Wann hafte ich für Kinder in meinem Stall?

Antworten: 5
  02-05-2011 10:50  muttl
Wann hafte ich für Kinder in meinem Stall?
Vor kurzem ist meine Schwägerin mit ihren beiden Kindern (10 und 12 Jahre alt) in unsere Nähe gezogen. Sie geht arbeiten, meine Schwiegermutter beaufsichtigt dann die Kinder auf unserem Hof.
Die Mädels bringen auch mal gerne Freunde mit und stöbern dann auch im Stall herum.

Wieweit kann´s für uns Jungbauern (Besitzer und Bewirtschafter) blöd werden, wenn sich ein Kind einmal verletzt?

  02-05-2011 12:57  rirei
Wann hafte ich für Kinder in meinem Stall?
Kommt darauf an, was passiert. Wenn man Dir z.b. Fahrlässigkeit beim Absichern einer Luke nachweist, schaust schön blöd aus der Wäsche.

Ruf bei der SVB an und laß Dir einen Sicherheitsberater schicken. Der checkt den Hof auf allfällige Unfallquellen durch. Schadet auch der eigenen Sicherheit nichts, man ist eh betriebsblind.

  02-05-2011 14:11  Riewo
Wann hafte ich für Kinder in meinem Stall?
Hallo,

wenn man die Sicherheitsvorschriften befolgt und ein "betriebsfremdes" Kind unter Aufsicht der Oma verletzt wird haftet die OMA ?

z.B. Ein Kind von der Schwagerin wird von einen Rind zu Bodengestoßen, weil es zu nahe am Fressgitter herum läuft. Wer haftet da ?

mfg

  02-05-2011 15:30  Christoph38
Wann hafte ich für Kinder in meinem Stall?
Ein Bauernhof ist kein Spielplatz.

Falls was passiert wird meist ein Teilverschulden des Bauern vorliegen.


  03-05-2011 07:44  Felix05
Wann hafte ich für Kinder in meinem Stall?
Guten Morgen,

Riewo antwortet um 02-05-2011 14:11
z.B. Ein Kind von der Schwagerin wird von einen Rind zu Bodengestoßen, weil es zu nahe am Fressgitter herum läuft. Wer haftet da?

Da haftet erstmal das Kind, und zwar am Stallboden...
Aber Spass beiseite, damit ist nämlich nicht zu spassen und das kann schneller gehen, als man schauen kann.

Es gibt doch aber eine Betriebshaftpflichtversicherung, die dann leistet, wenn Dritten etwas passiert, oder? Bei uns ist das so, dass diese Versicherung Pflicht ist, wenn man einen Betrieb führt.
Wir bezeichnen die landläufig als "Murksversicherung", weil die normalerweise auch bei Fahrlässigkeit leisten muss. Beispiel: Ich vergesse ein Rad festzumachen und es passiert dadurch ein Unfall.
Ich weiß, dass iss`n saublödes Beispiel und ich will sowas auch nie erleben, aber in solch einem Fall wäre die Betriebshaftpflich in der Pflicht.

Gruß, Lutz!





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