Antworten: 3
  16-02-2015 11:32  mayr_001
UBB
Grüss euch,
kann mir jemand sagen wie das jetzt genau ged mit der Ausnahme Regelung von der Biodiversitätsfläche unter 15ha Acker. Im Herbst hat es geheissen man kann sich es sich aussuchen bis 15ha Acker ob man die Fläche am Acker oder auf der Wiese macht. Jetzt hab ich im Internet wieder andere Informationen gefunden die wieder etwas anderes sagen. Bzw. komme ich dann in Konflikt mit dem Greening.
Kann mich da jetzt bitte jemand aufklären?

lg Daniel


  16-02-2015 11:54  kronehitbauer
UBB
zwischen 10 und 15 ha kein Greening nur zwei kulturen

  17-02-2015 07:53  schnapsidee
UBB
Grüß euch!

Bis 15 ha Ackerfläche kann man die Biodiversitätsfläche zur Gänze auf dem Grünland erfüllen, d.h. Acker und Grünland zusammen, davon 5 % Biodiversitätsfläche anlegen.

Wenn man bei UBB dabei ist, hat man diese Auflagen zu erfüllen und braucht nicht noch zusätzlich Greening Auflagen einhalten, daher nur die UBB Auflagen einprägen!!!

Für weitere Infos gibt es das Öpul 2015 AMA Merkblatt auf www. ama.at

  17-02-2015 08:32  rossz
UBB
Vergeßt es! Jeder sagt was anderes, und wenn der Kontrollor auch noch was anderes meinen muß, dann könnt ihr es wieder zurück zahlen.

L. Gr. v.
Rossz




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