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Betriebsprämie/Ausgleichszahlungen
04. Jan. 2011, 08:46 LKR Peter Schmiedlechner
Betriebsprämie/Ausgleichszahlungen
Mein Mandant hat mich mit seiner rechtsfreundlichen Vertretung beauftragt und bevollmächtigt. Mit Schreiben vom 10.12.10 haben Sie meinem Mandanten mitgeteilt, dass für das Antragsjahr 2010 die „nächsten Auszahlungen für ÖPUL und AZ Ende Februar 2011, für die einheitliche Betriebsprämie Ende April 2011“ stattfinden. Sie berufen sich dabei auf eine „EU-Vorgabe“ (offensichtlich Verordnung (EG) Nr. 1975/2006), wonach es aus rechtlichen Gründen untersagt sei, an „vor-Ort-kontrollierte Betriebe“ Auszahlungen zu leisten, bevor die Prüfung abgeschlossen ist. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, machen die Förderungen und Beihilfen bis zu ca. 80% des Einkommens eines landwirtschaftlichen Betriebes aus. Bisher wurden die Be-triebsprämie immer am 21.12. und die Ausgleichszahlung am 17.11. geleistet. Die nunmehrige Vorgangsweise ist meinem Mandanten gegenüber mehrfach rechts-widrig. Es wird in unzulässiger Weise zwischen den nicht geprüften und abgeschlossen geprüften landwirtschaftlichen Betrieben unterschieden die die Zahlung bereits erhalten haben, sowie andererseits mit den noch nicht abgeschlossen geprüften Betrieben. Auch wenn jährlich „mindestens 5% aller Begünstigen“ einer Vor-Ort-Kontrolle zuge-führt werden sollen (diese Anzahl wurde heuer offensichtlich stark überschritten) be-deutet dies nicht, dass diese Kontrollen so spät angesetzt werden dürfen, dass sich die Auszahlungstermine dadurch verschieben. Es handelt sich daher primär um eine An-weisung an die AMA als Kontrollbehörde, aber nicht um eine Vorschrift zur späteren Auszahlung der Beihilfen an die landw. Betriebe. Die Vor-Ort kontrollierten Betriebe können den Zeitpunkt der Kontrolle schließlich nicht beeinflussen. Darüber hinaus soll durch die zitierte EU-Verordnung nur das „Risiko einer Überzah-lung“ reduziert werden, was im Falle meines Mandanten ohnehin nicht gegeben ist aufgrund der Ihnen vorliegenden Daten. Die von Ihnen heuer erstmals gewählte Vorgangsweise ist nicht nur unsachlich, son-dern auch gleichheitswidrig. Auch die extrem späte Verständigung (Schreiben vom 10.12.10 !), sohin nur wenige Tage vor dem normalen Auszahlungstermin, lassen da-rauf rückschließen, dass offensichtlich andere, u.U. budgetäre Gründe, maßgeblich für die heuer gewählte Vorgangsweise sind. Der Betrieb meines Mandanten wurde am 16.06.10 und 18.06.10 überprüft und das Überprüfungsergebnis am 29.06.10 ohne jegliche Beanstandung (!) übermittelt. Es ist daher nicht ersichtlich, welche weiteren Prüfungsschritte seitens der AMA erforderlich sein sollten um die Förderungen und Beihilfen an meinen Mandanten auszubezahlen. Ich habe Sie daher aufzufordern umgehend die zustehenden Zahlungen direkt zu überweisen. Sollten Sie eine Sofortzahlung weiterhin verweigern, so ersuche ich um Ausstellung eines Bescheides, damit dieser im Verwaltungsweg bekämpft werden kann. In Erwartung Ihrer geschätzten Rückäußerung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Freiheitliche Bauernschaft
Antworten: 1
04. Jan. 2011, 08:54 josefderzweite
Betriebsprämie/Ausgleichszahlungen
hat den Schrieb deine 5jährige Tochter oder a verweinter Bauernbündler verfasst? lächerlich!
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