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definition vollerwerb
Hallo
Führe einen lw betrieb und übe am eigenen betrieb eine außerlandwirtschaftliche tätigkeit aus die ca 50 prozent des gesamteinkommens ausmachen ! Vollerwerb? Lg
definition vollerwerb
Meines Wissens nach ist es Vollerwerb wenn man mehr als 50% darin verdient.
definition vollerwerb
Wir haben das vor Jahren so gelernt:
80 - 100% des Einkommens aus Landwirtschaft = Vollerwerb
50 - 80% des Einkommens aus Landwirtschaft heißt du hast einen Zuerwerb (obwohl es den Begriff Zuerwerbsbetrieb meines Wissens nicht gibt)
bis 50% des Einkommens aus Landwirtschft = Nebenerwerb
Bei ca. 50% außerlandwirtschftlichem Einkommen kann man aus meiner Sicht nicht von einem Vollerwerbsbetrieb sprechen.
definition vollerwerb
Zuerwerb in der Landwirtschaft
In der Landwirtschaft wurde noch bis 1993 zwischen Voll-/Haupterwerb, Zuerwerb und Nebenerwerb unterschieden. Als Haupterwerb galt demnach ein Betrieb, dessen außerbetriebliches Einkommen unter 10 % des Gesamteinkommens lag. Zum Zuerwerb zählten Betriebe, deren außerbetriebliches Einkommen zwischen 10 und 50 % lag und zum Nebenerwerb zählten Betriebe mit einem außerbetrieblichen Einkommen über 50 %.
Später unterschied man nicht mehr zwischen Neben- und Zuerwerb. Man spricht heute nur noch von Nebenerwerb.
Quelle Wiki
http://de.wikipedia.org/wiki/Zuerwerb
definition vollerwerb
Demnach wäre @strasserjazzer ein Nebenerwerbsbetrieb.
definition vollerwerb
Fallkerbe, du hast das noch besser geschrieben.
definition vollerwerb
zur Verwirrung:
lt. Statistik (Da ja keine Einkommensergebnisse vorliegen) werden die Grenzen über die Arbeitszeit definiert (siehe agrarstrukturerhebung_2010_-_inhaltliche_erlaeuterungen_zum_fragebogen_053389.pdf)
Frage: gibt es einen Nebenerwerbsunternehmer, Arbeiter, ...?
definition vollerwerbHaupterwerbsbetrieb
Definition nach ÖSTAT: Ein Haupterwerbsbetrieb
ist ein Betrieb, in dem das Betriebsleiterehepaar
mehr als 50 % der gesamten Arbeitszeit im land-
wirtschaftlichen Betrieb tätig ist (siehe auch: Ne-
benerwerbsbetrieb).
Definition nach Grünem Bericht: Haupterwerbs-
betriebe sind jene Betriebe, in denen das Be-
triebsleiterehepaar und die im gemeinsamen
Haushalt lebenden, ganz oder teilweise in der
Land- und Forstwirtschaft mitarbeitenden Famili-
enmitglieder 50 oder mehr Prozent des Er-
werbseinkommens aus der Land- und Forstwirt-
schaft schöpfen (siehe auch: Nebenerwerbsbe-
trieb)
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