weichende Erben - Entschädigung

Antworten: 10
  11-01-2016 10:46  banshee0817
weichende Erben - Entschädigung
Hallo,
wieviel habt ihr bzw. der Übergeber euren Geschwistern gezahlt bei Hofübergabe um eine Erbteilsverzichtserklärung zu erreichen wenn man den Einheitswert als Maßstab hernimmt?
ich weiß dass der 3-fache Einheitswert oft als Richtschnur gehandelt wird, aber wie siehts in der Praxis aus?

  11-01-2016 12:55  Vollmilch
weichende Erben - Entschädigung
Hallo banshee0817!

Bei mir haben die Geschwister jeweils einen Bauplatz bekommen, vom Wert her, hätte das in etwa dem 2-3 fachen Einheitswert entsprochen.

LG Vollmilch

  11-01-2016 12:59  G007
weichende Erben - Entschädigung
Das kannst pauschal überhaupt nicht sagen.
Viele weichende Erben haben eine lange teure Ausbildung genossen, Einheitswert ist wie schon so oft hier kritisiert, nicht immer ein Maßstab fürs tatsächliche Einkommen. Viele Betriebe haben gar keinen Nachfolger, außer in Gegenden wo man den Grund teuer verkaufen kann. Und in abgelegenen Regionen müsste man den Übernehmer normal noch was bezahlen.

Ob Grund teilen langfristig sinnvoll ist, sollen andere entscheiden. In der südlichen Steiermark gibt es aus diesen Grund zu viele Hosentürl Fleckerl!
Nach 2 Generationen werden aus den weichenden Erben fremde Menschen und womöglich auch Bauerngegner.

  11-01-2016 13:38  banshee0817
weichende Erben - Entschädigung
Der Erhalt eines Baugrundes oder sonstige Grundstücksteilungen sind bei uns kein Thema und verlangt auch keiner meiner Geschwister.
Die finanziellen Zuschüsse der Eltern an die Geschwister (in Studien- bzw. sonstige teure Ausbildungszeiten) werden natürlich 1:1 bewertet.
Ich und meine Geschwister wollen einfach dass alles fair abläuft und sich keiner betrogen fühlt.

Ausgangspunkt: Betrieb hat keine Schulden, wenig bis keine Investitionen notwendig, schöne Lage, Flächen arrondiert, keine Möglichkeit von Baugründen, möglich im Vollerwerb zu führen und davon zu leben- wird aber meinerseits dann im Nebenerwerb geführt da ich mein Gewerbe nicht aufgeben will.

Auch ich bin der Meinung dass das "System Einheitswert" mittelalterlich ist und eher realitätsfremd- trotzdem würde mich eben interessieren wie es bei anderen Betrieben vergleichsweise abläuft bei Übergaben...
herzlichen dank vorweg für die bisherigen Antworten!


  11-01-2016 13:48  einfacherbauer
weichende Erben - Entschädigung
ein Freund von mir hat einen Betrieb mit 35.000EHW und hat seinem Bruder 115.000Euro gegeben.
sein Bruder selber meinte es wäre zu viel und er will wegen der guten familienzusammenhörigkeit des geld nicht recht haben und hat im gegenzug seinem Bruder einen Traktor um des Geld gekauft.

auch so gehts

  11-01-2016 14:26  nugl0815
weichende Erben - Entschädigung
Ich vermute dass die Sache mit dem dreifachen Einheitswert daher stammt, dass im Anerbengesetz für eine Nachtragserbteilung der Ertragswert maßgeblich ist, und da der Einheitswert nicht mehr dem Ertragswert entspricht, der dreifache genommen wird. Wenn die Geschwister des Hofübernehmers einen Pflichtteilsverzicht unterschreiben können sie einen Übergabsvertrag später nicht mehr mit der Begründung anfechten, dass sie zuwenig bekommen haben. Sonst ist eben der laut Anerbengesetz der Ertragswert maßgeblich. Die Probleme beginnen erst Jahre später. Dann fühlen sich die Geschwister vor den Kopf gestossen, wenn der Übernehmer verpachtet oder z.B. Teile des elterlichen Betriebes verkauft. Meiner Meinung nach muss daher auch der Verkehrswert in Betracht gezogen werden.

  11-01-2016 15:11  G007
weichende Erben - Entschädigung
@nugl0815
Gratulation zu deiner Idee, das sind holländische Ansätze (Betriebe anstatt zu übergeben, den Nachfolger zu verkaufen und der hat dann auf Lebenszeit Schulden).
Es wird halt wenige geben, die zur jetzigen Zeit mit allen Schwierigkeiten für die Landwirtschaft, den Betrieb quasi kaufen(Verkehrswert).

  11-01-2016 17:31  Neudecker
weichende Erben - Entschädigung
Hallo
Die Frage der Zahlung an die scheidenden Geschwister war früher eine Entschädigung für die geleistete Arbeit am Hof. Heute erlernen die meisten einen anderen Beruf und bringen in den meisten Fällen keine Leistung mehr. Daher hat die Regelung mit den dreifachen Einheitswert schon einen Sinn. Der Hof sollte ja weiter bestehen können. Ich könnte mir eine Einfügung in den Übergabsvertrag vorstellen, wo ausdrücklich betont wird, dass im Falle eines Grundverkaufes, die Geschwister noch eine Nachzahlung bekommen müssen. Dies könnte sich natürlich nur darauf beziehen, wenn das Geld aus dem Verkaufserlös dem Betrieb entzogen wird. Liebe Grüße vom Neudecker

  11-01-2016 17:34  einfacherbauer
weichende Erben - Entschädigung
@nugl 0815

mal so nebenbei. wie hätte ich meine geschwister mit Verkehrswert auszahlen können. meine Kernflächen am Betrieb sind 1,7 Millionen Euro wert. dazu kommen noch 15ha mit milden 5 Euro gerechnet.

na dann prost.

  11-01-2016 22:25  208
weichende Erben - Entschädigung
Ich habe den Betrieb von meinen Eltern gekauft zum Ortsüblichen Preis und das geld das dann noch da ist wird beim todesfall dann unter uns vier Geschwister aufgeteilt so bekommt jeder das selbe und keiner kann sich aufregen ich hätt ja auch was anderes machen können

  12-01-2016 07:25  Fluxi
weichende Erben - Entschädigung
Wir haben vor 22Jahren den Hof übernommen,und dieSchwiegereltern bzw. meine Eltern haben den Geschwistern schon einen Geldbetrag gegeben und beim Hausbau haben auch alle zusammengeholfen. Jetzt sind wir mitte 50 und haben dass bei zwei unserer vier Kinder auch schon so gemacht, haben mit allen auch ein sehr gutes Verhältniss
L.G. Linda



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