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Umwidmung von landwirtschaftlicher Fläche
30. Aug. 2010, 12:48 tom1982
Umwidmung von landwirtschaftlicher Fläche
Hallo, welche Möglichkeiten gibt es, eine landwirtschaftliche Fläche in Bauland, Bauland-Agrar, etc. zu widmen, um darauf ein Haus bauen zu dürfen?
Antworten: 5
30. Aug. 2010, 12:51 Fallkerbe
Umwidmung von landwirtschaftlicher Fläche
(1) Baubehörde erster Instanz in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde ist der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin, in Städten mit eigenem Statut der Magistrat.
30. Aug. 2010, 12:52 Fallkerbe
Umwidmung von landwirtschaftlicher Fläche
http://www.baurecht.at/baurecht.asp?r=REC0001040000860004322124
20. Feb. 2015, 10:45 Preussenblut
Umwidmung von landwirtschaftlicher Fläche
Mit dieser Umwandlung verdienen sich viele Leute eine goldene Nase ohne jede Gegenleistung, aber selten die Käufer und Verkäufer. Wer muss der Umwandlung von landwirtschaftlicher Nutzfläche in Bauland zustimmen?
20. Feb. 2015, 10:57 Peter1545
Umwidmung von landwirtschaftlicher Fläche
Also meines Wissens nach kostet die alleinige Umwidmung fast gar nichts < 1000 Euro, die Aufschliessung kann dann ins Geld gehen.
15. März 2015, 05:17 Piwetz
Umwidmung von landwirtschaftlicher Fläche
Im Rahmen eines landwirtschaftlich geführten Betriebes sind Um-Zu-und Neubau prinzipiell erlaubt. Es bedarf dazu aber natürlich der Baugenehmigung durch das Bauamt. In der Regel wird man das Gebäude auf der Hofstelle errichten! Die zweite Möglichkeit: Besteht bereits rechtens (!) ein Gebäude im Freiland, so kann dieses Gebäude um 100% vergrößert werden. Wichtig: Es darf aber die Nutzung nur in der gleichen Nutzungsart erfolgen. Also: Ein Stallgebäude kann anschließend nicht zum Wohnen genutzt werden. Auch hier bedarf es selbstverständlich vor Bauführung der baubehördlichen Bewilligung! Als nicht selten damit befasster Gerichtssachverständiger sehe ich aber eher ein zweites Anliegen bzw. Problem der Betroffenen: Naturgemäß wird in den genannten Fällen eine saubere, zivilrechtliche Trennung unter den Familienangehörigen angestrebt. In der Regel darf aber in den oa. Fällen leider kein eigener Grundbuchskörper (eigene EZ) geschaffen werden. Das wäre aber natürlich erwünscht, weil angenommen die "Dazugeheiretete" den Neubau mitfinanziert und grundbücherlich entsprechend abgesichert sein möchte. Da gibt es jedoch eine Möglichkeit, die selbstverständlich sein sollte um späteren Streitigkeiten vorzubeugen: Die Begründung von WOHNUNGSEIGENTUM. Auch Hypotheken lassen sich so absolut losgelöst von übrigen Gebäudeteilen und Personen im Grundbuch eintragen, ohne andere Liegenschaftsteile damit zu belasten. Wer sich interessiert, kann sich unter www.piwetz.at mehr unter dem Thema "Wohnungseigentum" informieren. Dort können Sie einen Newsletter und in weiterer Folge einer Powerpoint-Präsentation gratis und unverbindlich downloaden. Sie können mich auch anrufen.
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