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Schlachtprämie
wißt ihr eigentlich,das eine bereits vor 3 Jahren ausbezahlte Schlachtprämie im nachhinein zurückgefordert wird, wenn der Schlachthof kontrolliert wird und dort auch nur eine Kleinigkeit beanstandet wird. Auch wenn der Bauer alles rechtmäßig nachweisen kann. In der Verordung heißt es nämlich: Es ist somit für die Schlachtprämie nicht nur notwendig, dass das Tier an ihrem Betrieb ordnungsgemäß gekennzeichnet und registriert wurde, sondern auch auf dem Schlachtbetrieb.
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