Antworten: 1
  31-05-2006 09:54  ha10
Bodenschätzung
Bei uns in der Gemeinde findet in den nächsten Monaten eine Bodenschätzung statt, auf welche Probleme bewegen wir uns zu??
Letzte Schätzung durch das Finanzamt 1969!!
Wer hat in letzter Zeit Erfahrungen mit diesem Tema Gemacht?
Danke im Voraus.

mfg. Hans

  05-06-2006 23:47  josef48
Bodenschätzung
Leider habe ich heute erst den Beitrag gesehen. Aber zurück zur Frage Bodenschätzung. Als erstes werden von der Bewertungsstelle deines zuständigen Finanzamtes durch Bodenschätzer Bodenproben entnommen. Hier ist es wichtig dabei zu sein und den Herrn genau auf die Finger zu schauen. Der nächste Schritt ist die Offenlegung der Bodenschätzung auf der Gemeinde. Auf den vorgelegten Katasterplänen kann man mit etwas Geschick und mit viel Fragen an die Bodenschätzer die Veränderung feststellen.Die Einspruchsfrist beträgt 4 Wochen. In dieser Zeit kann man sich von fachkundigen Steuerberatern und auch von privaten Sachverständigen für Bodenkunde beraten lassen. Ist diese Frist einmal vorbei und man bekommt den meist wesentlich höheren Einheitswertbescheid dann ist es zu spät. gegen den Einheitswert ist wohl eine Berufung zulässig aber hier kann man nur im Wesentlichen die innere und äußere Verkehrslage beeinspruchen. Aus eigener Erfahrung ist es am besten man tritt in einer Gemeinde geschlossen auf um Interesse zu demonstrieren. Wie sicher bekannt ist werden automatisch mit einem höheren Einheitswert alle Abgaben (Grundsteuer, Abgaben von land-und forstwirtschaftlichen Betrieben, SV der Bauern bis zur Erbschaftssteuer ) erhöht. Diese Bodenschätzung gilt dann wieder viele Jahre. Es ist für mich verwunderlich, daß dieses Thema selten behandelt wird. Als Erfahrung weis ich, daß diese Thema in den Gemeinden tabu ist. Bei der Offenlegung auf der Gemeinde geht meistens niemand nachschauen, aber wenn dann der Einheitswertbescheid da ist ,dann sind alle Schuld nur der Grundeigentümer nicht.Dann hört man nur wie alle sagen: "da kann man nicht machen". Sollten noch Fragen offen sein so gib Antwort im Forum und deine Telefonnummer bekannt, ich werde öfters reinschauen und dich dann anrufen.
Nur nicht nachgeben und sich mit der Sache befassen. Auß meiner langjährigen Erfahrung weis ich, daß ein Einspruch immer was gebracht hat.
MFG Josef



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