Mineralölsteuerrückvergütung nach tatsächlichem Verbrauch

Antworten: 2
  13-12-2008 09:55  malschauen
Mineralölsteuerrückvergütung nach tatsächlichem Verbrauch
Hallo!
wie genau müssen meine aufzeichnungen mit den dieselrechnungen dann übereinstimmen? muß man die rechnungen nur aufbewahren, oder auch abgeben? will eigentlich nächste woche schon diesel bestellen, dann kann der verbrauch ab 1.1.2009 mit den rechnungen nicht übereinstimmen.

  13-12-2008 10:17  franz23
Mineralölsteuerrückvergütung nach tatsächlichem Verbrauch
Hallo, du kannst Diesel kaufen wann du willst, die Rechnungen werden nur von dir Aufbewahrt und bei einer Kontrolle sind sie vorzuweisen.
Wenn du jetzt kaufst, einfach auf der Rechnung vermerken wieviel Diesel am 1.1. davon noch im Lager ist, kein Problem.
Es lohnt sich!
mfg Franz

  14-12-2008 09:34  Gerhardkep
Mineralölsteuerrückvergütung nach tatsächlichem Verbrauch
Die Abrechnung sollst du am besten über Finanz Online machen hier ist alles Beschrieben , ein paar hobalas zwar drinnen aber sonst recht einfach.
Privat PKW einfach zB . 15000 Km mal dem drittel Mix Verbrauch zb. 7,2 Liter = 1080 Liter abziehen.
MR ist etwas Kompliziert wenn dier der MR die aufstellung macht mit Dieselverbrauch für deine Arbeit dann geht das auch einfach sonst mußt du es selber machen Richtwerte hat der MR. Also alle Stunden die du wo anders gemacht hast abziehen die bei dir gemacht wurden dazuzählen.
Wichtig eben aufzeichnungen von deinen Dieselverbrauchern vom 1.1. bis 31.12 eines Jahres. Wenn du keine Tankuhr hast und genau mitgeschrieben hast dann brauchst du es halt nur Schätzen. zb. Traktor 1 hat 311 Sdt gemacht dein geschätzter verbrauch ca . 7 Liter =
2177 liter für Dieselrück. Am Ende muß das ganze halt mit deinen Einkkäufen und deinem Diesellager übereinstimmen.
mfg GK



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