ACHTUNG, AKTUELLE BETRUGSMASCHE!!

Antworten: 14
  24-08-2017 08:32  sabine.w(f568)
ACHTUNG, AKTUELLE BETRUGSMASCHE!!
Meine Eltern (aus der Steiermark) hatten am Dienstag Besuch von einem südländischen Typen mit weißen BMW, der französisches oder finnisches Kennzeichen hatte, bekommen.

Er sagte zu meinem Papa, dass er Bohrer schleifen würde und z.B. an Sicheln Klingen erneuern würde usw.. Daraufhin sagte mein Papa, dass er ihm eine Sichel bringe und ihm Bohrer mitgeben würde, usw..
Laut diesem jungen Herren, würde er und seine Kollegen zwei große Busse in Mürzzuschlag in Besitz haben, wo eben diese Werkzeuge geschliffen und erneuert werden. Soviel zudem. 

8ca. 3,5- 4 Stunden später kam er mit dem geschliffenen Werkzeug, usw..wieder.
Von meinem Papa verlangte er um dieb€400,- !!,die er ihm leider auch wirklich bezahlte.
Daraufhin ging es weiter, und er fischte aus seinem weißen BMW
(Limousine-Kombi) auf einmal einen Teppich raus.
Er meinte: "Im Geschäft kostet €1000,- bei mir nur €300,-
Mein Papa sagte zu ihm, er spinne jetzt komplett. Dann war er kurz beleidigt und fing an, andere Geschäftspraktiken auf den Tisch zu hauen, mit folgenden Worten: " Brauchst du auch Frau? Ich kann dir Frau besorgen...- wenn da nicht Menschenhandel u. Versklavung im Spiel ist.. Es könnte sein, dass hier ein riesiger Ring dahintersteckt. Leider wurde sich die Nummertafel nicht gemerkt- vielleicht hat jemand Hinweise?


  24-08-2017 08:47  xaver75
ACHTUNG, AKTUELLE BETRUGSMASCHE!!
Voriges Jahr, bei der (angeblichen) Rückfahrt von der Welser Messe war auch bei mir so ein Typ.
Musste mich ärgern, weil ihn nicht mein Vater schon verjagte, und diese Ehre mir zuteil wurde.
Gab damals ein paar geschädigte, stand später in der Zeitung, das er ein paar Hunderter Strafe zahlen musste. Polizei hat scheinbar kein Interesse an solchen Kleinigkeiten ....

  24-08-2017 09:24  Gigasgagasmann
ACHTUNG, AKTUELLE BETRUGSMASCHE!!
Jaja, die "Französischen Messerschleifer" .. da lassen sich seit Jahren viele Landwirte abzocken
also nix neues.

2017: http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Warnung-vor-franzoesischen-Messerschleifern;art4,2621573
2012: https://agrarheute.landlive.de/boards/thread/45700/page/1/
2009: http://www.krone.at/kaernten/messerschleifer-auf-betrugstour-unterwegs-opfer-abgezockt-story-138443
usw.

  24-08-2017 11:03  Berg15
ACHTUNG, AKTUELLE BETRUGSMASCHE!!
Mir tut keiner leid wenn er abgezockt wird .
Seid vielen jahren wird von diesen Hausierern gewarnt !
Aber es gibt immer wieder Personen die auf diese Scharlatane reinfallen.
Man muß ihnen nur kurz und klar verständlich machen das sie unerwünscht sind.
Wenn alle so handeln würden , so würde das vonselbst aufhören.
Lg.


  24-08-2017 11:03  Berg15
ACHTUNG, AKTUELLE BETRUGSMASCHE!!
Mir tut keiner leid wenn er abgezockt wird .
Seid vielen jahren wird von diesen Hausierern gewarnt !
Aber es gibt immer wieder Personen die auf diese Scharlatane reinfallen.
Man muß ihnen nur kurz und klar verständlich machen das sie unerwünscht sind.
Wenn alle so handeln würden , so würde das vonselbst aufhören.
Lg.

  24-08-2017 11:38  irgbauer
ACHTUNG, AKTUELLE BETRUGSMASCHE!!
@berg15 mitleid ned nötig aber jeder fällt mal auf wen rein oder?und gewarnt vor solchenLeuten wird nur im internet ned in den zeitungen.nur wenige bäuerliche Senioren sind internetfit woher sollen sie also von diesen Betrugsmaschen wissen. Lg.

  24-08-2017 12:39  foschei
ACHTUNG, AKTUELLE BETRUGSMASCHE!!
Hallo,
sind immer die Gleichen, mit der gleichen Masche.(Auto mit französischen Kennzeichen, Romas oder Sintis).
Bei mir war im Frühjahr auch einer da, ich sagte zu ihm, dass ich kein Interesse habe.Er war sehr beleidigt, war mir völlig wurscht.
Sg
Robert

  25-08-2017 17:29  janatürlich
ACHTUNG, AKTUELLE BETRUGSMASCHE!!
Bei mir werden die Messerschleifer ,Werkzeug,Alteisen,Batteriehändler gleich mit Handy samt Nummertafel fotografiert und des Grundstückes verwiesen,wenn sie nicht verschwinden,sage ich ihnen das ich jetzt den Hund hole ,dann sind sie sicher gleich weg.

  25-08-2017 17:37  beglae
ACHTUNG, AKTUELLE BETRUGSMASCHE!!
"janatürlich" Du darfst niemanden ohne seine Erlaubnis Fotografien.

  25-08-2017 18:00  stefan.u(gbz5)
ACHTUNG, AKTUELLE BETRUGSMASCHE!!
afaik darf man in AT ausser in sehr speziellen Fällen im öffentlichen Raum und erst recht am eigenen Grundstück jeden fotografieren.
Aber beim Veröffentlichen der Fotos sind Regeln einzuhalten.

d.H ein Fotografieren wie oben beschrieben sollte in Ordnung sein, ein Veröffentlichen der Fotos z.B. in einem Forum nicht mehr.

  25-08-2017 18:17  mittermuehl
ACHTUNG, AKTUELLE BETRUGSMASCHE!!
Auf meine Grund darf ich Fotos machen soviel ich will.

Veröffentlichen darf ich nicht alles.

Aber als Beweismittel ist es auf jeden Fall erlaubt.

  26-08-2017 07:22  beglae
ACHTUNG, AKTUELLE BETRUGSMASCHE!!
Stimmt nicht du ! man darf keine Personen unerlaubt Fotografieren

  26-08-2017 07:36  meki4
ACHTUNG, AKTUELLE BETRUGSMASCHE!!
Warum streiter ihr euch übers fotografieren - wichtig ist das Autokennzeichen.
LG M.

  26-08-2017 07:58  Vollmilch
ACHTUNG, AKTUELLE BETRUGSMASCHE!!
Bezüglich fotografieren: man kann ja vorher fragen. ;-)

LG Vollmilch

  26-08-2017 09:09  stefan.u(gbz5)
ACHTUNG, AKTUELLE BETRUGSMASCHE!!
beglae antwortet um 26-08-2017 "Stimmt nicht du ! man darf keine Personen unerlaubt Fotografieren"

Mir geht nicht ein, warum man wenn man von mehreren Seiten höhrt, dass man mit seiner Rechtsansicht falsch liegt nicht zumindest kurz Google bemüht um zu kontrollieren wer jetzt den Blödsinn erzählt.

Selbstverständlich kann man in Österreich im öffentlichen Raum und auf dem eigenen Grund und Boden fotografieren wen und was man will (mit ganz wenigen Ausnahmen, Fotografieren als Schikane oder zur Belustigung ist z.B. verboten). Das Bild dann zu veröffentlichen ist aber eine ganz andere Sache das geht tatsächlich ohne Zustimmung nicht so einfach.

Siehe den Link vom Rechtsschutzverband der Berufsfotografen...

Zitat daraus:
Abgesehen vom Hausrecht kann sich der Abzubildende zwar nicht gegen das Fotografieren seiner Person wehren, er kann aber unter bestimmten Voraussetzungen gegen eine ungenehmigte Verbreitung (Veröffentlichung) seines Bildnisses vorgehen.

Weiters:

Zu Beweiszwecken
Zu Beweiszwecken im Verfahren vor den Gerichten oder vor anderen Behörden sowie für Zwecke der Strafrechtspflege (zB Steckbrief) und der öffentlichen Sicherheit dürfen Abbildungen jedenfalls verwendet (verbreitet) werden (§ 41 UrhG).


Es ist also kompletter Nonsens zu behaupten, dass man in Österreich die Zustimmung einer Person braucht um sie zu fotografieren auf öffentlichem, oder deinem Privatgrund zu fotografieren.




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