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ÖPUL 07....einige Fragen
27. Okt. 2011, 21:26 Aigner1990
ÖPUL 07....einige Fragen
hallo allerseits.....hoffe ihr könnt mir ein paar informationen diesbezüglich geben....:) 1) durch die mahd von steilflächen haben wir bis jetzt immer bis 15. juni gewartet bis wir erstmals etwas gemäht haben, aber ist das überhaupt nötig? 95% müsste man ja auch schon vorher mähen dürfen, richtig? 2) wir haben eine wiese verpachtet, jetzt wird der pächter gewechselt welcher nicht am öpul programm teilnimmt.....inwiefern ist das ein problem und muss dieser neue pächter dann neue auflagen erfüllen und zwangsläufig die restlichen 2 jahre am öpul programm teilnehmen? 3) ist ein ausstieg vom gesamten öpul ab 2012 möglich? glaub ja bis auf mahd von steilflächen schon....und wie sieht es allgemein mit gülleausbringung im öpul aus?? hoffe es kann mir jemand ein paar antworten dazu geben... danke im vorraus.... mfg alex
Antworten: 3
27. Okt. 2011, 22:00 carver
ÖPUL 07....einige Fragen
Wer in der heutigen, schweren Zeit lesen kann, ist klar im Vorteil! ad 1. Auf zumindest 5 % der beantragten Steilfläche dürfen maximal 2 Nutzungen pro Jahr erfolgen. Die 5 % - Berechnung bezieht sich jeweils auf die einzelnen Hangneigungsstufen, wobei die Flächen der Stufen M2 und M3 zusammengerechnet werden. Beispiel: Ein Betrieb beantragt 5 ha M1, 2 ha M2 und 1 ha M3: 5 x 0,05 = 0,25 ha (2 + 1) x 0,05 = 0,15 ha Siehe auch unten http://www.ama.at/Portal.Node/ama/public?gentics.rm=PCP&gentics.pm=gti_full&p.contentid=10008.47317&MEB_Mahd.pdf ad 2. Ich nehme an, die Wiese war früher schon verpachtet. Der neue Pächter KANN die Auflagen gar nicht erfüllen, da er nicht mehr ins ÖPUL einsteigen kann! ad 3. "Grundsätzlich sind die Verpflichtungen des ÖPUL 2007 bis zum Ende des Jahres 2013 einzuhalten. Bei einem Einstieg mit Beginn des Jahres 2007 erstreckt sich der Verpflichtungszeitraum somit über sieben Jahre. Laut Pkt. 1.6.7.2 der Sonderrichtlinie ÖPUL 2007 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 ist jedoch nach fünfjähriger oder sechsjähriger Laufzeit der Ausstieg aus der Verpflichtung auf gesonderten schriftlichen Antrag ohne Rückzahlungsverpflichtung möglich. Sollte ein Ausstieg aus einer oder mehreren Maßnahmen des ÖPUL 2007 beabsichtigt sein, sind folgende Informationen zu beachten:" "Ein vorzeitiger Ausstieg ist nicht für jede Maßnahme des ÖPUL 2007 vorgesehen. Bei folgenden Maßnahmen ist ein vorzeitiger Ausstieg nicht möglich: * Mahd von Steilflächen * Regionalprojekt für Grundwasserschutz und Grünlanderhaltung * Neuanlegung von Landschaftselementen (K20) * Tierschutzmaßnahme für Burgenland, Oberösterreich, Salzburg und Steiermark" http://www.ama.at/Portal.Node/ama/public?am=PCP&p.contentid=10007.63237 Wirtschaftsdünger sind bei UBAG etwas heikler, es dürfen nur 150 kg Nff/ha LN (gesamtbetrieblich) ausgebracht werden Bei Gülle sind die normalen CC-Auflagen zu beachten. lg carver
27. Okt. 2011, 23:03 Aigner1990
ÖPUL 07....einige Fragen
schon klar, nur teilweise lassen die maßnahmen platz für interpretationen, aber danke für die schnelle antwort... also gibt es da keine probleme wegen den verpachten?? weil im pachtvertrag steht ja geschrieben, ich zitiere "Der Pächter verpflichtet sich, die von einem Vorbewirtschafter eingegangenen Verpflichtungen aus dem Österreichischen Programm für eine umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) für die Dauer des noch offenen Verpflichtungszeitraumes zu erfüllen."... ...ist es also so das bei nichteinhaltung der vorbesitzer, in diesem fall der vorige pächter, ein verstoß angehängt wird? mfg
28. Okt. 2011, 07:56 helmar
ÖPUL 07....einige Fragen
Ich habe mich vor kurzem bei unserer BBK erkundigt, da für mich mit 31.12.2011 der Mindestverpflichtungszeitraum ausläuft und ich 2012 die Bewirtschaftung der Landwirtschaft aufgeben möchte. Und in diesem Fall die Wiesen an Nachbarn verpachten werde. Wie oben bereits gesagt, die M Verpflichtung muss der Pächter übernehmen, ansonsten keine Probleme. Mfg, Helga
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