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Gutachten Ratenkaufvertrag Restwert
Habe ich ein Recht auf eine detailierte Rechnung eines Gutachters, wenn mir von der Finanzierungsbank eine Rechnung in Höhe von € 590,00 nur mit dem Vermerk "Schätzgutachten" in Rechnung gestellt wurde.
Schließlich muß ein Schätzgutachter doch bestimmt Kriterien (Baujahr, Stunden, Zustand) zu Berücksichtigen haben.
Sonst könnte ein Schätzer 2günstig" schätzen und billig kaufen?
Gutachten Ratenkaufvertrag Restwert
Nachdem der Gutachter von der Bank beauftragt wurde und dies offenbar auch nur in deren Interesse geschehen ist, nämlich um Deine Kreditwürdigkeit oder auch die Leasingfähigkeit einschätzen zu können, geht Dich salopp gesagt der Inhalt des Gutachtens eigentlich nichts an.
Anders wenn die Höhe des Schätzwerts für den Restkaufpreis ausschlaggebend ist.
Eine ganz andere Frage ist, ob Du verpflichtet bist, die Schätzkosten zu tragen und ob diese angemessen (also nicht überhöht) sind; ersteres kann nur anhand Deiner vertraglichen Vereinbarung mit der Bank beantwortet werden, zweiteres hängt vom Ausmaß der Mühewaltung des Gutachters ab (und nicht von seinen Ergebnissen) und müßte sich aus seiner Honorarnote nachvollziehbar ergeben (die Du von der Bank verlangen kannst, wenn sie sie Dir weiterverrechnet).
Für ein wertloses, weil unbrauchbares bzw. unwissenschaftlich erstelltes, Gutachten gebührt dem Gutachter nichts. Dieser Einwand dürfte Dir aber verwehrt sein, sofern Du Dein Ziel, die Finanzierung, erreicht hast und die Höhe des Schätzwerts dabei keine Rolle spielt.
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