Gebäudeanbau am Landwirtschaftlichen Anwesen

Antworten: 3
  06-11-2008 07:01  fredl0699
Gebäudeanbau am Landwirtschaftlichen Anwesen
Hallo
Ich möchte an meinem Landwirtschaftlichen Gebäude einen Einstellplatz für Landwirtschaftliche Maschinen ( Plug usw) mit der Größe von ca.:13mx3m anbauen. Den Boden möchte ich Betonieren un die Seitenwände mit 3 Tore versehen. Nun die Frage: Brauche ich dafür eine Bauverhandlung, Plan usw. ? Möchte mich zuerst von euch Beraten lassen. Vieleicht hat jemand von Euch in letzter Zeit sowas gebaut. Oder genügt eine Bauanzeige.
LG
fredl

  06-11-2008 18:17  zimme24
Gebäudeanbau am Landwirtschaftlichen Anwesen
kommt darauf an wo dein lw-gebäude steht. sollte es im grünland sein wirds wohl ein bauverhandlung werden wegen grünlandbeauftragten. liegt die entscheidung einzig beim bürgermeister wirst mit einer bauanzeige auskommen.
wäre zum überlegen ob man so einen kleinen anbau überhaupt anzeigt. ich würds ohne bauen und nur der versicherung melden damit du im schadensfall nicht unterversichert bist.

günter

  06-11-2008 18:45  0815
Gebäudeanbau am Landwirtschaftlichen Anwesen
das kommt daruf an, wie weit du vom Nachbargrundstück entfernt bist! In NÖ wäre immer eine Bauverhandlung nötig, wenn das Gebäude mehr als 2 mal 4 (?) ist. Wird aber nicht so heiß gegessen als gekocht! Wenn kein Nachbar oder Strasse innerhalb von 100 Meter ist, ein Gespräch mit dem Bürgermeister oder Bauauschußvorsitzenden, und die Sache ist mit einer Bauanzeige abgetan. Nur reden soll man schon mit diesen Herren, sonst kannst dir woanders einen Zwist einhandeln. Normalerweise müßte man schon den Einbau von neuen Fenstern anzeigen. In einer geschlossenene Siedlung kann ein Nachbar eine Nichtmeldung als Verfahrensmangel geltend machen, und eine Lawine kommt ins Rollen. Braucht sich nur die Volksanwaltsendungen anschauen, und da kommen Sachen in die Sendung, wo man sich auf den Kopf greift!

  06-11-2008 19:11  J_rgen
Gebäudeanbau am Landwirtschaftlichen Anwesen
hallo, grundsätzlich ist die bauordung ländersache, es gibt kleine abweichungen, ob es ein lw gebäue oder ein normale ist unterscheidet die bauordnung nicht und bei deiner grösse wirst du um eine einreichung nicht herumkommen, ob es eine bauverhanlung gibt entscheidet dann die behörde, unter umständen gibt es ein vereinfachtes verfahren (keine lokale bauverhandlung) aber sonst ändert sich für dich nichts, anzeigeglichtige baute bei uns in kärten geht sich nur ein kleines carport aus, würd aber in deinen fall vorher mit der behörde - gemeinde kontakt aufnhemen wegen der widmung und so, aber sollte normalerweise kein problem darstellen.
mfg jürgen




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