Bemessung des Bauernbundbeitrages

Antworten: 7
  18-12-2010 16:01  rgrgrg
Bemessung des Bauernbundbeitrages
Hallo
Hätte da mal eine Frage.Bei der jährlichen Eintreibung des Bauernbundbeitrages und bei Gesprächen mit Kollegen fällt mir auf dass ich mit meinen 20 ha Grund fast so viel bezahle wie andere Kollegen die das 3-4 fache an Grund bewirschaften.Kann mich mal jemand aufklären wie die Bemessung eigentlich so unterschiedlich sein kann.Hat das vielleicht was mit Pachtgrund auf sich den andere haben und ich nicht,oder wieso ist das so ?
Danke für eure Antworten

  18-12-2010 16:24  frederic
Bemessung des Bauernbundbeitrages
Hallo
Deine Kollegen die das 3 bis 4fache an Grund bewirtschaften, haben wahrscheinlich auch nicht wesentlich mehr Eigengrund als du.
Alles darüber ist Pachtgrund.
Deine örtliche Funktionäre beim BB hätten die Pflicht, bei Pacht die Beiträge nach einer bestehenden Tabelle zu erhöhen (geht nach EHW).
Dies wird aber meistens nicht so gehandhabt (Arbeit mit ständigem update).

Aber auch mit dem Hintergrund, das meist die großen Zupachtbetriebe diejenigen sind, die in der Gemeinde BB - Funktionäre sind.- wer beißt sich gerne in den eigenen Schwanz!

Ich würde sowieso einen Einheitsbetrag befürworten. Bauer ist Bauer!
Und max. 60 €.


LG ein noch BB Mitglied frederic

  18-12-2010 16:44  Efal
Bemessung des Bauernbundbeitrages
Lieber rqrqrq!
In NÖ ist es so,das die Grundlage für die Berechnung des Stammmitgliedsbeitrages, der Einheitswert der Eigen-und der Pachtfläche,für den gesamten bewirtschafteten Betrieb ist.
Beitragsstufen:Stufe 1 bis 14.500 Einheitswert 30,--€.
2 bis 35.000 Einheitsw. 40,--€
3 bis 50.000 -"- 55,--€
4 bis 65.000 -"- 70,--€
5 über 65.000 -"- 90,--€
Familien und Pensonistenmitglieder 6,--€

  18-12-2010 17:14  hkreimel
Bemessung des Bauernbundbeitrages
was ist der bb-beitrag aus steuerlicher sicht? kann ich den in der buchführung als aufwand verbuchen?

so eindeutig ist der bb-beitrag ja nicht. ist es ein beitrag zu einem berufsständischen verband, liegt die abschreibbarkeit in der buchhaltung nahe. handelt es sich vielmehr um eine form von schutzgeld, zb. schutz bei wildschadensfällen, ist das schon komplizierter. handelt es sich um eine form von schweigegeld, ist der beitrag nicht nur nicht abschreibbar, sondern auch ein fall für die korruptionsstaatsanwaltschaft.

kenne einen fall, wo der sohn ausgetreten ist und dem pensionierten vater der mitgliedsbeitrag für den ganzen betrieb aufgebrummt werden sollte. allerdings wusste der, wie man mit einer ehrenwerten gesellschaft umgeht.


  18-12-2010 23:37  mosti
Bemessung des Bauernbundbeitrages
bei den leistungen würd ich mindestbeitrag 200€ nehmen

  19-12-2010 11:38  hermannn2
Bemessung des Bauernbundbeitrages
bei den leistungen des bauernbundes müsten allen mitglieder jedesjahr geld herausbekommen wo keine leistung da kein geld meine meinung

  19-12-2010 15:18  Neudecker
Bemessung des Bauernbundbeitrages
Hallo rgrgrg:
Du hast heute eine sehr wichtige Frage gestellt. Leider ist Dir bei einem Wort ein vermutlich
unbeabsichtigter Fehler unterlaufen, denn der Bauernbundbeitrag wird nicht eingetrieben, sondern entweder mit Erlagschein oder durch Bareinhebung durch den Ortsvertreter, bezahlt.
Leider geht ohne Geld gar nichts. Die Leistung für die Mitglieder, sei es Zeitung, juristische
Beratung oder Schulung der kostet eben etwas. Daher müssen auf Grund der errechneten Ausgaben, Mitgliedsbeiträge eingehoben werden. Efal hat ja die Beitragshöhen von Niederösterreich genau beschrieben. Mit 60 € / Jahr wäre ohne Werbeeinschaltungen nicht einmal die Zeitung bezahlt. Daher gibt es die gestaffelten Beitragsleistungen. Der Aufwand für sonstige Dienstleistungen steigt natürlich nicht linear an, sondern es entsteht eine abgeflachte Kurve. Das Gleiche geschieht mit den Mitgliedsbeiträgen.
Wenn ich der Bareinhebung durch den Ortsvertreter den Vorzug gebe, dann mache ich dies mit den Hinweis auf den immer mehr schwindenden Kontakt innerhalb der Bauernschaft. Solche Hausbesuche eignen sich Bestens, offene Fragen zu klären, oder Hilfestellungen anzubieten.
Eine kurze telefonische Ankündigung vom bevorstehendem Besuch des Ortsvertreters wäre sicher zweckmäßig
Was aber auffällt, ist, dass Bauern, wenn sie ein besonderes Anliegen haben, für das laufende Jahr den Bauernbundbeitrag bezahlen und nach dessen Erledigung leider wieder fleißig weiternörgeln Liebe Grüße, Euer Neudecker

  19-12-2010 20:41  GuenterE
Bemessung des Bauernbundbeitrages
Hallo Neudecker

Deiner vorstellung nach sollte jeder bereite Beitragszahler ob freiwillig oder nicht !
damit das Recht auf seine Meinung, geschweige kritik mit seiner Unterschrift
verzichten. Halt einfach die Gosch`n halten.

tolle einstellung!
wieviele Beitragszahler wird`s dann wohl noch geben?



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