Testament
Antworten: 15
23-07-2014 11:28 Suedlicht1401
Testament
Ich habe bitte eine Frage an Euch - meine Eltern, beide über 80, Landwirte - wollen ein Testament verfassen, um Streitigkeiten nach ihrem Tod zu vermeiden.
Eine Hofübergabe zu Lebzeiten kommt nicht in Frage, weil beide bis zu ihrem Tod schalten und walten möchten, wie sie wollen, das ist für mich nicht nachvollziehbar, aber zu akzeptieren.
Die Arbeit am Hof wird von den beiden mit fremder Hilfe bewältigt, meine Geschwister und ich sind berufstätig.
Ein Bruder ist geisteskrank.
Nun soll das Erbe (es gibt neben dem Hof sowohl Bargeld als auch Immobilien) zu gleichen Teilen aufgeteilt werden, die Grundverkehrskommission würde zustimmen. Das wäre für mich OK, jedoch soll ich sowohl die Pflege und Obsorge meiner Eltern übernehmen und auch dafür sorgen, dass nach deren Tod der geistig kranke Bruder am Wochenende "nach Hause" kommen kann, bekocht wird und eine reine warme Unterkunft hat und eigentlich jedes Wochenende bei mir Familienanschluß hat, wie er es jetzt bei meinen Eltern hat.
Mein Bruder hat unter der Woche einen betreuten Arbeitsplatz, am Wochenende wohnt und lebt er bei meinen Eltern.
Nun bitte ich Euch, mir Eure Meinung zu dieser Sache zu sagen - es ist und war immer selbstverständlich, dass mein Mann und ich in der Freizeit zu Hause anpacken, wenn meine Eltern Hilfe brauchen, sind wir zur Stelle - meine Geschwister haben studiert und sind nach der Matura ausgezogen. Aufgrund der geographischen Entfernung ist es gar nicht möglich, dass sie die Pflege meiner Eltern bzw. die Obsorge für meinen Bruder übernehmen, jedoch bin ich der Meinung, dass diese "Leistungen etwas wert sein müssen", so ich sie übernehme. Mein Mann und ich fühlen uns oft ausgenützt und benützt. Meine Geschwister sind schon bald 40 Jahre in der Großstadt und haben so überhaupt keinen Bezug mehr zum Landleben bzw. haben keine Ahnung, was es heisst, neben den betagten Eltern zu leben bzw. sie zu unterstützen. Auch mein beeinträchtigter Bruder braucht immmer wieder im Alltag Unterstützung.
Ich bin für Eure Sicht der Dinge sehr dankbar ..... danke!!
Ich habe bitte eine Frage an Euch - meine Eltern, beide über 80, Landwirte - wollen ein Testament verfassen, um Streitigkeiten nach ihrem Tod zu vermeiden.
Eine Hofübergabe zu Lebzeiten kommt nicht in Frage, weil beide bis zu ihrem Tod schalten und walten möchten, wie sie wollen, das ist für mich nicht nachvollziehbar, aber zu akzeptieren.
Die Arbeit am Hof wird von den beiden mit fremder Hilfe bewältigt, meine Geschwister und ich sind berufstätig.
Ein Bruder ist geisteskrank.
Nun soll das Erbe (es gibt neben dem Hof sowohl Bargeld als auch Immobilien) zu gleichen Teilen aufgeteilt werden, die Grundverkehrskommission würde zustimmen. Das wäre für mich OK, jedoch soll ich sowohl die Pflege und Obsorge meiner Eltern übernehmen und auch dafür sorgen, dass nach deren Tod der geistig kranke Bruder am Wochenende "nach Hause" kommen kann, bekocht wird und eine reine warme Unterkunft hat und eigentlich jedes Wochenende bei mir Familienanschluß hat, wie er es jetzt bei meinen Eltern hat.
Mein Bruder hat unter der Woche einen betreuten Arbeitsplatz, am Wochenende wohnt und lebt er bei meinen Eltern.
Nun bitte ich Euch, mir Eure Meinung zu dieser Sache zu sagen - es ist und war immer selbstverständlich, dass mein Mann und ich in der Freizeit zu Hause anpacken, wenn meine Eltern Hilfe brauchen, sind wir zur Stelle - meine Geschwister haben studiert und sind nach der Matura ausgezogen. Aufgrund der geographischen Entfernung ist es gar nicht möglich, dass sie die Pflege meiner Eltern bzw. die Obsorge für meinen Bruder übernehmen, jedoch bin ich der Meinung, dass diese "Leistungen etwas wert sein müssen", so ich sie übernehme. Mein Mann und ich fühlen uns oft ausgenützt und benützt. Meine Geschwister sind schon bald 40 Jahre in der Großstadt und haben so überhaupt keinen Bezug mehr zum Landleben bzw. haben keine Ahnung, was es heisst, neben den betagten Eltern zu leben bzw. sie zu unterstützen. Auch mein beeinträchtigter Bruder braucht immmer wieder im Alltag Unterstützung.
Ich bin für Eure Sicht der Dinge sehr dankbar ..... danke!!
23-07-2014 11:49 Ziegenbua
Testament
Ich weis ja nicht wie alt ihr seid, aber wennst auf einmal die Wochenendobsorge für einen Behinderten hast ist das Leben so gut wie vorbei für euch. Ist schließlich euer aller Bruder, warum sollt nur ihr (bzw. speziell dein Mann der ja nur angeheiratet ist) euch das antun müssen?
Im Prinzip hätten deine Geschwister dann die Rosinen rausgepickt und du die Arbeit. Soviel kann das Bare garnicht ausmachen dass ich das machen würde. Für die Eltern vielleicht, weil das ab einem gewissen Alter zeitlich absehbar ist und sie auch selbst noch was machen können, beim Bruder würd ich mich aber nicht alleine ins Boot setzen.
Ich weis ja nicht wie alt ihr seid, aber wennst auf einmal die Wochenendobsorge für einen Behinderten hast ist das Leben so gut wie vorbei für euch. Ist schließlich euer aller Bruder, warum sollt nur ihr (bzw. speziell dein Mann der ja nur angeheiratet ist) euch das antun müssen?
Im Prinzip hätten deine Geschwister dann die Rosinen rausgepickt und du die Arbeit. Soviel kann das Bare garnicht ausmachen dass ich das machen würde. Für die Eltern vielleicht, weil das ab einem gewissen Alter zeitlich absehbar ist und sie auch selbst noch was machen können, beim Bruder würd ich mich aber nicht alleine ins Boot setzen.
23-07-2014 11:52 Christoph38
Testament
Meiner Meinung nach schliesst ein Testment Streitigkeiten nach dem Tod der Eltern nicht unbedingt aus.
Grundsätzlich ist ein Testament kein Vertrag, sondern nur von einer Seite verfasst. Somit kann diese Person reinschreiben was sie will.
Der Erbe ist ja nicht verpflichtet das Erbe anzutreten.
Wenn jeder Erbe gleichviel vom Besitz erhält, aber nur 1 Erbe die Lasten, so liegt wohl keine Aufteilung zu gleichen Teilen vor.
Die Pflege u. Obsorge zu übernehmen, im Hinblick auf eine (jederzeit änderbares) Testment ist eine sehr riskante Vorleistung.
Meiner Meinung nach schliesst ein Testment Streitigkeiten nach dem Tod der Eltern nicht unbedingt aus.
Grundsätzlich ist ein Testament kein Vertrag, sondern nur von einer Seite verfasst. Somit kann diese Person reinschreiben was sie will.
Der Erbe ist ja nicht verpflichtet das Erbe anzutreten.
Wenn jeder Erbe gleichviel vom Besitz erhält, aber nur 1 Erbe die Lasten, so liegt wohl keine Aufteilung zu gleichen Teilen vor.
Die Pflege u. Obsorge zu übernehmen, im Hinblick auf eine (jederzeit änderbares) Testment ist eine sehr riskante Vorleistung.
23-07-2014 12:04 hesiod
Testament
@ Suedlicht1401
Eine (rechts-) sichere Auskunft zu deinem Anliegen bekommst du am Besten beim Notar. Rechtliche Erstauskünfte sind meistens sogar kostenlos!
Ich versuche trotzdem ein wenig - auch auf die Gefahr hin, dass nicht alles korrekt ist - Auskunft zu erteilen:
Zum Bargeld: Geld ist das "teilbarste Gut" - deine Eltern können es zu gleichen Teilen unter den Kindern aufteilen, oder aber (je nach Höhe des vorhandenen Barvermögens) das Geld zugunsten von deinem behinderten Bruder auf ein Treuhandkonto anlegen. Wahrscheinlich wirst du für deinen Bruder auch die Sachwalterschaft übernehmen.
Zum Hof / Immobilien: Ich nehme an, dass deine Eltern nicht gleichzeitig sterben werden. Falls sie beide Hälfteeigentümer sind, was geschieht mit der jeweiligen Hälfte, wenn ein Lebenspartner verstirbt. Tritt der Andere das Erbe an, oder bist du schon als Hälfteeigentümerin und spätere Alleineigentümerin vorgesehen?
Pflege und Betreuung (Wohnrecht, Ausgedinge) deiner Eltern und deines Bruders stellen einen Aufwand für dich (euch) dar. Dieser Aufwand ist am Besten von einem Sachverständigen zu bewerten (wie übrigens auch der Wert der gesamten Liegenschaft) und vom Erbvermögen abzuziehen.
Falls dann noch ein Wert übrigbleibt, sind deine Geschwister auszuzahlen, bzw. der Wert der Betreuung ist bei deinem behinderten Bruder gegenzurechnen.
Eine Aufteilung von Bar- und Immobilienvermögen zu gleichen Teilen unter den Geschwistern, wo ihr dann die Last der Pflege und Betreuung alleine zu tragen habt, halte ich für sehr nachteilig für euch!
@ Suedlicht1401
Eine (rechts-) sichere Auskunft zu deinem Anliegen bekommst du am Besten beim Notar. Rechtliche Erstauskünfte sind meistens sogar kostenlos!
Ich versuche trotzdem ein wenig - auch auf die Gefahr hin, dass nicht alles korrekt ist - Auskunft zu erteilen:
Zum Bargeld: Geld ist das "teilbarste Gut" - deine Eltern können es zu gleichen Teilen unter den Kindern aufteilen, oder aber (je nach Höhe des vorhandenen Barvermögens) das Geld zugunsten von deinem behinderten Bruder auf ein Treuhandkonto anlegen. Wahrscheinlich wirst du für deinen Bruder auch die Sachwalterschaft übernehmen.
Zum Hof / Immobilien: Ich nehme an, dass deine Eltern nicht gleichzeitig sterben werden. Falls sie beide Hälfteeigentümer sind, was geschieht mit der jeweiligen Hälfte, wenn ein Lebenspartner verstirbt. Tritt der Andere das Erbe an, oder bist du schon als Hälfteeigentümerin und spätere Alleineigentümerin vorgesehen?
Pflege und Betreuung (Wohnrecht, Ausgedinge) deiner Eltern und deines Bruders stellen einen Aufwand für dich (euch) dar. Dieser Aufwand ist am Besten von einem Sachverständigen zu bewerten (wie übrigens auch der Wert der gesamten Liegenschaft) und vom Erbvermögen abzuziehen.
Falls dann noch ein Wert übrigbleibt, sind deine Geschwister auszuzahlen, bzw. der Wert der Betreuung ist bei deinem behinderten Bruder gegenzurechnen.
Eine Aufteilung von Bar- und Immobilienvermögen zu gleichen Teilen unter den Geschwistern, wo ihr dann die Last der Pflege und Betreuung alleine zu tragen habt, halte ich für sehr nachteilig für euch!
23-07-2014 12:42 Fallkerbe
Testament
Hallo,
das sind mörderische Aufgaben, die du dir da ans Bein bindest.
Wäre daher mm angebracht, das die "weichenden Erben" jeweils einen Baugrund bekommen, den Großteil der besitztümer aber an jene geht, die sich um die Erblasser und den Geisteskranken bruder kümmern sollen.
Diese fixierung auf jedes Wochenende "zuhause" würde ich keinesfalls eingehen.
(sein zuhause ist bei den Eltern- bei der familie des Bruders wird er immer fremdkörper sein)
Maximal jedes 4te Wochenende, dann aber lieber auch nur ein Gast-Tag- ohne Übernachtung.
Denn sonst ist euer eigenes Familienleben massiv gefährdet!
Denn dein Gesteskranker Schwager wird immer ein Fremdkörper in euerer Familie sein.
Möchtest du jedes WE mit einem Fremden am tisch verleben?
MM nach haben die Erblasser ein massiv veraltetes Bild von Familie usw. und auch von einer geordneten Betriebsübergabe. Vieleicht sollten sie sich mal beraten lassen.
Diese " den Behinderten dem Hoferben aufzuzwingen" ist eigentlich nicht mehr üblich, da gibt es alternativen- wie z.b. Betreutes Wohnen usw.
Und den besitz durch alle zu teilen, aber die Lasten einem einzelnen aufzupacken, das geht mm gar nicht.
Lass dich nicht über den tisch ziehen!
PS: ein schönes Familienleben ist unbezahlbar- da verzichte lieber auf etwas Finanzielles.
Hallo,
das sind mörderische Aufgaben, die du dir da ans Bein bindest.
Wäre daher mm angebracht, das die "weichenden Erben" jeweils einen Baugrund bekommen, den Großteil der besitztümer aber an jene geht, die sich um die Erblasser und den Geisteskranken bruder kümmern sollen.
Diese fixierung auf jedes Wochenende "zuhause" würde ich keinesfalls eingehen.
(sein zuhause ist bei den Eltern- bei der familie des Bruders wird er immer fremdkörper sein)
Maximal jedes 4te Wochenende, dann aber lieber auch nur ein Gast-Tag- ohne Übernachtung.
Denn sonst ist euer eigenes Familienleben massiv gefährdet!
Denn dein Gesteskranker Schwager wird immer ein Fremdkörper in euerer Familie sein.
Möchtest du jedes WE mit einem Fremden am tisch verleben?
MM nach haben die Erblasser ein massiv veraltetes Bild von Familie usw. und auch von einer geordneten Betriebsübergabe. Vieleicht sollten sie sich mal beraten lassen.
Diese " den Behinderten dem Hoferben aufzuzwingen" ist eigentlich nicht mehr üblich, da gibt es alternativen- wie z.b. Betreutes Wohnen usw.
Und den besitz durch alle zu teilen, aber die Lasten einem einzelnen aufzupacken, das geht mm gar nicht.
Lass dich nicht über den tisch ziehen!
PS: ein schönes Familienleben ist unbezahlbar- da verzichte lieber auf etwas Finanzielles.
23-07-2014 12:57 Veltliner
Testament
Hallo Suedlicht
Was haben deine Eltern für Alternativen, du lebst nur einmal, und da ist Geld nicht das Wichtigste.
Nach deinem Schreiben bist du ja selbst schon um die 50, was passiert, wenn du selbst einmal Hilfe benötigst?
Geld zwischen den Geschwistern aufteilen, Hof übernehmen ohne Wenn und Aber, Bruder in eine Organisation "betreutes Wohnen, Kolping, usw.", vermitteln.
Den Vorschlag würde ich den Geschwistern machen, wobei die Finazierung noch geregelt gehört.
Der Bruder, nehme ich an, wird vom Staat unterstützt.
Oder weg.
Veltliner
Hallo Suedlicht
Was haben deine Eltern für Alternativen, du lebst nur einmal, und da ist Geld nicht das Wichtigste.
Nach deinem Schreiben bist du ja selbst schon um die 50, was passiert, wenn du selbst einmal Hilfe benötigst?
Geld zwischen den Geschwistern aufteilen, Hof übernehmen ohne Wenn und Aber, Bruder in eine Organisation "betreutes Wohnen, Kolping, usw.", vermitteln.
Den Vorschlag würde ich den Geschwistern machen, wobei die Finazierung noch geregelt gehört.
Der Bruder, nehme ich an, wird vom Staat unterstützt.
Oder weg.
Veltliner
23-07-2014 12:58 Fallkerbe
Testament
https://www.youtube.com/watch?v=SG5lhMksj1E&list=PLB0F9A024CF170C33
normal is des ned
https://www.youtube.com/watch?v=SG5lhMksj1E&list=PLB0F9A024CF170C33
normal is des ned
23-07-2014 13:10 Darki
Testament
Nur ein Tipp: Ausziehen!!!!!!!!!!! Aber schnell!!!! Sollen Sie doch machen was sie wollen!
Und dann abwarten bis beide verstorben sind!
Nur ein Tipp: Ausziehen!!!!!!!!!!! Aber schnell!!!! Sollen Sie doch machen was sie wollen!
Und dann abwarten bis beide verstorben sind!
23-07-2014 14:06 walterst
Testament
Wenn das vorhandene Vermögen zu "gleichen Teilen" aufgeteilt werden soll, dann sind die Eltern halt daran zu erinnern, dass es fair wäre, auch die Lasten zu gleichen Teilen aufzuteilen oder der entsprechende Ausgleich zu schaffen ist. Ebenso wäre es nett, deine aktuelle Leistung gegenüber den Eltern und dem Bruder im Testament als Bonus zu berücksichtigen
Natürlich können die Eltern ins Testament schreiben, was sie wollen. Sie können auch reinschreiben, was Du willst oder was eines Deiner Geschwister will und am nächsten Tag wieder ändern.
@fallkerbe
Wo hast Du denn im Text einen Schwager ausgegraben?
Wenn das vorhandene Vermögen zu "gleichen Teilen" aufgeteilt werden soll, dann sind die Eltern halt daran zu erinnern, dass es fair wäre, auch die Lasten zu gleichen Teilen aufzuteilen oder der entsprechende Ausgleich zu schaffen ist. Ebenso wäre es nett, deine aktuelle Leistung gegenüber den Eltern und dem Bruder im Testament als Bonus zu berücksichtigen
Natürlich können die Eltern ins Testament schreiben, was sie wollen. Sie können auch reinschreiben, was Du willst oder was eines Deiner Geschwister will und am nächsten Tag wieder ändern.
@fallkerbe
Wo hast Du denn im Text einen Schwager ausgegraben?
23-07-2014 19:21 Christoph38
Testament
Da die Eltern über 80 sind, ist es absolut an der Zeit zu übergeben.
Testament ist da nur mehr eine sehr notdürftige Lösung.
Da die Eltern über 80 sind, ist es absolut an der Zeit zu übergeben.
Testament ist da nur mehr eine sehr notdürftige Lösung.
23-07-2014 19:40 Obersteyrer
Testament
@Suedlicht1401 Hallo Meiner Meinung nach dürften deine Geschwister max.den Pflichtteil bekommen,alles andere ihr.Seit ja auch mit den Lasten alleinegelassen. Ich würde auf so eine Aufteilung bestehen ansonsten schnell Hände weg ihr seit beide berufstätig habt sicher auch etwas eigenes geschaffen .Mit allen deinen genannten Bedingungen seit ihr bis auf ewig angehängt sowohl mit dem Bruder als auch mit den Eltern. Bedenkt sie wollen das ihr jedes Wochenende auf den Bruder schaut das heisst für euch die einzige Zeit wo ihr ausspannen könnt seit ihr mit dem Bruder beschäftigt .Für mich würde es nur die oben genannte Aufteilung geben würde mich selber um eine Pflege am Wochenende für den Bruder bemühen max.an einem Wochenende selber auf ihn schauen .,ansonsten wie gesagt schnell die Hände weg und euer eigenes Leben geniesen . Ich habe vor vier Jahren denelterlichen Hof übernommen ,vier Geschwister sind ausbezahlt worden ,habe meinen Eltern ein von mir gebautes neues Haus als Ausgedinge gegeben allerdings nur das Wohnrecht. Ansonsten gibts keine Einschränkungen auch kein Veräuserungsverbot oder Belastungsverbot oder ähnliches auch die Pflege wird ausdrücklich nicht von uns übernommen weil es einfach ein Faktor sein kann der den Betrieb umbringt . Gruss Obersteirer
@Suedlicht1401 Hallo Meiner Meinung nach dürften deine Geschwister max.den Pflichtteil bekommen,alles andere ihr.Seit ja auch mit den Lasten alleinegelassen. Ich würde auf so eine Aufteilung bestehen ansonsten schnell Hände weg ihr seit beide berufstätig habt sicher auch etwas eigenes geschaffen .Mit allen deinen genannten Bedingungen seit ihr bis auf ewig angehängt sowohl mit dem Bruder als auch mit den Eltern. Bedenkt sie wollen das ihr jedes Wochenende auf den Bruder schaut das heisst für euch die einzige Zeit wo ihr ausspannen könnt seit ihr mit dem Bruder beschäftigt .Für mich würde es nur die oben genannte Aufteilung geben würde mich selber um eine Pflege am Wochenende für den Bruder bemühen max.an einem Wochenende selber auf ihn schauen .,ansonsten wie gesagt schnell die Hände weg und euer eigenes Leben geniesen . Ich habe vor vier Jahren denelterlichen Hof übernommen ,vier Geschwister sind ausbezahlt worden ,habe meinen Eltern ein von mir gebautes neues Haus als Ausgedinge gegeben allerdings nur das Wohnrecht. Ansonsten gibts keine Einschränkungen auch kein Veräuserungsverbot oder Belastungsverbot oder ähnliches auch die Pflege wird ausdrücklich nicht von uns übernommen weil es einfach ein Faktor sein kann der den Betrieb umbringt . Gruss Obersteirer
23-07-2014 20:34 Neudecker
Testament
Hallo Südlicht 1401 So vernünftige Antworten auf deine heikle Frage gab es in diesem Forum in den seltensten Fällen. Ein Dankeschön an alle. Ich würde dir eventuell empfehlen die ganze Problematik aus der Sicht der Eltern zu betrachten. Ein behindertes Kind ist leider immer ein Sorgenkind. Was die rechtliche Situation betrifft, da würde ich, ehe ich mit den Eltern und Geschwistern verhandle, einen versierten Juristen zu Rate ziehen. Dies könnte wie schon erwähnt ein Notar deines Vertrauens sein, oder falls du Mitglied beim Bauernbund bist, kannst du den Rechtsberater kontaktieren. In Oberösterreich ist ein gewisser Dr. Raab eine gute Adresse. Im Jahresmitgliedsbeitrag ist die kostenlose Rechtsberatung inkludiert. Es wird auch ein Unterschied sein, ob ihr den elterlichen Betrieb in Zukunft bewirtschaften wollt, oder ihn nur als Besitz übernehmen würdet. Ich wünsche euch ein zufriedenstellendes Verhandlungsergebnis.
Liebe Grüße vom Neudecker
Hallo Südlicht 1401 So vernünftige Antworten auf deine heikle Frage gab es in diesem Forum in den seltensten Fällen. Ein Dankeschön an alle. Ich würde dir eventuell empfehlen die ganze Problematik aus der Sicht der Eltern zu betrachten. Ein behindertes Kind ist leider immer ein Sorgenkind. Was die rechtliche Situation betrifft, da würde ich, ehe ich mit den Eltern und Geschwistern verhandle, einen versierten Juristen zu Rate ziehen. Dies könnte wie schon erwähnt ein Notar deines Vertrauens sein, oder falls du Mitglied beim Bauernbund bist, kannst du den Rechtsberater kontaktieren. In Oberösterreich ist ein gewisser Dr. Raab eine gute Adresse. Im Jahresmitgliedsbeitrag ist die kostenlose Rechtsberatung inkludiert. Es wird auch ein Unterschied sein, ob ihr den elterlichen Betrieb in Zukunft bewirtschaften wollt, oder ihn nur als Besitz übernehmen würdet. Ich wünsche euch ein zufriedenstellendes Verhandlungsergebnis.
Liebe Grüße vom Neudecker
23-07-2014 20:34 Neudecker
Testament
Hallo Südlicht 1401 So vernünftige Antworten auf deine heikle Frage gab es in diesem Forum in den seltensten Fällen. Ein Dankeschön an alle. Ich würde dir eventuell empfehlen die ganze Problematik aus der Sicht der Eltern zu betrachten. Ein behindertes Kind ist leider immer ein Sorgenkind. Was die rechtliche Situation betrifft, da würde ich, ehe ich mit den Eltern und Geschwistern verhandle, einen versierten Juristen zu Rate ziehen. Dies könnte wie schon erwähnt ein Notar deines Vertrauens sein, oder falls du Mitglied beim Bauernbund bist, kannst du den Rechtsberater kontaktieren. In Oberösterreich ist ein gewisser Dr. Raab eine gute Adresse. Im Jahresmitgliedsbeitrag ist die kostenlose Rechtsberatung inkludiert. Es wird auch ein Unterschied sein, ob ihr den elterlichen Betrieb in Zukunft bewirtschaften wollt, oder ihn nur als Besitz übernehmen würdet. Ich wünsche euch ein zufriedenstellendes Verhandlungsergebnis.
Liebe Grüße vom Neudecker
Hallo Südlicht 1401 So vernünftige Antworten auf deine heikle Frage gab es in diesem Forum in den seltensten Fällen. Ein Dankeschön an alle. Ich würde dir eventuell empfehlen die ganze Problematik aus der Sicht der Eltern zu betrachten. Ein behindertes Kind ist leider immer ein Sorgenkind. Was die rechtliche Situation betrifft, da würde ich, ehe ich mit den Eltern und Geschwistern verhandle, einen versierten Juristen zu Rate ziehen. Dies könnte wie schon erwähnt ein Notar deines Vertrauens sein, oder falls du Mitglied beim Bauernbund bist, kannst du den Rechtsberater kontaktieren. In Oberösterreich ist ein gewisser Dr. Raab eine gute Adresse. Im Jahresmitgliedsbeitrag ist die kostenlose Rechtsberatung inkludiert. Es wird auch ein Unterschied sein, ob ihr den elterlichen Betrieb in Zukunft bewirtschaften wollt, oder ihn nur als Besitz übernehmen würdet. Ich wünsche euch ein zufriedenstellendes Verhandlungsergebnis.
Liebe Grüße vom Neudecker
23-07-2014 21:17 Fallkerbe
Testament
@walterst,
habe eventuell die sichtweise des angeheirateten Hof-mitarbeiters und ehemannes der Treaderstellerin ins spiel gebracht.
Es ist (auch) seine Familie, die da jedes WE beglückt werden soll.
mfg
@walterst,
habe eventuell die sichtweise des angeheirateten Hof-mitarbeiters und ehemannes der Treaderstellerin ins spiel gebracht.
Es ist (auch) seine Familie, die da jedes WE beglückt werden soll.
mfg
23-07-2014 21:37 rotfeder
Testament
Hallo!
Äußerst bedenkliche Situation, Ich würde mich auf Basis eines Testaments in ekeinem Fall einlassen. Bei einer kleinen Unstimmigkeit wird es geändert oder zumindest damit gedroht.
Erst kürzlich im "Schauplatz Gericht" haben Erblasser oft auch durch nachlassende Geisteskraft alle möglichen Alleinerben eingesetzt, dadurch endlose Prozesse ums Erbe.
Das mindeste wäre eine Schenkung auf den Todesfall, da können die Eltern zwar auch zu ihren Lebzeiten verfügen darüber, doch nach ihrem Ableben fällt das Erbe an den Begünstigten, und es ist unwiederruflich.
Eines wurde in der Diskussion noch nicht berücksichtigt, was aber auch wichtig und finanziell gravierende Folgen haben kann ist der Pflegeregress. Was ist, wenn eins deiner Altenteiler in ein Pfegeheim muß, weil die Pflege zuhause nicht mehr machbar ist. Da wird dann das Vermögen des Bettlägrigen herangezogen, um die Kosten abzudecken und auch wenn er sein Habe schon übergeben hat, so kann ich glaube bis zu 5 Jahre nach der übergabe zugegriffen werden. In dem Alter ist selbst eine Übergabe schon ein sehr hohes Risiko, denn man muß hoffen, das keines der Senioren 5 Jahre lang ein Wachkomapatient wird.
Hallo!
Äußerst bedenkliche Situation, Ich würde mich auf Basis eines Testaments in ekeinem Fall einlassen. Bei einer kleinen Unstimmigkeit wird es geändert oder zumindest damit gedroht.
Erst kürzlich im "Schauplatz Gericht" haben Erblasser oft auch durch nachlassende Geisteskraft alle möglichen Alleinerben eingesetzt, dadurch endlose Prozesse ums Erbe.
Das mindeste wäre eine Schenkung auf den Todesfall, da können die Eltern zwar auch zu ihren Lebzeiten verfügen darüber, doch nach ihrem Ableben fällt das Erbe an den Begünstigten, und es ist unwiederruflich.
Eines wurde in der Diskussion noch nicht berücksichtigt, was aber auch wichtig und finanziell gravierende Folgen haben kann ist der Pflegeregress. Was ist, wenn eins deiner Altenteiler in ein Pfegeheim muß, weil die Pflege zuhause nicht mehr machbar ist. Da wird dann das Vermögen des Bettlägrigen herangezogen, um die Kosten abzudecken und auch wenn er sein Habe schon übergeben hat, so kann ich glaube bis zu 5 Jahre nach der übergabe zugegriffen werden. In dem Alter ist selbst eine Übergabe schon ein sehr hohes Risiko, denn man muß hoffen, das keines der Senioren 5 Jahre lang ein Wachkomapatient wird.
23-07-2014 21:52 duk
Testament
Servus Südlicht! Nach deinen Angaben brauchst du Professionelle hilfe. Meine hilfe kam von der LK St, Pölten, die mich super beraten haben. Du sprichst mit 3 Beratern, Soziales, Wirtschaft, und Finanz. Die kennen sich gut aus, und haben mit vielen fällen zu tun. Wie schauts mit Erbhofbeurteilung aus (macht auch die LK) ?
Beim Notar bin ich nur falsch beraten worden, wollte nichts wissen von meinem Erbhof (da verdient er weniger). Grüsse
Servus Südlicht! Nach deinen Angaben brauchst du Professionelle hilfe. Meine hilfe kam von der LK St, Pölten, die mich super beraten haben. Du sprichst mit 3 Beratern, Soziales, Wirtschaft, und Finanz. Die kennen sich gut aus, und haben mit vielen fällen zu tun. Wie schauts mit Erbhofbeurteilung aus (macht auch die LK) ?
Beim Notar bin ich nur falsch beraten worden, wollte nichts wissen von meinem Erbhof (da verdient er weniger). Grüsse
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