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Ebay Verkauf
Guten Tag!
Ich habe vor ein paar Tagen ein Puch Maxi bei Ebay verkauft und heute hat die Mutter des Käufers angerufen und sich beschwert welche Mängel das Maxi denn nicht alles hätte.
Sie meint ich sollte den Verkauf komplett rückgängig machen oder ihr 3/4 des Geldes rücküberweisen.
Ich habe das Maxi selbst gekauft, aber nicht angemeldet und auf dem Typenschein ist der Stempel dass es 2008 abgemeldet wurde.
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Meine Auktion lautete wie folgt
"Verkauft wird ein Puch Maxi-S,
Ist absolut fahrbereit, springt super an, Pickerl dürfte kein Problem sein, da bis 20.Februar 2008 angemeldet gewesen.
Typenschein ist natürlich dabei, Kaufvertrag werde ich auch Erstellen!
Ich habe vor kurzem eine neue Kette sowie eine neue Tachowelle eingebaut und einen neuen Sitz gekauft.
Einziger Mangel den ich feststellen kann ist der sich im Laufe der Jahre angesammelte Flugrost und kleine Gebrauchsspuren.
bei Fragen einfach an mich wenden!
viel Spaß beim Bieten!
das ist ein Privatverkauf, daher kann ich keine Garantie oder Rücknahme anbieten!
Am 10.09.09 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:
Um Unklarheiten zu vermeiden währe es gut wenn Sie sich das Maxi zuerst ansehen würden!"
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was würdet ihr an meiner Stelle nun machen? Verkauf Rückgängig machen? oder nicht?
Gruss
Matthias
Ebay Verkauf
ich würde gar nichts machen - Privatverkauf ist halt wie besichtigt und probegefahren - wenn er es nicht gemacht hat - selbst Schuld
Ebay Verkauf
Seh' ich auch so wie der Karli_:. Den einzigen Fehler den ich entdecken konnte ist der Rechtschreibfehler im letzten Absatz. (wäre nicht währe).
Die Mama will sich blos was rausschinden!
Ebay Verkauf
hallo matthias31,
würde ich keinesfalls Rückgängig machen. Dieser Satz war wichtig: "Privatverkauf, daher kann ich keine Garantie oder Rücknahme anbieten!". Ich habe schon viel bei Ebay verkauft, und kenne diese Methode um nachträglich Geld herauszuschinden. Sehr beliebt ist auch: "die Ware ist bei mir nicht angekommen".
Ebay Verkauf
haha ich würde auch nix Rückgängig machen.
Das ist pure Abzocke von ihr!
Wie gesagt war der satz "Privatverkauf, daher kann ich keine Garantie oder Rücknahme anbieten" drinnen, und deshalb hat sie keine Chance.
Lg
Ebay Verkauf
Ich denke, du wirst selbst am besten wissen, ob die Mängelbeschwerden berechtigt sind. Sollte das Fahrzeug tatsächlich erhebliche Mängel aufweisen, die du nicht beschrieben hast, wäre es fair, den Kauf rückabzuwickeln. Ansonsten nicht.
Selbstverständlich bist du verpflichtet, das Fahrzeug seinen tatsächlichem Zustand gemäß zu beschreiben. Der Zusatz, dass es sich um einen Privatverkauf handle, entpflichtet dich dahingehend nicht!
Ebay Verkauf
Was hast denn bekommen?
lg
sepp
Ebay Verkauf
Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Wenn ja, kann nicht viel schief gehen.
Aus rechtlicher Sicht gilt der Kaufvertrag, d.h. wenn diese Zeilen die bei E-Bay standen auch am Kaufvertag stehen kann dir nicht viel passieren. Ausser es handelt sich um verschwiegene oder arglistig verschwiegene Mängel (Haftung 30 Jahre / bzw. Unbegrenzt!!!).
Aber dadurch das Maxi nicht besichtigt worden ist, zeigt das auch ein Desinteresse des Käufers, worauf er diese Chance hätte nutzen können.
Zurücknehmen bzw. eine Stundung (Rückzahlung 3/4) würde ich nicht machen.
Ich würde darauf hinweisen, das der Käufer die Chance hatte das Fahrzeug zu besichtigen und ist diesem nicht nachgekommen.
mfg
Ebay Verkauf
hallo leute, danke erstmal für eure antworten!
rechtsschutzversicherung habe ich keine.
dass ich 3/4 des preises zurückzahle ist lächerlich, das währen dann gerade mal 50 euro die ich dafür bekommen hätte.
ich werde also entweder das maxi zurücknehmen (falls nichts daran verändert ist) - die frage ist nur wer bezahlt mir dann die 30 euro ebay-gebühr? ;)
oder eben den verkauf nicht rückgängig machen.
habe eigentlich nichts gegen leute, die in der stadt wohnen, doch mit ein bisschen hirn einschalten müsste man doch wissen das bei einem 25 jahre altem moped nicht alles perfekt sein kann.
gruss matthias
Ebay Verkauf
Wenn der Verkauf nicht zustande gekommen ist, sind auch keine E-Bay Gebühren fällig. Der Käufer muß dies nur bestätigen.
Nach deiner Beschreibung (Flugrost, altersbed. Gebrauchsspuren) dard der Käufer sich keinen Top Zustand erwarten. Du hast jedoch Mängel beschrieben. Der Käufer kann dann davon ausgehen, dass die Mängelbeschreibung vollständig ist. Im Streitfall müsste wohl ein Gutachter entscheiden, was altersbedingte Gebrauchsspuren und was Mängel sind. (So weit würde ich es jedoch nicht kommen lassen).
Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, dann beschreibe einfach: Zustand wie besichtigt.
Du musst aber davon ausgehen, dass der pot. Käufer bei fehlender Mängelbeschreibung davon ausgeht, dass das Fahrzeug erhebliche Mängel hat. Der Verkaufspreis wird demnach niedriger sein. Wie auch immer - deine Entscheidung.
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