Antworten: 3
  21-02-2017 13:29  Berg1
Kalbinnenaufzucht
Grüß euch!

Mein Nachbar hat mit der Tierhaltung aufgehört, ich hab die Flächen gepachtet und kann den Stall von ihm nutzen, bis ich zuhause genug Platz geschaffen habe!

Muss ich es melden, wenn Jungvieh in einem anderen Stall steht?

Hat wer eine ähnliche Situation?

Es geht hier um höchstens um 2 Winter, im Sommer sind die Tiere auf der Weide!

Beste Grüße
Berg

  21-02-2017 14:19  Ziegenbua
Kalbinnenaufzucht
Wenn der Nachbarsstall neben deinem steht brauchst du garnichts. Falls bei einer Kontrolle nach den Tieren gefragt wird solltest du jedoch unbeschränkten Zutritt zum Stall haben. Wenn du den Nachbarn, der 30min entfernt bei der Arbeit hockt, erst um den Schlüssel fragen musst wirds aber kritisch.
Gilt bei der Weide das selbe. Wenn die Tiere im Anhänger transportiert werden musst du (bei Weidewechsel sicherheitshalber, bei Verbringung auf der Grund eines anderen Betriebes verpflichtend) einen Viehverkehrsschein ausfüllen.

  21-02-2017 19:31  little
Kalbinnenaufzucht
Normalerweise wenn der Stall/Weide in der selben Gemeinde ist brauchst keine Meldungen machen. Wenn es eine andere Gemeinde ist brauchst eine Teilbetriebsnummer von der AMA und du mußt die Tiere hin und her melden. Wenn sie nur auf die Weide wechseln gibt es eine Alm-Weidemeldung die geht glaube ich vom 1. oder 15. April bis 31. Oktober dann brauchst im Bestandesregister nicht hin und her schreiben.
Mach ich bei meinen Tieren wenn sie auf die Weide gehen .
little

  21-02-2017 22:44  kreilreinhard
Kalbinnenaufzucht
Hallo

Du brauchst eine Teilbetriebsnummer von der AMA.
Ich hab das vor 2 Jahren auch gemacht. Geh zur Bauernkammer, die müssten bescheid wissen.




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