Natura 2000
Antworten: 2
11-11-2014 20:39 tomsawyer
Natura 2000
Hallo !
Mein Dorf ist zur hälfte im Vogelschutzgebiet, das heißt, daß 70 % meiner LW Fläche im Vogelschutzgebiet liegen . Was heißt daß jetzt für mich ? Ich habe einen Milchviehbetrieb und habe die Sorge daß ich den 1. Schnitt ( vorwiegend Feldfutter ) nicht in Ähren/ Rispen schieben ( ca. 18 Mai) ernten kann .
Dazu kann man folgendes auf NÖ - Hompage lesen :
Kann ich meine Grundstücke in einem Natura 2000-Gebiet weiter bewirtschaften wie bisher?
Grundsätzlich gilt: ein Schutzgebiet ist keine Sperrzone. Es kann also weiterhin so gewirtschaftet werden wie bisher - unter dem Vorsatz, die Landschafts- und Artenvielfalt zu sichern. Da viele Lebensraumtypen erst durch die Bewirtschaftung entstanden sind (z.B. Pfeifengraswiesen), ist eine Bewirtschaftung auch für die Erhaltung der LRT (Lebensraumtypen) notwendig. Eine naturverträgliche Bewirtschaftung, die in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass die nun schützenswerten Lebensräume entstanden sind, ist daher auch weiterhin nicht nur gestattet, sondern erwünscht.
Für Änderungen der Bewirtschaftung, die sich für die Schutzobjekte negativ auswirken können (etwa eine intensivere Nutzung, oder die Aufgabe der traditionellen Nutzung) gilt das so genannte „Verschlechterungsverbot". Um diesem zu entsprechen, werden in Kooperation mit den jeweiligen Betrieben Auflagen und Flächenprämien festgelegt. Die Regelung der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung (z.B. Mähzeitpunkte, Düngung, Pflanzenschutzmitteleinsatz) erfolgt in Niederösterreich nicht in starren gesetzlichen Verordnungen, sondern in flexibleren privatrechtlichen Verträgen.
Bei Vorhaben, die über Bewirtschaftungsmaßnahmen hinausgehen (wie etwa der Bau eines Einfamilienhauses oder die Errichtung eines neuen Hochwasserdammes), gilt es abzuwägen, ob die Natura 2000-Schutzobjekte dadurch erheblich beeinträchtigt werden. Ob Pläne oder Projekte solche erheblichen Auswirkungen entfalten könnten, ist im Rahmen einer Naturverträglichkeitsprüfung (NVP) festzustellen.
Damit betroffene Bürger und Bürgerinnen auf den ersten Blick einschätzen können, inwieweit allfällige Projekte oder Pläne (z.B. Errichtung einer Reithalle oder Änderung der Widmungsart) die Natura 2000-Bestimmungen verletzen, wurden vom Land NÖ als besonderes Service so genannte Projekt- und Planprüfbücher erstellt. In diesen werden typische Pläne und Projekte mit einer groben Voreinschätzung hinsichtlich ihres Beeinträchtigungspotenzials aufgelistet. Anhand dieser Bücher kann unkompliziert festgestellt werden, ob eine Naturverträglichkeitsprüfung notwendig ist oder nicht. Sollten Sie mit Ihrem Vorhaben trotz dieser Auskünfte unsicher sein, steht ein rechtlich verbindliches Feststellungsverfahren zur Verfügung.
^nach oben
Was bedeutet Natura 2000 für meinen Betrieb?
Es gilt das Verschlechterungsverbot in Natura 2000-Gebieten. Ist eine Verschlechterung eingetreten, sind die Ursachen zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen.
Wenn ein Betrieb in einem Natura 2000-Gebiet angesiedelt oder ein Betrieb erweitert werden soll, muss dies anhand der Bestimmungen des § 10 NÖ NSchG 2000 überprüft werden.
Was meint Ihr dazu ?
Hallo !
Mein Dorf ist zur hälfte im Vogelschutzgebiet, das heißt, daß 70 % meiner LW Fläche im Vogelschutzgebiet liegen . Was heißt daß jetzt für mich ? Ich habe einen Milchviehbetrieb und habe die Sorge daß ich den 1. Schnitt ( vorwiegend Feldfutter ) nicht in Ähren/ Rispen schieben ( ca. 18 Mai) ernten kann .
Dazu kann man folgendes auf NÖ - Hompage lesen :
Kann ich meine Grundstücke in einem Natura 2000-Gebiet weiter bewirtschaften wie bisher?
Grundsätzlich gilt: ein Schutzgebiet ist keine Sperrzone. Es kann also weiterhin so gewirtschaftet werden wie bisher - unter dem Vorsatz, die Landschafts- und Artenvielfalt zu sichern. Da viele Lebensraumtypen erst durch die Bewirtschaftung entstanden sind (z.B. Pfeifengraswiesen), ist eine Bewirtschaftung auch für die Erhaltung der LRT (Lebensraumtypen) notwendig. Eine naturverträgliche Bewirtschaftung, die in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass die nun schützenswerten Lebensräume entstanden sind, ist daher auch weiterhin nicht nur gestattet, sondern erwünscht.
Für Änderungen der Bewirtschaftung, die sich für die Schutzobjekte negativ auswirken können (etwa eine intensivere Nutzung, oder die Aufgabe der traditionellen Nutzung) gilt das so genannte „Verschlechterungsverbot". Um diesem zu entsprechen, werden in Kooperation mit den jeweiligen Betrieben Auflagen und Flächenprämien festgelegt. Die Regelung der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung (z.B. Mähzeitpunkte, Düngung, Pflanzenschutzmitteleinsatz) erfolgt in Niederösterreich nicht in starren gesetzlichen Verordnungen, sondern in flexibleren privatrechtlichen Verträgen.
Bei Vorhaben, die über Bewirtschaftungsmaßnahmen hinausgehen (wie etwa der Bau eines Einfamilienhauses oder die Errichtung eines neuen Hochwasserdammes), gilt es abzuwägen, ob die Natura 2000-Schutzobjekte dadurch erheblich beeinträchtigt werden. Ob Pläne oder Projekte solche erheblichen Auswirkungen entfalten könnten, ist im Rahmen einer Naturverträglichkeitsprüfung (NVP) festzustellen.
Damit betroffene Bürger und Bürgerinnen auf den ersten Blick einschätzen können, inwieweit allfällige Projekte oder Pläne (z.B. Errichtung einer Reithalle oder Änderung der Widmungsart) die Natura 2000-Bestimmungen verletzen, wurden vom Land NÖ als besonderes Service so genannte Projekt- und Planprüfbücher erstellt. In diesen werden typische Pläne und Projekte mit einer groben Voreinschätzung hinsichtlich ihres Beeinträchtigungspotenzials aufgelistet. Anhand dieser Bücher kann unkompliziert festgestellt werden, ob eine Naturverträglichkeitsprüfung notwendig ist oder nicht. Sollten Sie mit Ihrem Vorhaben trotz dieser Auskünfte unsicher sein, steht ein rechtlich verbindliches Feststellungsverfahren zur Verfügung.
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Was bedeutet Natura 2000 für meinen Betrieb?
Es gilt das Verschlechterungsverbot in Natura 2000-Gebieten. Ist eine Verschlechterung eingetreten, sind die Ursachen zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen.
Wenn ein Betrieb in einem Natura 2000-Gebiet angesiedelt oder ein Betrieb erweitert werden soll, muss dies anhand der Bestimmungen des § 10 NÖ NSchG 2000 überprüft werden.
Was meint Ihr dazu ?
11-11-2014 21:45 Lammperl
Natura 2000
Schleichende Enteignung!
Jetzt auf 7(8) Jahre Naturschutzmaßnahme einsteigen. Ohne Kündigungsrecht für immer!
Die Grünen wollen in Wien Bauland in Zukunft enteigenen.
Kommunismus ist am besten Weg wieder Salonfähig zu werden! Spätestens wenn der Euro kippt!
Schleichende Enteignung!
Jetzt auf 7(8) Jahre Naturschutzmaßnahme einsteigen. Ohne Kündigungsrecht für immer!
Die Grünen wollen in Wien Bauland in Zukunft enteigenen.
Kommunismus ist am besten Weg wieder Salonfähig zu werden! Spätestens wenn der Euro kippt!
12-11-2014 07:05 unicorn
Natura 2000
also ich verstehe die Frage nicht. Bei uns gibt es schon sehr lange Natura 2000 (Bgld) Gebiete. Meines Wissens gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Man nimmt teil = dann sind die Auflagen einzuhalten *)
2. Man nimmt nicht teil = weiter arbeiten wie bisher
*) wie Lamperl schon schreibt ist das Problem mit der Kündigung, denn was heute gilt muss zwangsweise nicht auch in ein paar Jahren gelten.
Ich habe nie an Natura2000 teilgenommen. Andere haben jetzt das Problem mit dem Umbruchsverbot auch wenn Sie nicht mehr in Natura2000 sein wollen. Weiters ist zu bedenken, dass die Ausgleichszahlungen in der Regel angepasst werden. Leider immer nach unten.
lg unicorn
also ich verstehe die Frage nicht. Bei uns gibt es schon sehr lange Natura 2000 (Bgld) Gebiete. Meines Wissens gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Man nimmt teil = dann sind die Auflagen einzuhalten *)
2. Man nimmt nicht teil = weiter arbeiten wie bisher
*) wie Lamperl schon schreibt ist das Problem mit der Kündigung, denn was heute gilt muss zwangsweise nicht auch in ein paar Jahren gelten.
Ich habe nie an Natura2000 teilgenommen. Andere haben jetzt das Problem mit dem Umbruchsverbot auch wenn Sie nicht mehr in Natura2000 sein wollen. Weiters ist zu bedenken, dass die Ausgleichszahlungen in der Regel angepasst werden. Leider immer nach unten.
lg unicorn
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