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das Vertrauen in die Justiz
hat sich wiedereinmal verringert und die Geschichte geht so:
Vor 1 Jahr habe ich eine kleine Wiese vom Nachbarn gekauft. Da dessen Mutter im Altersheim ist, war sie nicht mehr in der Lage die Lastenfreistellung (Ausgedinge) zu unterschreiben.
Anfang des Jahres wurde die Sachwalterschaft in die Wege geleitet.
Ende Mai hat der Sachwalter unterschrieben und hat der Notar die Lastenfreistellung an das Bezirksgericht übermittelt zur pflegschaftsbehördlichen Genehmigung.
Dann passierte nichts mehr. Funkstille bei Gericht.
Nun die Nachfrage des Notars beim Gericht: man findet die (nachweislich übermittelte) Freilassungserklärung nicht mehr...
das Vertrauen in die Justiz
und der notar hat keinerlei kopien / unterlagen mehr dazu?
das kommt mir komisch vor.
unter umständen wurde das dokument in den ablagen unter dem buchstaben des sachwalters und nicht der besitzerin abgelegt. oder umgekehrt. vielleicht auch unter deinem namen.
in so einem fall kann so etwas natürlich unauffindbar werden.
ich hab einmal einen waldanteil gekauft bei dem sich herausgestellt hat, dass der besitzer gar nicht der besitzer war, sondern seine schwägerin. diese hatte es von seinem bruder (ihrem mann) ererbt, allerdings war der schon 35 jahre tot. so musste dann mit 35 jahren verspätung sein ganzes testament neu abgewickelt werden um das grundstück wieder in die legalität zu bringen. der verstorbene selbst hat auch nicht gewusst, dass er von seinem vater 200km weiter einen waldanteil geerbt hat, so ist das durcheinander entstanden.
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eine Kopie einer Freilassungserklärung genügt sicher nicht
das Vertrauen in die Justiz
Das zu regeln, ist nach m.M. Sache des Notars.
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@ jophi Der Notar wird den Fehler des Gerichtes nicht gratis regeln.
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Aber er kennt hoffentlich das Amtshaftungsgesetz und nachdem in der sog. Geschäftsordnung der Gerichte penibelst geregelt ist, wie mit einlangenden Schriftstücken und Urkunden zu verfahren ist, bestehen auch gute Chancen, den Schaden von der Republik ersetzt zu bekommen (sofern die Freilassungserklärung tatsächlich "nachweislich" eingelangt ist).
Was mich allerdings etwas wundert: An sich müssen Grundbuchsgesuche von berufsmäßigen Parteienvertretern schon seit geraumer Zeit elektronisch eingebracht werden, die Originalurkunden verbleiben dann beim Einbringer. Somit gibt's das aber eigentlich nicht, daß etwas, das eingebracht wurde, beim Gericht unauffindbar ist (braucht ja bloß aus dem elektronischen Archiv abgerufen zu werden), bzw. müßte sich dann das Original ohnehin noch beim Notar befinden.
das Vertrauen in die Justiz
an AnimalFarmHipples
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gelernt ist gelernt
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@afh Danke für die kompetente Aufklärung.
Es handelt sich jedoch nicht um ein Grundbuchsgesuch, sondern (nur) um eine Freilassungserklärung die zur pflegschaftsbehördlichen Genehmigung an das Gericht gesendet wurde.
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