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Bahnbau Grundbeanspruchung
Ich habe für die Wiedererrichtung der Pinzgaubahn im Jahr 2008 eine Fläche von ca. 800m2 abgetreten. Jetzt ist Baubeginn.
Heute mittag stelle ich fest, dass neben dem Bahngrund ein Grundstreifen von ca. 5 m mit Pflöcken abgesteckt und gemäht und geerntet wurde.
Von einer Verständigung des Grundeigentümers hält man wohl nicht viel.
Für mich sind solche Vorgangsweisen Raubrittermethoden, auch wenn es gesetzlich gedeckt sein sollte, was ich noch nicht klären konnte.
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