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Nutzung von landwirtschaftlichem Nutzgrund?
Hallo!
Ich beabsichte als Privatperson landwirschaftlichen Nutzgrund zu kaufen und würde gerne wissen, wie ich diese Fläche nutzen darf? Grundsätzlich würde ich es gerne als Hobbygarten nutzen und würde dort Gemüse anbauen, Obstbäume pflanzen, teile brach liegen lassen usw. evtl auch ein Biotop anlegen, dort vereinzelt Tiere wie Hühner halten.
Ist das möglich, brauche ich dazu eine Genemigung bzw. eine Absprache mit den anliegenden Grundstückseigentümern/Pächtern, was ist einzuhalten und zu beachten?
Danke!
Nutzung von landwirtschaftlichem Nutzgrund?
Als erstes muss die Grundverkehrsbehörde ihr o.k. geben.
Nutzung von landwirtschaftlichem Nutzgrund?
"Ich beabsichte als Privatperson landwirschaftlichen Nutzgrund zu kaufen "...... und habe keinen Plan was ich damit machen soll.
Ich liebe diese Fragen. Schönen Tag noch.
Nutzung von landwirtschaftlichem Nutzgrund?
@franz.m:
Ich habe einen konkreten Plan was ich damit machen will, nur ist die Frage ob das auch so möglich ist uns an wen man sich wenden muss(!).
Nutzung von landwirtschaftlichem Nutzgrund?
@raphael
"Weideflächen verpachten".... "und welche Einkünfte man daraus erziehlen könnte"
ja deinen Plan merkt man total (erzielen ohne h)
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@franz.m:
erzielen mit oder ohne "h"
Ist das alles was Ihnen dazu einfällt? Wenn da nichts sinnvolles mehr kommt, dann bitte weitere Kommentare unterlassen!
Nutzung von landwirtschaftlichem Nutzgrund?
@ Raphael
Du darfst dienen Grund ohne viel Einschränkung nutzen wie du willst. Du musst nur die Gesetze beachten. Nur wenn du Förderung beantragen willst (weil den Bauern ja das Geld in A.... reingschoben wird), dann hast du schon viel mehr auflagen und da würd ich mich am besten auf der BBK beraten lassen.
Es gibt ja genug "Landwirtschaftliche Facharbeiter" die glauben das ist ja alles ganz einfach (sind meist auch beim Tierschutz tätig).
Also am besten BBK beraten lassen.
Und was deinen 2. Beitrag betrifft, da kommt es darauf an wieviel Pachtgrund vorhanden ist, ob er in Überschuß da ist, oder nicht. Aber mehr wie 100€/ha würd ich mir nicht erwarten.
oder du machst selbst Kalbinnenaufzucht oder sonstiges, aber das ist bei 8ha auch nicht wirklich rentabel.
Nutzung von landwirtschaftlichem Nutzgrund?
@raphi
nein ehrlich gesagt fällt mir dazu nicht mehr ein. Ich hoffe dass die Grundverkehrskomission davon Wind bekommt.
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Ob Grundverkehrs- oder UN-Menschenrechtkommission ist völlig egal. Beide könnten und würden das Gleiche machen. Nichts!
Nutzung von landwirtschaftlichem Nutzgrund?
Naja das stimmt so nicht: In meiner Gegend hab ich es schon oft erlebt dass wenn ein Nicht-Landwirt eine landwirtschaftliche Fläche pachten oder kaufen möchte, dies die Zustimmung der Grundverkehrsbehörde erfordert, also der BH. Und dann wird das Ganze öffentlich ausgeschrieben um einem anderen Landwirt ebenso die Möglichkeit zu geben das landwirtschaftliche Grundstück zu pachten oder zu kaufen.
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Grundverkehrskomission regelt das immer. Die Flächen wärden vor dem Verkauf immer öffentlich ausgeschrieben. Bei uns an einer Tafel bei der Bauernkammer. Das muß man halt wissen und auch nachschaun. So sich ein Mitbewerber meldet wird die Grundverkehrskomission weiter tätig. Sonst ist die Sache erledigt.
Pacht ist etwas anderes. Das wird nicht immer ausgeschrieben. Eigentlich kaum.
Ich hab vor 20 Jahren eine bestehende Betriebsnummer mit der Pacht übernommen. Da hat keiner Nachgefragt.
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Selbst bei einer Ausschreibung kann keine Kommission auf der Welt verhindern, dass der, der das höchste Gebot macht, letztlich auch den Zuschlag erhält. Im Endeffekt kann also auch die Grundverkehrskommisson nichts gegen einen Verkauf machen, selbst dann nicht, wenn ihnen der Käufer nicht passt. (Freie Marktwirtschaft)
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Laut meines Wissens kann die Grundverkehrskomission bei 2 gleichwertigen Angeboten eines Landwirten und Nicht-Landwirten dem Bauern das Vorkaufsrecht einräumen.
Jedoch gibt es keinen Unterschied zwischen Praktizierendem Landwirt und Investoren die zur Geldanlage LW Grund kaufen wollen und sich einen Facharbeiterbrief "ausgedruckt" haben und sich auch als Landwirte sehen.
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Das liest sich ein wenig so, wie wenn der Verkäufer gar kein Recht über seine Grundstücke hat und die Grundverkehrskommision bestimmt, an wen die verkauft werden müssen. Das wird wohl nicht mit österreichischem Recht vereinbar sein.
Soweit ich weiß, können die sich nur querlegen, wenn ein Landwirt die Fläche zur eigenen Bewirtschaftung kaufen möchte und ein anderer Anbieter sie nur zwecks Geldanlage oder Spekulation kaufen will, aber nicht selber bewirtschaften.
Gottfried
Nutzung von landwirtschaftlichem Nutzgrund?
Ich habe zugegeben auch nicht den Überblick, vor allem weil die Grundverkehrsgesetze ja Ländersache sind und ich mir das beim besten Willen nicht antue, die alle neune zu lesen, aber zumindest war es früher tatsächlich auch bei uns in Stmk. so, dass die Kommission viel zu bestimmen hatte, auch bei Pachtverträgen.
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Kann dir zustimmen eklips, bei einem unbefristeten Pachtvertrag muß man in der Steiermark zur GV Kommission und den Pachtvertrag absegnen lassen.
@Gottfried ist ja auch oft so das der Verkäufer nicht mehr mitreden kann, bzw. die Bank verkauft und der (noch)Besitzer zusehen muß.
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Die GV Behörde kann/darf den Kauf nicht genehmigen wenn es einen kaufwilligen Landwirt als Interessenten gibt.
Allerdings hat der Landwirt kein Recht in den Kaufvertrag einzusteigen, der Verkäufer muss es nicht verkaufen, bzw kann es jemand anderen verkaufen.
Nutzung von landwirtschaftlichem Nutzgrund?" pluto. antwortet um 23-04-2019 19:43 auf diesen Beitrag - E-Mail an User
Nutzung von landwirtschaftlichem Nutzgrund?
Selbst bei einer Ausschreibung kann keine Kommission auf der Welt verhindern, dass der, der das höchste Gebot macht, letztlich auch den Zuschlag erhält. Im Endeffekt kann also auch die Grundverkehrskommisson nichts gegen einen Verkauf machen, selbst dann nicht, wenn ihnen der Käufer nicht passt. (Freie Marktwirtschaft)"
Also das ist in Tirol schon mal falsch.
Hab gerade vor kurzem folgenden Fall beobachtet.
4 Geschwister haben ein 0,5ha Feld geerbt.
Sind jetzt also 4 Miniparzellen seit Jahrzehnten an einen Bauern praktisch gratis verpachtet.
Einer der 4 will verkaufen.
Der Bauer ist nicht daran interessiert dafür einen ortsüblichen Preis zu zahlen, denn Pachten ist billiger.
Sonst kann auch kein Landwirt was damit anfangen, denn eine Miniparzelle mitten in fremden Feldern bringt nix.
Der Sohn eines der 4 Besitzer (kein Landwirt) wäre interessiert.
Dann passiert folgendes:
Auf der Gemeindetafel? wird ausgehängt, dass man als lokaler Bauer das Grundstück kaufen kann.
Den ortsüblichen Preis bekommt man als Landwirt von der Bauernkammer genannt. (recht bequem, dann aus dem Kreis kommt dann auch im Streifall der Sachverständige, der ihn endgültig bestimmt)
Meldet sich keiner, dann darf an den Nichtlandwirt verkauft werden (um welchen Preis auch immer).
Meldet sich ein Landwirt, der kaufen will, dann kann der Besitzer entscheiden, ob er es ihm um den Preis verkauft, oder ob er gar nicht verkauft. Der Nichtlandwirt hat dann aber keine Chance mehr den Grund zu erwerben.
Damit soll erreicht werden, dass Landwirte aus dem Gebiet zu ortsüblichen Preisen kaufen können.
Also kann die Grundverkehrskommission sehr wohl verhindern, dass das höchste Angebot genommen wird.
Würde ein Landwirt oder einer der anderen 3 Besitzer der Miniparzellen kaufen wollen, dann können die das zu jedem Preis, ohne dass die Behörde einschreiten kann.
Nutzung von landwirtschaftlichem Nutzgrund?
Danke für die rege Teilnahme und Rückmeldung. Ich bin bereits mit der Behörde in Kontakt. Nochmals an dieser Stelle möchte ich betonen, dass ich kein Spekulant bin sondern auf der Suche nach einem Gartengrundstück, welches ich auf vielfältige Art und Weise nutzen möchte. Hab aktuell "nur" eine Eigentumswohnung.
Nutzung von landwirtschaftlichem Nutzgrund?
Also soweit ich weiß, muß in NÖ jeder Pacht- oder Kaufvertrag öffentlich gemacht werden. Meist durch Aushang auf der Gemeinde und auch auf BBK, damit andere Interessenten auch die Möglichkeit haben, das Grundstück zu erwerben.
Nutzung von landwirtschaftlichem Nutzgrund?
... ich denke nur jene, wo der KäuferIn/ PächterIn KEINE LandwirtIn ist.
LG Vollmilch
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