErminausmachen zb. Mit denen hast dann sowieso länger zu tun wenn du L und Forstwirtschlaftlichen Nutzgrund hast. mfg




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