Zinsvieh
Hallo,
Darf mein Nachbar (Biobauer) einige Kalbinnen von mir (Konventionell) über den Winter auf seinem Betrieb für mich füttern oder ist das durch die Biorichtlinien verboten? Es wären dann Biotiere und konventinelle in ein einem Stall, allerdings getrennt in 2 Boxen und 2 versch. Rassen.
LG
Zinsvieh
dein Nachbar soll sich das von der Kontrollstelle absegnen lassen. wenn die Tiere den betrieb wieder als konventionell zu Dir hin verlassen, müsste das schon gehen.
wie handhabt ihr das ganze bezüglich Rinderdatenbank?
Zinsvieh
Ich habe eine Kalbin von meinem konventionellen Nachbarn mitlaufen. Vorher die Kontrollstelle angerufen. Das passt.
Muss im Bestandsverzeichnis und Lieferschein vermerkt sein "zur Aufzucht" und darf auf keinen Fall biologisch vermarktet werden.
Gottfried
Zinsvieh
Hallo
@ walterst
@ 179781
Vielen Dank für Eure Antworten. Es ist tatsächlich so,. daß mein Bio-Nachbar meine Konvi-Kalbinnen über den Winter aufziehen darf. Er hat ein Formular von seiner Kontrollfirma bekommen in die wir die OM-Nummern eintragen müssen und die Kalbinnen bleiben eh in meinem Besitz. Bestandsverzeichnis und Lieferschein wie von Gottfried beschrieben.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Zinsvieh
Hallo Herbert!
Wie alt sind die Tiere und welchen Taggeldpreis habt ihr vereinbart? Würde mich interessieren.
Little
Zinsvieh
Hallo
@ little
die Kalbinnen sind 12-13 Monate alt und als Taggeld haben wir 1,50 Euro vereinbart. Er füttert die Kalbinnen nur von Ende Oktober bis ca. mitte Mai und dann kommen sie bei mir auf die Alm. Gefüttert wird nur Heu und Grassilage.
LG
Zinsvieh
Belegt er sie dann in dieser Zeit? Oder lässt du sie noch mal leer auf die Alm gehen?
Little
Zinsvieh
Sie gehen leer auf die Alm und ich besame erst wenn sie nach der Alm und Herbstweide wieder in meinem Stall stehen.
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