11-10-2012 12:29  hans_meister
Dürfen Bauern alles?
Ein Leser schreibt mir:
Dürfen Bauern jederzeit alles – oder gelten auch für sie die Straßenverkehrsordnung, Fahrverbote, Lärm- und Staub-Einschränkungen etc.?
Insbesondere dort, wo landwirtschaftliche Flächen an Siedlungsgebiete direkt angrenzen, führt die offensichtlich zeitlich uneingeschränkte Freiheit für Traktoren und landwirtschaftliche Maschinen mehr und mehr zu Konflikten. (...).
Wie kann es dann sein, dass Traktoren & Co sonntags auf allen öffentlichen Straßen ebenso wie auf allen landwirtschaftlich genutzten Flächen – vielleicht sogar auch im Wald – jederzeit uneingeschränkt fahren und arbeiten dürfen? Gibt es hier wirklich noch Privilegien?


  11-10-2012 12:38  7480mf
Dürfen Bauern alles?
wo bleibt da der hausverstannd mancher landwirte

  11-10-2012 12:44  golfrabbit
Dürfen Bauern alles?
Wo bleibt da der Hausverstand mancher Nichtlandwirte?

  11-10-2012 12:49  Schaf_1608
Dürfen Bauern alles?
Das war bestimmt ein Leser des fortschrittlichen Landwirts^^

Straßenverkehrsordnung: Für die Abmessungen und Gewichte gibt es eh ganz klare Regelungen, daran scheitert es also schon einmal nicht... Fahrverbote und Gewichtsbeschränkungen sind eh klar ausgewiesen (auch Ausnahmen davon) also sehe ich da auch kein Problem... Lärm- Staub, ist auch geregelt, auf Straßen darf man genauso jederzeit fahren wie PKW, Busse, Mopeds und Motorräder, also auch hier nichts ungewöhnliches...
Zeitlich uneingeschränkte Freiheit für Traktoren? Stimmt so überhaupt nicht: Täglich von 22-6 Uhr Nachtruhe, Samstags von 16 bis Sonntags um 22 Uhr Wochenendruhe, gilt für jedermann.... Ausgenommen sind nur DRINGENDE ERNTETÄTIGKEITEN, also hier keine Interpretationsfreiheiten...
Im Wald gilt grundsätzlich das gleiche, wobei hier die Frage offen bleibt was eine dringende Erntetätigkeit ist... (Käferholz würde ich sagen)

Derjenige der sich an den Bauernsprecher gewandt hat war offensichtlich ein genervter Anrainer, hier wäre es sinnvoller mit den Betroffenen zu diskutieren....

glg


  11-10-2012 13:09  herbie801
Dürfen Bauern alles?
Zitat:

"Wie kann es dann sein, dass Traktoren & Co sonntags auf allen öffentlichen Straßen ebenso wie auf allen landwirtschaftlich genutzten Flächen – vielleicht sogar auch im Wald – jederzeit uneingeschränkt fahren und arbeiten dürfen?"

Wieso sollte es fürs fahren irgend welch Einschränkungen geben?! Mir ist keine Verbot fürs fahren mit welchen "Motorfahrzeug" auch immer bekannt. Nur weil ein bestimmter Tag/Uhrzeit ist.

Und wenn eine Wiese die angrenzt alle 6 Wochen abgemäht wir und es dann halt auch mal der Samstag Abend ist sollen sich die Leute nicht so anstellen.

  11-10-2012 13:17  AnimalFarmHipples
Dürfen Bauern alles?
Es gibt prinzipiell KEINE fixen allgemein gültigen Ruhezeiten.
Anhand sog. "ortspolizeilicher Verordnungen" (auf Gemeinde-Ebene) können innerhalb des Ortsgebiets Ruhezeiten verordnet werden, bei Zuwiderhandlung sind Verwaltungsstrafen möglich. Meist gibt's da aber auch Ausnahmebestimmungen für landwirtschaftliche Tätigkeiten, und da wäre durchaus zu beachten, daß nicht jede Tätigkeit "landwirtschaftlich" ist bloß weil sie in einer Landwirtschaft passiert (zB Brennholzschneiden).
Abgesehen davon gilt nur das Nachbarrecht, dh es könnte auf Unterlassung von Lärmimmissionen geklagt werden, wenn diese ORTSUNÜBLICH sind. Klagsberechtigt ist aber nur der unmittelbare Nachbar. Keinerlei Handhabe besteht gegen eine widmungsgemäße Verwendung öffentlicher Straßen, es ist also zB auch der Mähdrescher zu dulden, der spätnachts durch den Ort fährt, sofern keine Fahrverbote gelten.
Ob es als "ortsüblich" hinzunehmen ist, daß in Ortsnähe mitten in der Nacht geackert wird, würde ich tendenziell eher bejahen, sofern es zB wegen der Wetterlage notwendig war, bzw. sieht man das ja auch immer häufiger und ich nehm mal an, daß Leute, die an sich eher Frühaufsteher sind, das nicht aus bloßem Spaß tun.


  11-10-2012 13:29  AnimalFarmHipples
Dürfen Bauern alles?
@patrick:
Das Wochenendfahrverbot (ab Sa 15 Uhr) gilt aber nur für LKW > 3,5 to, LKW-Anhänger > 7,5 to und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, nicht aber für "Zugmaschinen", egal ob mit oder ohne Anhängsel (siehe § 42 StVO, Link; zu den Begrifflichkeiten s. § 2 KFG)
 

  11-10-2012 14:32  Schaf_1608
Dürfen Bauern alles?
AFH das mit den Fahrverboten ist mir bekannt, hab ja wohl einen Fuehrerschein... ;-)
Meine Uhrzeiten bezogen sich auf Laermbelaestigungen (im sinne von rasenmaehen usw) welche laut deines ersten Beitrages scheinbar nur bei uns gelten...
Glg

  11-10-2012 14:43  AnimalFarmHipples
Dürfen Bauern alles?
Also wenn es bei Euch, insbesondere auch außerhalb des Ortsgebiets, bezogen auf Zugmaschinen eine Verordnung dieses Inhalts geben sollte:

" Täglich von 22-6 Uhr Nachtruhe, Samstags von 16 bis Sonntags um 22 Uhr Wochenendruhe, gilt für jedermann.... Ausgenommen sind nur DRINGENDE ERNTETÄTIGKEITEN"

dann hege ich gewisse Zweifel an deren Gesetzmäßigkeit, klingt stark nach Kompetenzüberschreitung.
Ich nehm aber mal an, es handelt sich um eine bloße ortspolizeiliche Verordnung im Sinne meines Vor-Vorpostings, dann gilt das bereits dort Gesagte.


  11-10-2012 15:13  Schaf_1608
Dürfen Bauern alles?
AFH jz hast mich falsch verstanden, das bezog sich nicht auf die Strasse, da hab ich gemeint man kann genauso uneingeschraenkt fahren wie mit PKW, Moped usw.
Die Uhrzeiten bezogen sich auf Laermbelaestigung zb durch Rasenmaehen, Holzschneiden usw..

  11-10-2012 19:54  wene85
Dürfen Bauern alles?
Dürfen LKWS auch Samstags Sonntags Feiertag quer durch die Bank fahren wäre ein besserer Vergleich als mit PKW zu vergleichen. Manche Landwirte übertrieben es halt schon und gehen Samstags am Abend neben Siedlungsgebiete Gülle ausbringen sowas muß wohl nicht sein gerade die die ganze Woche zu hause sind.

mfg

  11-10-2012 20:00  sturmi
Dürfen Bauern alles?
@Herr Meister
Manche Bauern sind halt fiese Typen, viele aber können aus Zeitmangel (Nebenerwerb) nicht anders als auch am Wochenende oder spät Abends zu werkeln!
MfG Sturmi

  11-10-2012 20:14  BCh
Dürfen Bauern alles?
Hallo

Wenn wir Bauern nur von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 17 Uhr arbeiten würden (dürfen?), gäbe es spätestens zu mittag im Supermarkt keine Lebensmittel mehr! (Planwirtschaft lässt grüßen)

Wir dürfen sogar Sonntags und Feiertags unsere Tiere versorgen und das auch mit 39 Grad Fieber!

Wir dürfen sogar Strassenböschungen mähen die eigentlich nicht bei den Flächen am Mehrfachantrag dabei sind weil die Gemeinde erst im Juli und August zum ersten mal mit dem Böschungsmäher ausrückt, damit die gestresste und erholungswütige Bevölkerung in einer gepflegten Landschaft ihren Hobbys nachgehen kann!

Wir dürfen beste Lebensmittel erzeugen die billig sein müssen damit mehr Geld für das Hobby oder Urlaub bleibt, aber wir dürfen dabei weder unangenehme Gerüche noch unzumutbaren Lärm machen!


MfG

  11-10-2012 20:32  Rocker45
Dürfen Bauern alles?
@BCh: Dem ist nichts hizuzufügen



  11-10-2012 20:32  biolix
Dürfen Bauern alles?
Hallo !

mir ist das heuer 2 mal passiert, einmal im Wohngebiet am Samstag Nachmittag, habe mit dem Anrainer gesprochen, er hat mich nachher auf ein Bier eingeladen und wir haben uns gegenseitg "versichert", er wird mir nicht zu böse sein wenn ich seine Samstagsruhe störe mit Lärm und ein wenig Staub, denn ich werde es wirklich nur mehr in dringenden Fällen tun neben Wohnhäusern am Abend und an Wochenenden...

Die 2. Geschcihte war etwas "böser"... Ein Jäger hat mir ordentlich eine "Goschen angehängt" weil ich es wagte im Sommer um 20.00 noch auf ein Feld zu fahren... Ich meine wohl die müssten doch auch mehr VErständnis haben für die LW als irgend ein "Städter" als Anrainer ??

lg biolix

p.s. jetzt beim Anbau hatte ich einen mit Hund, der hat den Hochstand Wortlos verlassen weil ich noch den Acker anbauen wollte um 19.00, wir haben das dann am nächsten Tag besprochen und er meinte, "ja passt schon, ich habe mich 500 m weiter auf den nächsten Hochstand gesetzt.." .. also es gibt auch noch nette Jäger..;-))

  11-10-2012 20:46  anderson
Dürfen Bauern alles?
Hallo,
wenn sich die genervte "Landbevölkerung" von den Bauern und deren Arbeitslärm gestört fühlt, gibt es genügend Städte in denen sie viel ungestörter wohnen können.
Ich bin sicherlich niemandem Rechenschaft schuldig, zu welcher Zeit und an welchem Tag ich meine Felder bewirtschafte oder Strassen benutze. Bei Arbeiten auf dem Hof ist es kein Problem Rücksicht zu nehmen, jedoch gibt es da einen wichtigen Unterschied zwischen Rücksicht nehmen und um "Erlaubnis" fragen.
Man könnte ja umgekehrt mal andenken, ob nicht die ganzen Beeinträchtigungen (Besitzstörung, Flurschäden, Verschmutzung durch Müll, Behinderung durch parkende Fahrzeuge, unbefugtes Befahren von Feldwegen, usw.) durch Privatpersonen eher die Frage aufwerfen "Dürfen die anderen alles?"
mfg
anderson


  11-10-2012 20:52  sisu
Dürfen Bauern alles?
Hallo!
herbie!
In Österereich gilt ein allgemeines Nachtfahrverbot für LKW über 7.5 to vonn 22.00-5.00 Uhr. Ausnahme sind Lärmarme LKW"s die dürfen dann aber nur 60 km/h auf Autobahnen fahren.
Weiters gibt es ein Wochenendfahrverbot von Samstag 15.00 Uhr- Sonntag 22.00 Uhr für LKW über 7.5 to.
FcH!
Wie Du richtig schreibst Du darfst oder kannst all Deine Tätigkeiten die Du da aufzählst machen.
Genauso aber könntest auch 40 Stunden in der Woche als Arbeitnehmer arbeiten gehen, dann hättest 14 Gehälter, 5 Wochen Urlaub und bezahlten Krankenstand. Außerdem könntest Du Dir von den 1450 € netto die Du bekommst billige Lebensmittel kaufen und mit dem Rest in den Urlaub fahren.
Aber selbstverständlich erst nachdem Du zBsp.
+ 600 € für die Wohnung/Haus bezahlt hast
+ 150 € für Heizen, Strom und Wasser
+ 125 € für die Monatskarte der Öffis
+ 300 € für Auto, Haftpflicht und Treibstoff
vom Rest der jetzt überbleibt kannst Dir jetzt was zu essen,trinken und Bekleidung kaufen. Die Handy oder Internetrechnung habe ich da noch gar nicht berücksichtigt, ebenso wenig Reparaturkosten am Auto oder Wohnung/Haus.


  11-10-2012 22:23  sisu
Dürfen Bauern alles?
Hallo!
fgh!
Das Wochenendfahrverbot von Samstag 15.00 - Sonntag 22.00 Uhr gilt für
- LKW über 7.5 to
- Sattelkraftfahrzeuge über 7.5 to
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- LKW mit Anhänger wo entweder der LKW oder der Anhänger über 3.5 to haben
Die Gewichte beziehen sich immer auf das Höchst zulässige Gesamtgewicht
Ausgenommen sind Sattelzugfahrzeuge (Zugmaschinen) für die gilt kein Wochenendfahrverbot

  11-10-2012 22:47  tch
Dürfen Bauern alles?
@ fgh

Womit wurde der Bagger abgeholt?

Traktor plus Tieflader oder Sattelzugmaschine plus Aufleger?

@ Sisu
Sattelzugmaschinen dürfen am Wo fahren wenn sie unter 7,5 t haben.... 3 oder 4 Achszugmaschinen sind drüber und habe daher "Pause"
lg
tch

  11-10-2012 22:59  Schaf_1608
Dürfen Bauern alles?
@fgh
Mein baggerfahrer hat mir seine routengenehmigung fuer den transposrt vom 24 tonner mit traktor und tieflader gezeigt, da ist alles genau geregelt und zwar sehr streng...
Bin mir sicher deiner hat da irgendwas nicht beachtet, kann ja auch sein, dass er sonntags nicht fahren darf, da die routengenehmigung vom landeshauptmann ausgestellt wird... Koennte also bundeslaender abhaengig sein...
Glg

  11-10-2012 23:07  AnimalFarmHipples
Dürfen Bauern alles?
Bitte die Begriffe net durcheinanderbringen.

§ 2 Abs.1 KFG:
Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist
...
8.
LASTKRAFTWAGEN ein Kraftwagen (Z 3), der nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern oder zum Ziehen von Anhängern auf für den Fahrzeugverkehr bestimmten Landflächen bestimmt ist, auch wenn er in diesem Fall eine beschränkte Ladefläche aufweist, AUSGENOMMEN SATTELZUGFAHRZEUGE;

9.
ZUGMASCHINE ein Kraftwagen (Z. 3), der nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zum Ziehen von Anhängern oder Geräten überwiegend auf nicht für den Fahrzeugverkehr bestimmten Landflächen oder zur Verwendung als Geräteträger bestimmt ist, auch wenn er eine beschränkte Ladefläche aufweist;

10.
SATTELKRAFTFAHRZEUG ein SATTELZUGFAHRZEUG (Z. 11) mit einem so auf diesem aufliegenden SATTELANHÄNGER (Z. 12), daß ein wesentlicher Teil seines Eigengewichtes oder, bei gleichmäßiger Verteilung der Ladung auf der Ladefläche, seines Gesamtgewichtes vom Sattelzugfahrzeug getragen wird;

11.
SATTELZUGFAHRZEUG ein Kraftwagen, der nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, einen Sattelanhänger (Z. 12) so zu ziehen, daß ihn dieser mit einem wesentlichen Teil seines Eigengewichtes oder, bei gleichmäßiger Verteilung der Ladung auf der Ladefläche, seines Gesamtgewichtes belastet;

12.
SATTELANHÄNGER ein Anhänger, der nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, so mit einem Sattelzugfahrzeug (Z. 11) gezogen zu werden, daß er dieses mit einem wesentlichen Teil seines Eigengewichtes oder, bei gleichmäßiger Verteilung der Ladung auf der Ladefläche seines Gesamtgewichtes belastet;

Für Traktoren gibt es also kein Wochenendfahrverbot.
Für Sattelzugfahrzeuge übrigens auch nicht, weil die keine LKWs sind ;-).
Wenn aber der Sattelanhänger dran hängt, wird das Sattelzugfahrzeug zum Vorderteil des Sattelkraftfahrzeugs und für das gilt das WE-Fahrverbot über 7,5 to.
Das ergibt sich aus dem von mir weiter oben verlinkten § 42 StVO (Absatz 1 und 2).

Aber Achtung - das Wochenend- und Nachtparkverbot weniger als 25 Meter von bewohnten Häusern (§ 24 Abs.3 lit.f StVO) gilt auch für SattelZUGfahrzeuge, SattelANHÄNGER und SattelKRAFTfahrzeuge, je soweit auch nur eins davon > 3,5 to hat, uzw. weil die SZF extra genannt sind und weil auch Sattelanhänger Anhänger sind (sodaß das SattelKRAFTfahrzeug nicht eigens genannt werden muß, weil es ja jedenfalls einen Anhänger beinhaltet).

And finally - das LKW-Überholverbot (§ 52 Z.4c und 4d StVO):
Hier bedient sich der Gesetzgeber des LastkraftFAHRZEUGS, das schon begrifflich nicht dasselbe ist wie der ansonsten gebräuchliche LastkraftWAGEN (siehe oben) und daher nach der Judikatur auch SattelZUGfahrzeuge umfaßt (die ja, wie wir bereits gelernt haben, keine LastkraftWÄGEN sind).

Eigentlich müßte man für den C-Schein Germanistik studiert haben, damit einem diese Feinheiten überhaupt auffallen, wenn man das Gesetz liest; denn gewußt haben sollte man's ja wenn man erwischt wird.

  11-10-2012 23:17  schellniesel
Dürfen Bauern alles?
Richtig Biolix a Bier Trinken!

Beim reden kommen die Leut zusammen!

es gibt schon penetrante a-löcher auch aber ich sag mal von denen die sich aufregen sind 95% nach einem Gespräch (Bierchen) auch einsichtig und oft gibts auch gründe das man selber auch einsieht das der Zeitpunkt jetzt net grad der beste war um neben an Lärm oder Gestank zu verbreiten!

Und so is ich brauch da keinen vergleich oder gar ein neues gesetzt um das zu regeln.
Leitln versteckts eich net im traktor 5min aussteigen und a bisserl tischgrian und die welt kann schon wieder ganz anders aussehen.

merks ja bei meinen Arbeitskollegen die nur ihre Wohnung kennen. zuerst wirst mit den übelsten Klischees konfrontiert dann erklärst mal um was es eigentlich geht dann heißt es meist boar und i hab glaubt des is eh alles so einfoch bei di bauern...

Mfg Andreas

  11-10-2012 23:24  tch
Dürfen Bauern alles?
Hallo AFH

Nach Deiner Ausführung darf eine 30der Achs Sattelzugmaschine fahren, auch wenn diese über 7,5 Tonnen hat?

tch

  11-10-2012 23:29  tch
Dürfen Bauern alles?
Hallo AFH

Nach Deiner Ausführung darf eine 3 oder 4 Achs Sattelzugmaschine fahren auch wenn diese über 7,5 Tonnen hat?

tch

  11-10-2012 23:47  AnimalFarmHipples
Dürfen Bauern alles?
Wenn es laut Zulassung ein SattelZUGFAHRZEUG ist, ja, wenns ein Lastkraftwagen ist, nein.
(Beides kanns ja net sein, siehe mein Vorposting, und das Gewicht ist ja für die Einstufung irrelevant).

Das entweder/oder ergibt sich wsch. aus der Definition des LKW ("ausschließlich oder überwiegend"); ich nehm einmal an, schwerer als 7,5 to werden nur solche Motorwägen sein können, die nicht nur zum Sattelanhänger ziehen sondern vor allem zu was anderem gut sind (weil zB mit Kran ausgestattet); oder weil die Definition des SZF nicht erfüllt wird (zB bei Schwertransporten, wenn der Tieflader primär gezogen und net vom Motorwagen getragen wird).

Das ist aber jetzt nur meine Bauchmeinung, konkret befaßt hab ich mich mit so schweren Dingern noch nicht.

  12-10-2012 07:45  Schaf_1608
Dürfen Bauern alles?
fgh
wenn das so ist, wieso hat dein baggerfahrer dann gezahlt?
wochenendfahrverbot gibt es bei zugmaschinen ja nicht, oder ist sein traktor als lkw zugelassen? allerdings hätte er dann die vorteile, weswegen alle ihre bagger mit traktor fahren nicht mehr....
glg

  12-10-2012 12:08  sisu
Dürfen Bauern alles?
Hallo!
1. Der Traktor ist Gewerblich genutzt und folgedessen unterliegt er auch einem Wochenend Fahrverbot und ist außerdem noch Strassenbenützungs Abgabepflichtig.
2. Der Tieflader war nicht angemeldet und wurde nur mit einem 10 km/h Taferl benützt.
3. Ãœberladung
4. Ladungssicherung
5. usw.
Du mußt schon schreiben warum er 600€ bezahlt hat.

  12-10-2012 14:17  Hirschfarm
Dürfen Bauern alles?
Wenn der Siedlungsbewohner fragt ob der Bauer am Wochenende arbeiten darf frage ich mich ob er beim Häuslbauen nicht soviel Weitblick gehabt hat um zu erkennen , daß ein Haus neben einem Acker ein paarmal im Jahr eingestaubt und eingestunken wird.
Generell: Mir scheint wenn am Sonntag nachmittag ein Traktorfahrer und ein Easy Rider den gleichen Lärmpegel verursachen wird für den Harley Fahrer mehr Verständnis aufgebracht. Irrational aber dem Zeitgeist entsprechend ( haapee würde sagen : FFF -Fraktion hat überhandgenommen)
mfg
p.s.: Alternative zum Landleben: Bim donnert um halb 5 in der Früh vorbei daß die Fenster wackeln - 365 Tage im Jahr!

  13-10-2012 11:08  sisu
Dürfen Bauern alles?
Hallo!
fgh!
Da sind wir genau wieder dort es gibt keine Routengenehmigung im Transportgewerbe welche am Wochenend Fahrverbot gilt.
Hier gibt es nur Ausnahme Genehmigungen die das Wochenend Fahrverbot über einen kurzen Zeitraum aufheben. (Getreide Ernte, Rübenkampagne usw.)
Da es sich Deiner Aussage nach um eine große Firma handelt, nehme ich mal an das der Traktor Ordnungsgemäß angemeldet ist also Gewerblich und hier fällt er eindeutig unter das Wochenend Fahrverbot.

  13-10-2012 12:06  sisu
Dürfen Bauern alles?
Hallo!
fgh!
Scheinbar willst Du es nicht verstehen auch wenn der Bagger mit einem als Land und Forstwirtschaftlich zugelassenen Traktor trandsportiert wird handelt es sich um einen Transport der unter das Güterbeförderugsgesetz oder unter Deichgräberei fällt.
Der gute Mann soll froh sein das keiner von der Finanz dabei war sonst hätte er auch noch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung laufen.
Traktoren sind demnach auch Strassenbenützungs Gebühren Pflichtig sobald sie Transporte in einem Gewerblichen Rahmen durchführen.

  13-10-2012 15:22  johei
Dürfen Bauern alles?
Als Landwirt ist man eben vom Wetter abhängig. Da kann man nicht einfach wie beim Lastwagen ein Fahrverbot fürs Wochenende einführen. Das verstehen aber die Nichtlandwirte nicht. Den Leuten gehts heutzutage zu gut, sonst würden sie auf sowas gar nicht kommen. Dann könnten wir auch Fahrradverbot auf der Bundesstraße einführen. Fußgengerverbot wo kein Gehsteig ist, und so weiter.

  13-10-2012 15:45  Fallkerbe
Dürfen Bauern alles?
@johei
Wetterabhängig sind z.b. Erdbauunternehmen, Dachdecker, Asphaltiere usw. auch sehr oft.
Die fragt auch keiner danach.

Zitat:
Den Leuten gehts heutzutage zu gut
Zitat ende

wer entscheidet, ob es "zu gut" geht?

Muß man sich dafür entschuldigen, das man es sich gut eingerichtet hat und es einem gut geht?
und wenn ja, bei wem sollte man sich entschuldigen?




  13-10-2012 16:22  walterst
Dürfen Bauern alles?
Ich glaube, es muss sich niemand dafür entschuldigen, wenn er es sich gut eingerichtet hat.

Ebensowenig bin ich bereit, mich dafür zu entschuldigen, dass die Landwirtschaft in einigen Belangen eine Sonderstellung einnehmen darf, die ich auch selbst in Anspruch nehme, damit Montag in der früh und das ganze Jahr die Regale voll sind.

  13-10-2012 17:45  sisu
Dürfen Bauern alles?
Hallo!
1. Das es einem gut geht ist ja wohl kein Verbrechen.
2. Mir ist es egal ob jemand auf seinem Feld/Wiese arbeiten an einem Sonn oder Feiertag verrichtet, es wird schon seine Gründe haben. Genauso ist es mir egal ob jemand an einem Sonn/Feiertag mit der Flex oder Kreissäge schneidet.
3. Was mir jedoch nicht egal ist, wenn Gewerbliche Transport oder Deichgräber arbeiten am Wochenende durchgeführt werden unter dem Deckmantel "Land und Forstwirtschaft".

  13-10-2012 22:26  ThomasE
Dürfen Bauern alles?
Es ist immer inetressant, daß sich gerade die aufregen, die billige Lebensmittel wollen. Dadurch, daß es imme mehr Nebenerwerbslandwirte gibt, fallen imme mehr Arbeiten in der so genannten Freizeit an. Wenn wir bauern für unsere Produkte ordentliche Preise bekommen würden, könnten wieder mher Bauern ohne wachsen zu müssen im Vollerwerb sein und viele Arbeiten würden wieder in die normale Arbeitszeit fallen.

MfG
Thomas

  14-10-2012 01:23  Fallkerbe
Dürfen Bauern alles?
@thomase,
sind die "billigen Lebensmittel" eine wohltätigkeit der bauern? oder ist es einfach so, das die Bauern ihre Rohstoffe nirgens teurer am markt verkaufen können? sie also schlichtweg nicht mehr wert sind?


  14-10-2012 11:40  sisu
Dürfen Bauern alles?
Hallo!
ThomasE!
Hört endlich auf die Märtyrer zu spielen unter billige Lebensmittel verstehe ich etwas anderes als das 1 Semmel 35-50 cent, 1 kg Brot bis zu 6€ und ein Salzstangerl 1.20€ kostet.
Die Schweinepreise bewegen sich momentan um die 2€/kg, der Maststierpreis um die 4 €/kg, der Nassmaispreis 200€/to. Die Ausgleichszahlungen sind noch immer die selben als die aufgezählten Produkte die Hälfte gekostet haben.
Das weicht jetzt zwar vom Thema ab, aber mir geht die ewige Jammerei und Suderei schon sowas auf die Nerven und immer wieder kommt das Thema "billige Lebensmittel".
Es wird keiner gezwungen als Nebeneerwerbs landwirt zu bestehen, einfach die Situation wählen die für jedem aus seiner Sicht die Beste ist.
Verpachten und Arbeiten gehen, oder eben Vollerwerbs Landwirt sein.

  14-10-2012 12:16  tch
Dürfen Bauern alles?
Hallo Sisu, bleib cool

Die Produzenten leben auch nicht nur von ihrem Produkt- der Milchbauer wird nicht nur von Milch und Käse leben...
Die Produzenten fressen sich auch durch die Regale im Supermarkt, nur glauben sie das nicht.

Bei den "Weinbauern" habe ich den Eidruck das manche nur von ihrem Produkt leben...:-)

Stelle mir gerade den Andreas bei Kürbissessen vor, den gedecken Tisch Tisch, Kürbiss gebacken mit einem Glaserl guten Öl dazu.

Oder Bioobelix, wie er gerade ein Stück Mutterkuh verspeist als Aperitiv selbst gepressten Biosprit.

lg
tch

  14-10-2012 12:35  sisu
Dürfen Bauern alles?
Hallo!
Veltliner!
Genau so ist es keiner muß Brot um 6€/kg kaufen ich kann mit auch Deutsches Brot um 99 cent/kg kaufen das macht genauso satt.
Aber rate mal sowie tch schon geschrieben wer sich am meisten durch die Hofer Regale frißt?


  14-10-2012 13:45  tch
Dürfen Bauern alles?
Hallo Veltliner

Es sind doch Landwirte -Produzenten die immer so tun als würden nur die Nichtlandwirte zum billigsten Lebensmittel greifen.


tch



  14-10-2012 14:16  sisu
Dürfen Bauern alles?
Hallo!
Veltliner!
Wo hat wer geschrieben das die Hofer Produkte schlecht sind?
Ich höre immer nur die Landwirte jammern Hofer senkt schon wieder den Preis für das Produkt xy. Ich werde auch nicht untergriffig gegenüber den Landwirten. Aber meistens wird halt so getan das eben nur nicht Landwirte von billigen Lebensmittel profitieren und sonst niemand.
Wünsche ebenfalls einen schönen Sonntag!

  14-10-2012 18:11  johei
Dürfen Bauern alles?
Wenn man sonst keine Sorgen hat, kommt man auf so einen blödsinn. Das habe ich damit gemeint. Nicht das man sich entschuldingen muss, wenns einem gut geht. Ganzen Satz lesen. Glaube kaum, das andere Berufsgruppen vom Wetter so abhängig sind wie Landwirte. Wenns am Samstag und Sonntag Dreschen geht,und es wäre Fahrverbot für Landwirte, und dann regnets jeden 2.Tag 2 Wochen lang ist alles hin. Glaube kaum, daß das mit einem Dachdecker oder anderem zu vergleichen ist.



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