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Almweidefläche
Gibt es Richtsätze für Entschädigungszahlung bei Mehrbeanspruchung einer Almweidefläche?
In unserer Agrargemeinschaft ist es jedem Mitglied erlaubt, gewisse m² zu verbauen (Almhütte).
Wenn man nun z.B. mehr Fläche beanspruchen möchte, als jedem Mitglied erlaubt ist, wird dadurch die gemeinschaftliche Almweidefläche verringert.
Gibt es hier ungefähr einen Preis der von der Agrargemeinschaft für die Mehrbenutzung verlangt werden kann?
Wenn ja, macht es einen Unterschied in welcher Form die Mehrbenutzung erfolgt?
(z.B. Gebäude ist größer als erlaubt, oder eine zusätzliche Terrasse aus Holz oder Stein wird um die Hütte angelegt, oder um die Hütte wird geschottert, oder ein zusätzliche Parkfläche für Fahrzeuge wird abgezäunt, Lagerplatz für Brennholz, usw...)
Kann man das vielleicht irgendwo nachlesen?
Danke für eure Antworten!
Almweidefläche
Das Problem ist auch bei unserer Alm aufgetaucht, aber die benötigten Grundflächen sind im Vergleich zur Gesamtfläche so verschwindend gering und der Nutzungsentgang von ein paar Cent pro m2 würd eine Verrechnung nicht lohnen. Am besten wäre, jedem gleich viel Fläche zuzugestehen wie dem, der am meisten braucht. Art der Nutzung ist eigentlich egal, wenn sie als Futterfläche ausfällt. Die Kammer könnt den Weideentgang sicher am besten schätzen, ohne dass sich jemand übervorteilt fühlt, aber wie gesagt, große Summen werden es nicht werden.
Almweidefläche
Grias di iderfdes!
Danke für deine AW.
Ja, das ist bei uns ja auch so, dass jedem gleich viel Fläche zustehen - für eine Almhütte.
Einige sind aber drüber (z.B. Spielplatz, kleine Parkfläche für Auto,..) und so soll für diese Fläche eben in die Gemeinschaftskasse dafür als Gegenleistung ein kleiner Obulus jährlich entrichtet werden.
Von ein paar Cent pro m² kann ich nur träumen.
Verlangt werden derzeit pro m² etwa 2,70 €!
Ich finde das als Entschädigung für eine Alm-Futterfläche doch ziemlich überzogen.
Gibt es Vergleichswerte oder Richtsätze?
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