Wildschaden: Wer ist verantwortlich?

Antworten: 23
  28-06-2015 13:57  Waldleben
Wildschaden: Wer ist verantwortlich?

Auf der Internetseite der Fachzeitschrift „Landwirt“ wurde diese Frage gestellt: „Wildschaden: Wer ist verantwortlich“. Nachdem es sich bei diesem Thema um einen Dauerbrenner handelt, ist diese Frage daher hoch aktuell.
Wenn man dabei der Sache näher auf den Grund geht, kann es aber nur eine differenzierte Antwort darauf geben.
Würde zum Beispiel ein Eigenjagdbesitzer über Wildschäden klagen, dann kann es eigentlich nur ein Eigenverschulden sein. Dieser hat nämlich die Schalthebeln selber in der Hand und ist nicht auf die Aktivitäten anderer angewiesen.
Ganz anders ist aber die Situation bei den Grundeigentümern unter 115 ha. Bei den Grundeigentümern einer Jagdgenossenschaft hat nämlich, wie es ein mehrfacher bäuerlicher Funktionär sehr treffend sagte, die „Landwirtschaft“ die Jagd völlig aus der Hand gegeben. Im Gegensatz zu den Eigenjagdbesitzern haben die Grundeigentümer einer solchen Jagdkolchose nicht einmal eine Parteistellung und daher auch keine Antragslegitimation. Die Politik hat demnach ein System geschaffen, bei dem der Grundeigentümer selbst auf Gedeih und Verderb anderen ausgeliefert ist. Somit ist eigentlich in erster Linie der Landesgesetzgeber auch für diese Problematik verantwortlich. Schließlich hat dieser entgegen den bundesgesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Jagd die Grundeigentümer partiell enteignet und somit Interessenskonflikte verursacht.
Die Wildschadensproblematik kann nur dann gelöst werden, wenn die Grundeigentümer selbst die Sache in die Hand nehmen können bzw. direkten Einfluss auf das Jagdgeschehen haben. Wenn man die zweifelsohne vorhandenen Probleme wirklich lösen will, kommt man also an einer Änderung der Landesjagdgesetze zugunsten der Grundeigentümer (Eigentümer des Jagdrechtes) nicht vorbei.
Nachdem die Probleme immer nur an der Wurzel zu beheben sind, kann die Patentlösung daher nur so aussehen:
1. Echte, freiwillige und demokratische Jagdgenossenschaften (keine Jagdkolchosen)
2. Volle Mitbestimmung der Eigentümer des Jagdrechtes (Grundeigentümer)
3. Antragsrecht auf eine Jagdgebietsteilung für Grundnachbarn mit zusammenhängenden Eigentumsflächen von mindestens 115 ha.
4. Beschränkung der Aufgaben des Jagdausschusses auf administrative Belange.
5. Beschränkung der Fütterung auf atypische Notsituationen.
6. Verkürzung der Jagdperiode auf zumindest 6 Jahre.
Solange diese Ziele nicht erreicht sind, müssen wir uns leider weiterhin mit unzumutbaren Wildschäden herumschlagen. Die Landesgesetzgeber wären daher diesbezüglich dringend gefordert. MfG


  28-06-2015 18:56  Ferdi 197
Wildschaden: Wer ist verantwortlich?
Ja, das wäre der richtige Ansatz, wird aber eher leider eher eine Wunschvorstellung sein.
Solange z.B. in NÖ die zwei Pröll`s am werken sind ist die Änderung der Landesgesetzgebung unmöglich.

  28-06-2015 19:10  mitmart
Wildschaden: Wer ist verantwortlich?
Unterstützt die Ökojagd!! Vergebt die Jagden nicht meistbietend an Bonzen, sondern bejagt sie selbst, die Gesetzgebung mit der Möglichkeit Weibliches Wild und Jährlinge eigentlich unbegrenzt überschiessen zu können legt euch alle Möglichkeiten in die Hand. Die gutbetuchten jetzigen Pächter haben doch kein Interesse den Betand zu verkleinern das können wir nur selbst in die Hand nehmen.

  28-06-2015 20:03  rossz
Wildschaden: Wer ist verantwortlich?
@Mitmart, du schreibst , vergebt die Jagd keinen Bonzen. Nun wird dir ja bekannt sein wie in deiner Gegend vor so etwa 20 Jahren ein paar Altbauern im Hintergrund dafür gesorgt haben, dass ein Jagdpächter raus gegrault wurde und dann echte wahre gute Jäger pachten konnten. Heute werden diese als Trottel von jenen welche das betrieben haben hin gestellt. Sind oben genannte nun Bonzen oder nicht.

L . Gr. v.
Rossz


  28-06-2015 20:19  mitmart
Wildschaden: Wer ist verantwortlich?
Tja, das war ein Griff in den .......... . Aber auch da wurde der Pacht erhöht und an Sonntagsjäger verpachtet die halt mehr bezahlt haben wie der vorige. Hier hat der Jagdausschuß und sein Obmann völlig versagt die 3. Periode hätte man Angesichts der Schäden schon an jemanden anderen vergeben müssen oder es in eigene Hände nehmen müssen.

Das Problem ist das man nicht weis wie sich ein Pächter entwickelt, was Anfangs gut ging lief irgendwann aus dem Ruder und die 9jährige Bindung ist schlicht ne Katastrophe!!

  28-06-2015 20:31  tch
Wildschaden: Wer ist verantwortlich?
Öko....
Wird da auf tragende Tiere geschossen?
Oder auch auf führende?

tch

  28-06-2015 20:52  rossz
Wildschaden: Wer ist verantwortlich?
Und in der Ternitzer Gegend auch auf Rinder. War auch hier nach zu lesen.

L. Gr. v.
Rossz



  28-06-2015 21:06  sisu
Wildschaden: Wer ist verantwortlich?
Hallo!
mitmart bitte hör mir mit den Ökojägern auf die haben schon Haflinger und Kühe erschossen. Von den Fehlabschüssen bzw. den Nachsuchen auf angeschossene Tiere ganz zu schweigen.
Geschossen wird im Prinzip auf alles was keucht und fleucht und sich bewegt.
Rosz!
Kenne übrigens die Geschichte von den erschossenen Rindern ganz gut, da hat ja ein ehemaliger Holzeinkäufer damit zu tun! lol

  28-06-2015 22:39  Jophi
Wildschaden: Wer ist verantwortlich?
@ tch:

Rehwild setzt seine Kitze im Mai, diese werden bis in den Spätherbst gesäugt.
Im August findet beim Rehwild die Paarung statt, sodann erfolgt eine Eiruhe.
Die Jagdzeit für wbl. Rehwild ist, von Oktober bis 15. Januar, also während der Tragezeit.
Wann also, wenn nicht in der Tragezeit sollte man, nach Deiner Meinung wbl. Rehwild bejagen ?
Doch nicht etwa in der Schon und Säugezeit ?

  28-06-2015 23:07  tch
Wildschaden: Wer ist verantwortlich?
lt. Mitmart das ganze Jahr über....

tch

  29-06-2015 07:09  mitmart
Wildschaden: Wer ist verantwortlich?
@sisu derartige Fehlleistungen haben auch die normalen Jäger schon zuhauf geleistet, man denke an mit Wildschweinen verwechselten Soldaten etc. Gar nicht weit von hier hat einer seinen eigenen Lada erschossen..... Sowas liegt immer am einzelnen und nicht am Gedanken der Ökojagd.

Zu Nachsuchen etc. Zum weidgerecht jagen gehört es einen vernünftigen Schuss anzubringen das liegt ebenfalls am einzelnen Individuum, ich kenne eigentlich noch keinen Ökojäger persönlich aber das auf diese Art geschossen wird gibt's auch ohne Ökojagd hab ich schon oft genug gehört und gesehen. Da wird auf 400m auf einen liegenden Steinbock geschossen ......

Übrigens was genau hat den der Holzeinkäufer damit zu tun?
Soweit mir bekannt war o. ist der Jagdaufseher dort, Jagdaufseher bin ich selbst lange Jahre gewesen trotzdem war ich nie dafür verantwortlich wohin jemand in meinem Revier geschossen hat. Oder hat er ihm befohlen auf Küh zu schiessen?

@tch "lt. Mitmart das ganze Jahr über...."

Hast ein Problem mir sinnergreifend lesen? Wo hätte ich das behauptet?
Jede Wildart hat ihre Schußzeit und während der kann man sie bejagen, wennst keinen Tau davon hast red nicht mit.

Bemerkt ihr eigentlich nicht das die Mediale Hetze gegen Ökojäger von der "normalen" Jagdschickeria gelenkt wird weil sie Angst davor haben.
Der Ansatz einmal rigoros die Anzahl zu reduzieren und das geht nun einmal nur über Weibliche und Nachwuchsstücke ist der einzig richtige um wieder dorthin zu kommen wo im Jagdgesetz steht:

§ 2
Hege, Weidgerechtigkeit und Jagdwirtschaft
(1) Mit dem Jagdrecht ist die Berechtigung und Verpflichtung verbunden, das Wild unter Rücksichtnahme auf die Interessen der Land- und Forstwirtschaft zu hegen, damit ein artenreicher und gesunder Wildstand sich entwickeln kann und erhalten bleibt. Die Jagdausübung und die Wildhege haben insbesondere so zu erfolgen, dass die Erhaltung des Waldes und seiner Wirkungen nicht gefährdet wird.

So lautet der Gesetzestext!!!

Jetzt sag mir geschieht das mit der derzeitigen Jagdausübung, wenn man mit aller Macht Trophäenträger züchtet, mit Laptopprogrammen und Massbändern Geweihe und Gebisse vermisst um den Erleger zu kriminalisieren?
Man verhängt Strafen um den Jägern Angst einzujagen auf Trophäenträger zu schiessen weil man unbedingt viele Alte Kapitale Hirsche züchten will. Damit das funktioniert muss aber die Bestandspyramide unten entsprechend breit sein und was das für unseren Wald bedeutet sehen wir hier täglich selbst.

Das nächste Problem steht vor der Tür die Steinwildpopulation läuft aus dem Ruder und das einzige was der Verwaltung einfällt ist eine Klassifizierung mit 4!!!!! Altersklassen einzuführen um auch hier die Jagd zu erschweren.

  29-06-2015 08:41  Waldleben
Wildschaden: Wer ist verantwortlich?
@ Ferdi: Würden die Grundeigentümer so schlagkräftig sein wie Tirols Jäger vor der letzten Novellierung des Tiroler Jagdgesetzes, dann müßte auch das anscheinend Unmögliche möglich sein.
@mitmart, rossz, tch,sisu und Jophi: Mit einem Geplänkel auf Nebenschauplätzen werden wir nie etwas erreichen. MfG

  29-06-2015 08:54  mitmart
Wildschaden: Wer ist verantwortlich?
Was willst du wie erreichen?
Solange die Grundbesitzer für Jagdpachteuros die Augen rollen wird sich nichts ändern. Ich bin alt genug um zu Wissen wie es lief als die Jagden noch in Bauernhand waren und die Grundbesitzer selbst jagen gingen da gabs derartige Schäden nicht.

Um aber einmal Konkreter werden zu können worum geht's um Tirol oder.....

Des erste was erreicht werden müsste wäre ein einheitliches Bundesjagdgesetz m übrigen gibt's schon einen Thread zu diesem Thema.

  29-06-2015 09:34  tch
Wildschaden: Wer ist verantwortlich?
mit der Möglichkeit Weibliches Wild und Jährlinge eigentlich unbegrenzt überschiessen zu können legt euch alle

Was verstehst unter unbegrenzt?
ohne Einschränkung?
Waldleben.... Du willst grosses Bewegen, dabei nichts kleines ausdiskutieren.... gratuliere!
tch

  29-06-2015 09:36  Waldleben
Wildschaden: Wer ist verantwortlich?
@ mitmart: Im eingangs festgehaltenen Beitrag habe ich mich sehr konkret ausgedrückt. Was den Jagdpachtschilling anlangt, so besteht keine Korrelation zwischen der Höhe des Jagdpachtschillings und dem Wildschaden. Ich habe absolut nichts gegen ein Bundesjagdgesetz, wenn es Verbesserungen für die Grundeigentümer bringt. MfG

  29-06-2015 10:57  mitmart
Wildschaden: Wer ist verantwortlich?
@tch Was verstehst unter unbegrenzt?
ohne Einschränkung?
In der Anzahl! Schußzeiten und Schonvorschriften müssen selbstverständlich eingehalten werden.
Mir selbst liegt ein Schreiben der BH vor das ausdrücklich darauf hinweist das eine höhere Abschußverfügung nicht unbedingt notwendig ist da der Jagdpächter die gesetzlichen Möglichkeiten hat weibliches und einjährige Stücke bis zu 500% zu überschiessen! Bei zur Zeit verfügten 3. weiblichen. und 3. Kälbern könnten statt 6 36 erlegt werden. Soviel würden die Grundbesitzer nichtmal verlangen nur die schiessen nicht mal die 6

Waldleben

Punkt 1 Versteh ich nicht was du willst die Jagdgenossenschaften sind die Grundeigentümer einer Gemeinde wobei hier dein Punkt 3 ja jetzt schon möglich ist und Genossenschaftsjagden auch geteilt werden können, das muss du mit der jeweiligen BH durchsetzen. Aber grundsätzlich möglich!

Punkt 2 Die habt ihr ja, ihr bestimmt ja an wen ihr verpachtet!

Punkt 4 Wieso willst den Jagdausschuss noch beschränken? Der ist euere Vertretung?

Punkt 5 Jede Fütterung muss vom Grundeigentümer genehmigt werden.

Das mit den 6 Jahren wäre das einzige was da überbleibt die anderen Punkte müsst ihr halt mal in die Hand nehmen!



  29-06-2015 12:27  Forstmann01
Wildschaden: Wer ist verantwortlich?

Hier ein Link zur Homepage des Ökologischen Jagdverbandes Österreich, für diejenigen, die sich mit den Grundsätzen dieses Vereins noch nicht beschäftigt haben.
MfG

http://www.oekojagd.at/

  29-06-2015 12:44  mukuh_farmer
Wildschaden: Wer ist verantwortlich?
Hallo Waldleben,

zu deinen angeführten Lösungspunkten möchte ich gerne etwas hinzufügen:

zu 1. Mir ist nicht ganz klar was du mit " Echte, freiwillige und demokratische Jagdgenossenschaften" meinst. Wenn du den Jagdausschuss meinst, dann ist dieser, auf demokratische Weise, aus den Grundeigentümern gebildet. Wie dieser zusammengestellt ist, arbeitet und wirtschaftet hat weniger mit der Jagd, sondern mit den ansässigen Grundeigentümern zu tun.
zu 2. Verweise ich wieder auf den Jagdausschuss, der sollte aber in diesem Falle mehr Rechte eingeräumt bekommen, dass die BH und in diesem Falle ein Bezirksjägermeister, Förster oder andere Organe mit in die Entscheidung eingezogen werden sehe ich nicht ein. Beratend ja, entscheidend nein.
zu 3. Wieder der Jagdausschuss. Wenn bei den Verhandlungen über die Vergabe der Jagd das in eine Regelung mit eingerechnet wird, stellt solch eine Regelung kein Problem dar.
zu 4. Eben nicht... Das Jagdgebiet in einen Fleckerlteppich zu verwandeln wo jeder Grundeigentümer seine eigenen Süppchen kocht, ist weder zielführend noch sinnvoll. Wild hält sich an keine Grundgrenzen. Die Verwaltung der nächst größeren Einheit, also z.b. auf Katastralgemeindeebene ist deshalb am sinnvollsten. Sollte aber auf so ca 750 Hektar begrenzt werden, sonst wird es zu viel.
zu 5. kurz und bündig: Ja.
zu 6. Ich bin selbst Jäger, da ich berufstätig bin, sonst noch zig andere Gschäfterl habe und die Landwirtschaft ja auch nicht neben bei geht, habe ich einen kleinen Anteil an der Genossenschaftsjagd mit 56 Hektar unter meinen Fittichen. Jagd macht aber viel Arbeit und auch wenn es nicht viel Grund ist, geschossen, gezäunt, gepflegt, gesichert und gehegt muss trotzdem werden. Die 9 Jahre haben den Nachteil, wie auch schon von anderen angeführt, das man sich auf Versprechen und Zusagen einlassen muss, die dann auch über diesen langen Zeitraum auch in Vergessenheit geraten können. Aber als Jagdpächter möchte ich auch meine Sicherheit haben, dass die Pflege und Errichtung von Jagdeinrichtungen, die Hege "meines" Wildes und auch der Preis, langfristig gesichert sind.

Du siehst auf was ich hinaus will...
Der Jagdausschuss sollte gestärkt werden, denn da sind genau DIE Grundeigentümer drin, deren Flächen auch betroffen sind. Wer nicht mitarbeitet und nur groß redet, muss dann auch damit klar kommen, wenn etwas nicht so funktioniert.

Denkt einmal über etwas anderes auch nach:
Ich bekomme als LW Geld, dafür das jemand auf meinem Grund eine Dienstleistung durchführt, die ich in Anspruch nehmen will...
Ist das nicht pervers?

In meinem Bekanntenkreis gibt es schon (Jung-) LW die sagen, sie würden lieber zahlen und dafür hauts hin, als ein paar € zu bekommen, den Schaden zu haben und dann auch noch streiten zu müssen das sich etwas ändert.

  29-06-2015 14:21  mitmart
Wildschaden: Wer ist verantwortlich?
Die letzten beiden Absätze sind hier besonders hervorzuheben!

  29-06-2015 15:19  Waldleben
Wildschaden: Wer ist verantwortlich?
@ mitmart und mukuh_farmer:
Punkt 1. Bei echten Genossenschaften gibt es eine Vollversammlung, bei der die Mitglieder ein Stimmrecht haben und die wesentlichen Entscheidungen selbst treffen. Der Vollversammlung untergeordnet sind die anderen Gremien. Mir ist schon bekannt, dass es eine repräsentative Demokratie gibt. Schließlich erlebe ich diese Tag für Tag. Aber in kleinen Einheiten wie es die Jagdgenossenschaften darstellen, wäre wohl der klassischen Form der Demokratie, also der direkten Demokratie der Vorzug zu geben. Sogar in kleineren Ländern wie der Schweiz hat sich gezeigt, dass dort durch die direkte Demokratie sehr weise Entscheidungen getroffen werden. Dass die eigentlichen Eigentümer des Jagdrechtes (Grundeigentümer) überhaupt nicht mitbestimmen dürfen und keinerlei Einfluss auf das Jagdgeschehen haben ist schon sehr frustrierend und überhaupt nicht einzusehen.
Warum sollte es neben den Zwangsgenossenschaften nicht auch freiwillige Jagdgenossenschaften geben. Voraussetzung dafür muss natürlich die Jagdgebietsgröße von 115 ha sein. Diese Bestimmung gilt ja auch für die Eigenjagden und die Genossenschaftsjagden an sich.
Punkt 2. Der Jagdausschuss ist nicht der Eigentümer meines Jagdrechtes. Daher müssten die Grundeigentümer ein Mitbestimmungsrecht haben.
Punkt 3. Nach dem NÖ Jagdgesetz kann nur der Jagdausschuss eine Jagdgebietsteilung beantragen.
Wenn in sehr großen Jagdgebieten von 2000 bis 3000 ha die von Grundeigentümern begehrte Jagdgebietsteilung vom Jagdausschuss abgelehnt wurde, dann frage ich mich schon, welche Interessen der Jagdausschuss vertreten hat. Daher müsste es unbedingt ein Antragsrecht der betroffenen Grundeigentümer geben.
Punkt 4. Aus den genannten Gründen dürfte der Jagdausschuss nur ein ausführendes Organ sein.
Schließlich sei noch erwähnt, dass es einen Jagdwert gibt, der bei Grundkäufen spürbar werden kann. Während Eigenjagdbesitzer den nicht unerheblichen Jagdwert voll nützen können, müssen die Grundeigentümer einer Zwangsgenossenschaft oft mit einem negativen Jagdwert rechnen. Dies hat zur Folge, dass bei Grundkäufen der Eigenjagdbesitzer den Jagdwert ohne weiters drauflegen kann und die Mitglieder einer Zwangsgenossenschaft auf der Strecke bleiben. Durch freiwillige Jagdgenossenschaften könnte dieses Manko durchaus behoben werden.

  29-06-2015 15:41  mitmart
Wildschaden: Wer ist verantwortlich?
Nur kurz zu Punkt 1: Bleiben wir mal bei einer größe von ca 300ha, hältst du es für zielführend wenn jeder mit einem Taschentuchgrundstück hier mitpalavert und 15 1ha Obstgartenbesitzer etwas zum Nachteil der 5 50ha Waldbesitzer beschliessen?

In vielen Genossenschaftsjagden wird's ja langsam schon schwer überhaupt 7 Jagdausschußmitglieder und ein paar Ersatzleute zu finden.

Sicher bei den 2000 o. 3000ha Revieren sieht das anders aus, aber ich kann mir schwer vorstellen das bei derartigen größen und Einigkeit der Grundbesitzer keine Teilung möglich wäre.
Um welches Gebiet bzw BH geht's da bei dir? Gerne auch per mail.

Achja und weil ich immer wieder in vielen deiner anderen Beiträge vom "Hohen Jagdwert" lese:
Der ist nur vorhanden wenn der Wildstand an Trophänträgern vorhanden ist und damit ein masslos überhöhter Wildstand.
Jeden Euro den du mit diesem Wildstand reinbekommst verlierst du im Wald an Auf und Zu-Wuchs.

  29-06-2015 15:57  Wicki
Wildschaden: Wer ist verantwortlich?
Hallo!

Das Thema Wildschaden kommt in regelmäßigen Abständen immer wieder im Forum vor, oder wird in der Print Ausgabe aktualisiert.
Es ist teilweise sehr amüsant zu lesen wie verbittert sich einige User immer wieder das Leben schwer machen mit kuriosen Vorschlägen, die jeder Praxis und Umsetzbarkeit entbehren, manche Argumente sind an den Haaren herbeigezogen.
Warum wird immer nur gejammert und gesudert, warum wird nicht aktiv an das Problem herangegangen - sich der Wahl stellen, oder Mitarbeit im Jagdausschuss, Jagdprüfung zu machen und selbst den Wildstand reduzieren??
Das Jagdgesetz gibt viele Möglichkeiten, lenkend einzugreifen - ohne eine Änderung des derzeitigen Gesetzes!
Oder gibt es keine Mehrheit bei deinen Berufskollegen das sie dein Anliegen unterstützen?
Ist eine zu engstirnige Denkweise und Wahrnehmung gegeben, die nicht mehrheitsfähig ist??
Was hindert die Kritiker daran selbst aktiv auf die Jagd zu gehen??
Wieso wird nicht das Gespräch mit den Jagdpächtern gesucht um einen Konsens zu ermöglichen?
Meine Meinung ist, es wird immer Unzufriedene geben, aber da ist das Thema Wildschaden nur Vorwand um von eigentlichen Grund der Unzufriedenheit abzulenken - manchmal hilft auch ärztliche Betreuung ;-)
Ich weiß das einiges Provokant geschrieben wurde - dies ist aber so gewollt um anzuregen nachzudenken ob wirklich alles so ist wie es ist und alles so schlecht ist!



  29-06-2015 21:27  Waldleben
Wildschaden: Wer ist verantwortlich?
@ mitmart
Punkt 1: Warum soll ein Kleinbetrieb nicht auch seine Meinung einbringen dürfen? Das Stimmrecht ist natürlich nach einem gewissen Schlüssel zu gewichten.
Der Jagdwert ist auf jeden Fall eine Realität und bei einer Kaufpreiskalkulation mitzuberücksichtigen.
Wenn Sie konkrete Fragen haben, dann bin ich über E-Mail zu erreichen.
@ wicki
Es ist eigentlich kein gutes Zeichen, wenn eine sachliche Diskussion in Polemik ausartet.Aber wenn gute Argumente oder Gegenargumente fehlen greift man offensichtlich zu solchen Mitteln.

  02-07-2015 10:30  melchiorr
Wildschaden: Wer ist verantwortlich?
Hallo!
@wicki
Stimme dir voll zu, aber jammern und sudern am stammtisch ist halt der leichtere Weg.
Lg



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