Umstieg in Teilpauschalierung

Antworten: 40
  04-12-2019 09:28  xaver75
Umstieg in Teilpauschalierung
Hallo, ich überlege schon länger wegen der Teilpauschalierung.
Wie ist die Reihenfolge der Behörden, ist da das Finanzamt der erste Ansprechpartner?
Oder BBK, SVB-Sprechtag?

mfg

  04-12-2019 09:35  thomas.t3
Umstieg in Teilpauschalierung
1 - Steuerberater
Lg

  04-12-2019 09:41  roman.n(wg61)
Umstieg in Teilpauschalierung
Gute frage wie die Reihenfolge ist... Wünsche dir jedenfalls viel Spaß, vor allem mit Finanzamt...

  04-12-2019 09:53  richard.w(7n417)
Umstieg in Teilpauschalierung
Erster Schritt: Unterlagen sammeln. Kannst du mindestens 3 Jahre ordentlich als Einnahmen und Ausgabenrechnung vollständig darstellen? Wenn ja, geh zum Steuerberater oder zur Kammer oder zu einem Beratungstag beim Maschinenring.
Solltest du diese Unterlagen nicht haben, dann fang an diese zu sammeln. Normalerweise kannst du danach deine Frage ohne Hilfe selbst beantworten.


  04-12-2019 10:04  Richard0808
Umstieg in Teilpauschalierung
Zuerst zum Steuerberater, wen der sagt es ist eine gute Idee dan kannst weiter schaun und der weiß auch sicher wo du wie und wann Auftauchen musst.


Jetzt mal eine Blöde Frage aber kann ma sich die Teilpauschalierung überhaupt aussuchen?

Das man Optieren kann ist mir schon klar, mit kompletter Buchhaltung, aber nur Einnahmen aufzeichnen wie bei der Teilpauschalierung?

  04-12-2019 10:22  Peter1545
Umstieg in Teilpauschalierung
@Richard: Teilpauschalierung kann man sich insofern aussuchen, ob man etwas zupachtet oder nicht.

@Xaver: wofür braucht man da einen Ansprechpartner?

  04-12-2019 10:39  xaver75
Umstieg in Teilpauschalierung
@Peter1545
Welche Stelle ist zuständig, wird einem da auf der BBK weitergeholfen.
Entschuldigung, das ich so dumm frage.

mfg

  04-12-2019 11:31  179781
Umstieg in Teilpauschalierung
Das wichtigste ist sicher mit ordentlichen Aufzeichnungen der Einnahmen und Ausgaben der letzten Jahre UND einem Plan, wie sich der Betrieb in Zukunft entwicklen soll zu einem Steuerberater zu gehen. Der kann dir erklären, was da zu erwarten ist.
BBK kann dir nur beschränkt helfen, SVB gar nicht, weil die sind befangen.
Wir machen das schon mehr als 15 Jahre und für unseren Betrieb passt es gut. Eher weniger Einkommenssteuer als mit Pauschalierung, etwas weniger SVB (dafür Kosten für Steuerberater) und weniger Einschränkungen bei Zupacht von Flächen.

Gottfried

  04-12-2019 12:21  Richard0808
Umstieg in Teilpauschalierung
@peter1545 ok das mit dazu Pachten ist klar, aber man könnte mit z.b. 60.000EHW in der Landwirtschaft nicht sagen ab heute will ich die Teilpauschalierung.
Entweder Optieren, also das volle Programm oder über 15.000 dazu Pachten damit ich die 75.000 Grenze der Vollpauschalierung überschreite.

  04-12-2019 13:48  Peter1545
Umstieg in Teilpauschalierung
Ich kenne niemanden der freilwillig aus der Pauschalierung in die Teilpauschalierung will, da mehr Aufwand und höchst wahrsch. mehr Einkst.
@Xaver: zuständig ür was? in welche Besteuerung du reinfällst entscheidet deine Betriebsgrösse.
SVB ändert sich meines Wissens nach nichts.
BBK fehlt meiner Meinung nach die Fachkompetenz und die Eckdaten findest du auch im Internet.
Finanzamt wirds nicht interessieren und der Steuerberater kostet was.

  04-12-2019 13:57  Vollmilch
Umstieg in Teilpauschalierung
Erstberatung beim Steuerberater ist kostenlos.

Teilpauschalierung ist für Ackerbaubetriebe eher interessant. Für Tierhalter eher nicht.

Bbk oder Llk können da sicher ausreichend beraten, prinzipiell kann man sich das aber eh selbst schnell ausrechnen.

Oft verschiebt sich die Zahllast von der SV zum FA. Das Geld von der SV bekommt man wahrscheinlich (wenigstens zum Teil) zurück. Das Geld vom FA bekommt man sicher nicht zurück!

LG Vollmilch



  04-12-2019 14:08  xaver75
Umstieg in Teilpauschalierung



  04-12-2019 14:22  powerjosl
Umstieg in Teilpauschalierung
Bis 75.000,- € EW hast vier Möglichkeiten!
Vollpauschalierung, Teilpauschalierung,Einahmen -Ausgabenrechnung und Buchhaltung.
Für Erstberatung würde ich dir die Landwirtschaftskammer empfehlen.

  04-12-2019 15:23  Vollmilch
Umstieg in Teilpauschalierung
Wenn du dir zuwenig Pension erwartest, kannst du eine private Vorsorge machen oder bei der SVB freiwillig mehr einzahlen.

Im obigen Beispiel hast du 70500€ Einnahmen, bei der Teilpauschalierung sind 80%davon als Ausgaben abzuziehen, bleiben 14100 € übrig. Davon kannst du die SV-Beiträge abziehen (auch Pachtzins, Schuldzinsen,....). Unter derzeit 11.000€ zahlst du keine ESt. Also, das FA bekommt von dir nichts, bei der SVB wird es auf die Mindestbeitragsgrundlage hinauslaufen.
Die Differenz zum derzeitigen Beitrag könnte man in eine private Pensionsvorsorge stecken (wenn man das möchte).

Ist obiges Beispiel ein Vollerwerbsbetrieb? 500€ aus 2,5 ha Forst?

LG Vollmilch

  04-12-2019 15:46  xaver75
Umstieg in Teilpauschalierung
@Vollmilch
Ja, obiges Beispiel ist ein Vollarbeitsplatz. ,-)
Restlaufzeit ca. 2 bis 2,5 Förderperioden, dann darf sich jemand anders ärgern.
Forst können ein paar Netsch mehr sein ( Brennholz für Eigenbedarf), sonst eigentlich die letzten Jahre nur Kalamitätsholz.

mfg

  04-12-2019 16:06  Vollmilch
Umstieg in Teilpauschalierung
VollARBEITSPLATZ ist schon klar, VollERWERB war die Frage! :-( wow! Das ist in jedem Fall ein hartes Los. Da bleibt in der Pension dann sicher mehr übrig.

LG Vollmilch

  04-12-2019 16:10  Peter1545
Umstieg in Teilpauschalierung
Erstberatung beim Steuerberater ist kostenlos, aber damit kommst du meist nicht weit, sobalds genauer wird kostets auch da.

  04-12-2019 16:21  Richard0808
Umstieg in Teilpauschalierung
@powerjosl kann ich das irgendwo nachlesen was du da schreibst?
Und was ist bitte Steuerlich der Unterschied zwischen Einnahmen/Ausgabenrechnung und Buchhaltung in der Landwirtschaft.
Das hab ich noch nie gehört....

  04-12-2019 16:43  Peter1545
Umstieg in Teilpauschalierung
Der Unterschied ist bei Buchführung wird jährlich eine Bilanz mit Vorräten etc. erstellt und bei E/A Rechnung nur bei Beginn und Ende.

  04-12-2019 18:54  Richard0808
Umstieg in Teilpauschalierung
Ok schon klar Inventur..., und das kann man sich einfach so aussuchen?
Den Bauern gehts ja gut..... Wahnsinn

  04-12-2019 19:10  matl99
Umstieg in Teilpauschalierung
Hallo, ab 60ha Landw. Nutzfläche ist man seit 2015 automatisch in der Teilpauschalierung bis zu 400.000 Umsatz, darüber Buchhaltungspflicht;

Bei der Teilpauschalierung werden nur die Einnahmen aufgezeichnet, davon Pauschal 70 Prozent in der Landwirtschaft und 80 bei Viehwirtschaft abgezogen. Danach noch SVB-Beiträge und Pachtzins bis 25 Prozent vom EHW abziehen, diese Summe ist das Einkommen und muss versteuert werden!

  04-12-2019 19:26  matl99
Umstieg in Teilpauschalierung
Hallo,

bei der SVB ändert sich zwischen Voll und Teilpauschalierung nichts, es geht nur um die Art der Ermittlung der Einkommensteuer für das Finanzamt!

  04-12-2019 19:45  Peter1545
Umstieg in Teilpauschalierung
@Aequitas: SV geht nach Einheitswert ausser du optierst
@matl: nicht richtig ab 400.000 E/A Rechnung, BF Pflicht ab 700.000 glaub ich

  04-12-2019 19:46  waldbiolux
Umstieg in Teilpauschalierung
Bei der Teilpauschalierung kann man als Veredelungsbetrieb ( Tierhltung ) von den Einnahmen
- 80% pauschale Ausgaben abziehen
Förderungen - 70% pauschale Ausgaben
Fortwirtschaft ( Bringungslage 3 ) - 70% paussch. Ausg. (Bringungsl. 2, - 60%, Bringungsl. 1, - 50%
+ Pachtzinse (Jagdpacht)
- Pachtzinse
- Schuldzinsen
- Ausgedingelasten pauschale 700 € / Person
- SVA der Bauern bez. Sozialversicherungsbeiträge
- Grundfreibetrag von 13%
______________________________________________________
Gewinn aus Land u. Forstwirtschaft

Formular Einkommensteuererklärung E 1 und Beilage für Einzeluntern. mit pauschal.
Einkünften aus Land -und Forstwirtschaft E 1c


  04-12-2019 20:05  richard.k(p6614)
Umstieg in Teilpauschalierung
Ich schreib das jetzt hier, weils dazu passt: Voll buchführungspflichtiger Betrieb, also doppelte Buchhaltung mit Bilanz und das volle Programm. Werden da die Förderungszahlungen in die Erträge eingerechnet oder nicht?

LG,
Richard

  04-12-2019 20:13  Vollmilch
Umstieg in Teilpauschalierung
... davon würde ich ausgehen!

LG Vollmilch

  04-12-2019 20:15  richard.k(p6614)
Umstieg in Teilpauschalierung
Vermutung oder Wissen?

  04-12-2019 20:23  richard.k(p6614)
Umstieg in Teilpauschalierung
Als einkommensmindernd kannst immer nur die Zinsen ansetzen, nicht die Tilgung.

  04-12-2019 20:39  Vollmilch
Umstieg in Teilpauschalierung
Vermutung. Aber die Förderungen sind ja voll einkommenswirksam . Wohin sollte man sie sonst buchen?

LG Vollmilch

  04-12-2019 20:39  schellniesel
Umstieg in Teilpauschalierung
Aber afa...

  04-12-2019 20:42  Vollmilch
Umstieg in Teilpauschalierung
AfA gibt es bei der Teilpauschalierung nicht.

@Aquitas: ja, da zahlt man ESt.

LG Vollmilch

  04-12-2019 20:43  waldbiolux
Umstieg in Teilpauschalierung
@Aepuitas
Von dem Einkommen von 25.100 € kann man noch 13% Freibetrag, also 3.263 € abziehen, ergibt ein Einkommen von 21. 837 €. Das Einkommen über die 11.000 € ist dann zu Versteuern. Aber die Frage ist wieviel erspart man sich bei der Option bei der Sozialversicherung


  04-12-2019 20:52  matl99
Umstieg in Teilpauschalierung
@aequitas

Von den berechneten Einnahmen wie @waldbiolux gut dargestellt hat rechnest du den 13% Gewinnfreibetrag (max.3900) ab!

Bei deinem Beispiel 25100€ Einnahmen minus 13% ergibt 21837€ zu versteuern.

11000€ steuerfrei
7000€ 25% 1750€
3837€ 35% 1342,95€
gesamt 3092,95€ Einkommensteuer

  04-12-2019 21:19  richard.k(p6614)
Umstieg in Teilpauschalierung
Ein kleines Gedankenexperiment:

Da die Einkommen ja so furchtbar schlecht sind in der Landwirtschaft, steht doch immer Liebhaberei im Raum. Dh man betreibt ein Hobby, wie zB Modellbau. Die ganzen Ausgaben für den Modellbau kann man weder steuerlich absetzen, noch muss man für sein Hobby Sozialversicherungsbeiträge zahlen. So weit so gut. Man hängt also den Beruf des Landwirts an den Nagel und wird freiberuflicher Künstler oder besser gleich Privatier. Diese sind nicht sozialversichert. Jetzt hätte man die Möglichkeit sich zB eine private Krankenversicherung selbst auszusuchen. Ob man sich unfallversichert und/oder für die Pension vorsorgt bleibt auch jedem selbst überlassen. Seinem viel zu teuren Hobby der Landschaftspflege kann man sich ja weiterhin widmen.

Habe ich einen Denkfehler bzw. wo sind die Schwächen in meinem Gedankenexperiment?


  04-12-2019 21:22  Biohoffritz
Umstieg in Teilpauschalierung
Also bei zb.22500 Einheitswert, ergibt sich laut SVB Rechner 11098.44€ pro Jahr

Beim optieren im BSVG ergibt sich 26,55% + 3% Aufschlag. Um also Gesamt 11100€ SVB + Einkommenssteuer zu zahlen kann ein Gewinn von 24200€ rauskommen (3920 EST + 7177€ SVB)
Das entspricht bei der Teilpauschalierung (80%) Einnahmen von 121000€ pro Jahr, oder bei 70% immer noch Einnahmen von 80666.-

Also ich glaube die meisten KLEINEN!) würden mit Teilpauschalierung und SVB optieren weitaus besser fahren als pauschaliert


  05-12-2019 07:57  waldbiolux
Umstieg in Teilpauschalierung
Bei 22.000 EHW, hat man eine monatliche Berechnungsgrundlage von 3.483,47 und
man zahlt pro Jahr 11.098,44 €.

Bei Option in der Sozialverversicherung bei einem Einkommen von 22.500 € hat man eine Berechnungsgrundlage (22.500 € dividiert durch 12 Monate ) von 1.875.- €, ergibt pro
Jahr 5.985,72 €, zu dem Betrag kommen die 3% Beitragszuschlag hinzu.
Das sind pro Jahr 6.165,29 € in der Option.

  05-12-2019 10:17  Richard0808
Umstieg in Teilpauschalierung
Wenn man durch Teilpauschalierung, Option usw die SV Beiträge nach unten drückt darf man halt in der Pension auch nicht jammer wenn der Monatlich erhaltene Betrag nicht all zu hoch Ausfällt.

  05-12-2019 11:18  Peter1545
Umstieg in Teilpauschalierung
@Richard: dein Gedankenexperiment funktioniert soweit nicht, nur weil wenige Bauern ein Defizit erwirtschaften, die Arbeitsleistung drückts meist ins Plus und solange nicht Jahrelang ein Minus dasteht ists dem Fiskus egal.

  05-12-2019 12:31  Vollmilch
Umstieg in Teilpauschalierung
Dem Fiskus ist es eh meist egal. Der SV aber nicht!

LG Vollmilch

  05-12-2019 13:39  waldbiolux
Umstieg in Teilpauschalierung
@ Richard0808
Bei der Option sind die SV- Beiträge aus dem tatsächlichen Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft
berechnet, genauso wie bei einem Arbeitnehmer von seinem tatsächlichen Einkommen berechnet wird.
Wenn man höhere SV - Beiträge zahlt als nötig ist drückt man sich das landwirtschaftliche Einkommen
nach unten, dann darf man aber nicht jammern das in der Landwirtschaft nix übrig bleibt

  05-12-2019 18:54  Richard0808
Umstieg in Teilpauschalierung
@waldbiolux da hast du vollkommen Recht,(wenn ich Pension für mein tatsächliches Einkommen in der LW bekommen steht es um mich schlecht im alter....)aber ich zahle lieber jetzt Vollgas und bekomme dafür auch später mehr.
Abgesehen davon das ich auf die Höchstbemessung SV zahle habe ich auch eine Privatpension laufen und zahle auch dort ein



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