Antworten: 3
  14-05-2020 21:06  Archan
Biobetrieb
Hallo. ich habe eine Frage. wenn ich die Wiesen biologisch bearbeite und auch mit abg einen Kontroll-Vertrag abschliesse, welche Auflagen habe ich dann? darf ich die Wiesen mähen wann und so oft ich will, oder gibt es da Auflagen? ich glaube gehört zu haben, 1. Mähen Ende Juni, kann das stimmen? LG Archy

  14-05-2020 22:19  eklips
Biobetrieb
Ob es stimmen kann, dass du glaubst, gehört zu haben, dass Ende Juni irgendwas sein soll, kann ich nicht beurteilen.
Welche Auflagen du zu erfüllen hast, kommt drauf an, was in deinem Kontrollvertrag mit der ABG steht und diese wird dich darüber aufklären, was du einzuhalten hast.
Aus der Bioverordnung geht keine Schnittzeitauflage hervor.


  14-05-2020 22:46  Richard0808
Biobetrieb
@Archan Mähen ende Juni ist Blödsinn... kurz gesagt: im Bio darfst keine Chemi einsetzen(Ampferbekämpfung), keinen N- Hältigen Künstdünger, Kalk nur gewisse Sorten die Sauteuer sind.
Dafür fallen die Biodiversitätsflächen weg, man kann im Bio mähen wann, wieviel und wie oft man will.
(Zur Zeit halt noch)

Im Ackerbau gibt es keine Fruchtfolge Auflagen wie im Konventionellen bereich, im Bio darfst theoretisch bei 30ha Nutzfläche 30ha Mais anbauen. Aber natülich nur mechanische Unkrautbekämpfung.

  15-05-2020 08:23  Vollmilch
Biobetrieb
Guten Morgen!

OT:
So wie ich das gehört habe, kommen im neuen öpul 7% Biodiversitätsflächen für Bio und konventionell.

Alles Gute!
Vollmilch




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