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Nutzung von Blühflächen
Hallo!
Darf man Blühflächen im zweiten Jahr nach dem 15. September ein drittes Mal mähen / häckseln oder nur umbrechen/stehenlassen?
LG Vollmilch
Nutzung von Blühflächen
Nach meinem wissen darf man mähen, beweiden und auch mulchen. Ist aber kein Thema aus meinem Bereich - hab andere Aufagen... Ein Frage für die Kammer....
Nutzung von Blühflächen
servus, ich würde gucken art der kodierung und dann ins ama Merkblatt 2015, bzw wenns dann immer noch nicht klarer wird anrufen bei der Kammer. Ohne die Kodierung zu kennen sagt der Name Blühfläche nix aus. https://ooe.lko.at/grünbrache-bestimmungen+2500+2519360
Nutzung von Blühflächen
Hallo Vollmich,
Die Blühflächen dürfen nur 2x gemäht werden. Bei fiel der 2te Schnitt ins Wasser da nix da stand, da es nichts regnete.
Bezgl. umbrechen weiß darfst du nur wenn du eine neue Fläche anlegst!
Ansonsten die alte Fläche mulchen.
Lg
Nutzung von Blühflächen
ein umbruch ist frühestens ab 15.september des 2ten Jahres erlaubt. Merkblatt öpul 2015,stand jänner 2019,s37 , ackerbiodiversitätsflächen ubb, was ich da gerade online lese, mfg
Nutzung von Blühflächen
Das ist alles klar. Die Frage ist, darf ich vor dem Umbruch noch mal (ein drittes Mal in diesem Jahr) mähen oder muss ich den langen Bestand so wie er ist einpflügen?
LG Vollmilch
Nutzung von Blühflächen
Hallo,
Mähen darfst du sicher nicht mehr! Wenn dann mulchen & anschließend einpflügen.
Lg
Nutzung von Blühflächen
2mal im Jahr erlaubt laut Merkblatt. Warum es kein 3tes mal erlaubt ist, wenn eh der Plug ein paar stunden später zu Gange ist also zb ab 15ten, keine Ahnung. Die agrarsachverständigen mit doppeldoktortitel werden schon wissen warum.
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