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Landschaftselemente entfernen!
Wenn bei einer Ackerfläche eine kleine Buschgruppe dabei ist , die beim digitalisieren herausgemessen wurde, somit auch nicht in dem betreffenden Feldstück liegt, darf man die Buschgruppe dann entfernen und einen Acker draus machen?
Landschaftselemente entfernen!
Eher nein. Weils eben ein Landschaftselement ist. Bekommst sicher Probleme wenns bei einer Kontrolle nicht auffindbar ist.
Landschaftselemente entfernen!
Kann ich mir nicht vorstellen. Wenn es ein registriertes LE ist, für welches ich i-eine Förderung kriege, dann sicher, aber wenn das nirgends drinnen ist, wenn geht das was an?
Landschaftselemente entfernen!
Sorry, WEN geht das was an.
Verflixt, warum kann ich einen Beitrag nicht mehr bearbeiten?
Landschaftselemente entfernen!
Vorsicht, kommt drauf an wie das die jeweilige Naturschutzbehörde sieht, denn es gibt ja die Luftbilder.
Meines Wissens, zumindest wurde bei uns so informiert, darf der Landschaftscharakter nicht von der Massnahme verändert werden. Also ein dürrer Obstbaum bei 20 kann entfernt werden, aber dann könnte es schon heikel werden.
Mfg, Helga
Landschaftselemente entfernen!
Bist du denn der Besitzer von dem LE? Bei Pachtland ist der Pächter ja meist nicht berechtig Bäume zu fällen---------- ABER der Verpächter darf das ja machen. ............
Wenn die ´Büsche aber unerwartet verdorren kannst ja auch nix dafür ............Wenn die ausgegangen sind,sind die weg und es müssen keine neue angepflanzt wrden.............
Gruß Paul
Landschaftselemente entfernen!
In Deutschland zählen Randstreifen auch zur förderwürdigen Fläche, in Österreich nicht.
Beispiel: Bauer 1 hat eine Fläche mit 5ha Ackerland ohne Landschaftselemente. Er bekommt für seine volle Fläche die Ausgleichszahlungen (ohne Pflege von LA da nicht vorhanden).
Bauer 2 hat eine Fläche mit 5ha Ackerland wovon jedoch 0,5 ha nicht geförderter Randstreifen sind. Er bekommt die Ausgleichszahlung nur für 4,5 ha darf dafür den Randstreifen nicht umbrechen und muss ihn auch noch pflegen.
Fazit: Entfernen aller LA.
mfg
Landschaftselemente entfernen!
Ein ähnliches Problem habe ich auch. Auf einem Grundstück, das ich zugekauft habe stehen drei etwa 40 Jahre alte Eichen. Die hätte ich gerne umgeschnitten. Weil sie aber auf dem Luftbild erkennbar sind, können die von einer AMA Kontrolle als Landschaftselement erkannt werden und ein unerlaubtes Entfernen führt automatisch zu einer Sanktion im ÖPUL. Deshalb habe ich auf Empfehlung des zuständigen Fachmannes in unserer LWK bei der Naturschutzabteilung unserer BH um eine Genhemigung zum Abholzen ersucht. Die habe ich aber nicht bekommen, obwohl das Grundstück auf drei Seiten von Wald umgeben ist und ich angeboten habe, auf einer passenden Stelle Ersatzbäume zu pflanzen.
Auf jeden Fall würde ich an deiner Stelle nur nach Klärung des Sachverhaltes diese Sträucher entfernen. Wenn du dir wegen dem eine Sanktion einhandelst, kann das weit mehr kosten, als vielen Jahren auf den paar m2 wächst.
Gottfried
Landschaftselemente entfernen!
Auch wenn der Grundeigentümer die Bäume entfernt, kriegt der Bewirtschafter ein Problem.
Landschaftselemente entfernen!
Und wie paßt das damit zusammen daß ich für die betreffende Fläche gar keine Zahlungen erhalte, da Sie ja gar nicht in dem von mir bewirtschafteten Feldstück liegt sondern Digitalisierungstechnisch neben dem geförderten Feldstück plaziert ist. Werde ich dann etwa für etwas sanktioniert was ich gar nicht bewirtschafte?
mfg
Landschaftselemente entfernen!
Das ist durchaus ein Weg, wenn du ein solches "Element" wegbekommen willst. Im MFA gar nicht mehr angeben, dann erst entfernen. Dann kannst dui keine Sankton von der AMA bekommen. Sehr wohl aber von der Naturschutzbehörde. Da gibt es eine Verwaltungsstrafe, aber nur, wenn dich jemand anzeigt. Und im schlimmsten Fall eine VErpflichtung zur Wiederherstellung.
Nur,warum willst du es weghaben, wenn du die 'Fläche ohnehin nicht nutzt?
Gottfried
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Weils zwischen zwei Feldstücken von mir liegt die beide unförmig sind , zusammen aber ein schönes Viereck mit 4ha.
mfg
Landschaftselemente entfernen!
Die ÖPUL Masnahmen sind am gesamten Betrieb einzuhalten auch auf Flächen die nicht im Mehrfachantrag mitberücksichtigt sind, diese leidvolle Erfahrung musste ich bei einer Vorortkontrolle machen. Die Zerstörung des Landschaftselementes einer kleinen Senke mit dem auffüllen von Aushubmaterial auf einer Fläche die nicht im Mehrfachantrag angeführt war, aber leider von einer anderen beantragten Fläche einsehbar war, brachte mir die Sanktion einer Verwarnung ein.
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@binido
Muss aber frisch aufgefüllt worden sein oder zumindest erkennbar wenn das ertsmal wieder bewachsen ist woher soll der Kontrollor den wissen das das nicht schon immer so war?
Bei uns waren sie da schon etwas Kulanter den nach den Zahlreichen Hangrutschungen vor Zwei Jahren hat nicht jeder das Ursprüngliche Lanschaftsbild wieder Herstellen können!
Mfg schellniesel
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Hallo,
@ Hirschfarm
bin auch vor dieser Frage gestanden, wollte ein LE das ich nie angegeben habe und auch keine Förderung bekommen habe entfernen. Hab bei der BBK sicherheitshalber nachgefragt Antwort: Es muss ein Antrag auf Entfernung des LE beim Land (Umweltabteilung) gestellt werden und unbedingt
eine Ersatzmaßnahme vorgeschlagen werden sonst wird der Antrag abgelehnt wird.
Mir wurde es aber bewilligt weil: die Ersatzmaßnahme laut Umweltabteilung um einiges wertvoller ist als das bestehende LE :)))
Musst Dir halt was gescheites in der Nähe überlegen
lg Mik 76
Ps. Kosten hast du für diesen Antrag keine.
Landschaftselemente entfernen!
Grenzt dein Feldstück an einen wald herum an oder ist die Fläche frei liegend? Du könntest als ersatzmaßnahme einen Randstreifen mit Büschen pflanzen die Deckung für Niederwild bieten bzw ökologisch wertvoll sind. Hier sollte dir die Naturschutzbehörde zustimmen.
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