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Einheitswerterhöhung/Pauschalierung bei Pacht
01. Dez. 2011, 09:58 stoffl.
Einheitswerterhöhung/Pauschalierung bei Pacht
Hallo werte Forumsteilnehmer/innen, Ich habe eine Frage bezüglich des Einheitswertes an euch: Unser Betrieb ist im Moment vollpauschaliert, aber vom Einheitswert her gesehen an der oberen Grenze. Wenn ich jetzt Flächen zupachte bzw. einen weiteren vollpauschalierten Betrieb pachte, übernehme ich dann automatisch den Einheitswert dieser Flächen und bin somit dann nicht mehr vollpauschaliert?? Oder gibt es die Möglichkeit quasi am Papier 2 getrennte vollpauschalierte Betriebe zu führen??? Recht herzlichen Dank bereits im Vorraus, lg, huababua
Antworten: 3
01. Dez. 2011, 12:39 rp4225
Einheitswerterhöhung/Pauschalierung bei Pacht
Wenn du das ganze offiziell machst, geht natürlich der Einheitswert auf dich über und du rutscht in die Teilpauschlierung oder, je nach dem, wie groß der übernommene Betrieb ist, in die Buchhaltung. Wobei du noch eines berücksichtigen musst, wenn du über 100 ha kommst, kommen noch die Abschläge bei der AMA dazu wegen der Betriebsgröße. So wie früher, einen Betrieb der Mann, einen zweiten Betrieb auf die Frau - das geht leider schon lange nicht mehr. Am Papier geht viel, sollte trotzdem halten, wenn mal wer kommt - die Finanzler sind ja auch schlau - die kennen auch den Begriff der "Scheinpacht", ebenso die Krankenkasse - kommt halt auf den Grund an, warum der Verpächter verpachtet - wenn er in Pension geht, kann er nicht weiter, dann geht nichts, dann muss alles übertragen werden. Bei uns ist es oft der Fall, dass mann quasi pachtet, bewirtschaftet, aber auf dem Papier alles beim Verpächter bleibt (eigener AMA-Antrag etc). - dem Verpächter hilft es für die Pension - über die Zahlung der Pensionsbeiträge mus man halt verhandeln - ist ja dann eine win/win-Situation Möglichkeiten gibt es viele................
01. Dez. 2011, 12:59 Interessierter
Einheitswerterhöhung/Pauschalierung bei Pacht
und bei nächster Gelegenheit schimpft man wieder über die korrupten Politiker .....
01. Dez. 2011, 13:17 waldorf
Einheitswerterhöhung/Pauschalierung bei Pacht
Betriebsteilungen die in Wirklichkeit keine sind führen mit Sicherheit früher oder später zu Problemen mit Finanzamt und AMA. Außerdem ist das Instrument der Vollpauschalierung für kleinere bis mittlere Betriebe gedacht und sollte nicht mißbraucht werden. Wenn dein Betrieb eine entsprechende Größe erreicht solltest du auch die Konsequenzen daraus ziehen. Es muß ja nicht gleich doppelte Buchhaltung sein, bis zu einer bestimmten Größe (hab die EW-Grenzen nicht im Kopf) kannst du auch auf Teilpauschalierung oder Einnahmen Ausgaben Rechnung ausweichen. Auf jeden Fall ist ein Gespräch mit einem Steuerberater empfehlenswert.
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