Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Antworten: 59
09-08-2008 21:36 helmar
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Als Aussenstehender hat man es schwer, und man sollte mit einem Urteil vorsichtig sein. Wenn aber jemand bei mehreren Polizeisperren sich nicht aufhalten lässt, dann löst dieser auch eine Situation aus welche so tragisch enden kann. Vielleicht auch so eine "was wollen denn die" Mentalität, ich weiss es auch nicht......
Mfg, helmar
Als Aussenstehender hat man es schwer, und man sollte mit einem Urteil vorsichtig sein. Wenn aber jemand bei mehreren Polizeisperren sich nicht aufhalten lässt, dann löst dieser auch eine Situation aus welche so tragisch enden kann. Vielleicht auch so eine "was wollen denn die" Mentalität, ich weiss es auch nicht......
Mfg, helmar
09-08-2008 23:41 schellniesel
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Ohne die näheren umstände zu kennen würd ich sagen hat hier einiges blöd zusammengespielt hat. kann mir nicht Vorstellen das der Polizist absichtlich in den Rücken des Flüchtigen schießen wollte sondern ihn nur an den extremitäten so schwer verletzten das er nicht weiterflüchten hätte können.
Zum thema Perasonalmangel der Polizei:
Ist eine Frechheit wie uns die regierung im Osten Österreichs seit der Osterweiterung im stich lässt. Das geht schon fast so weit das man zur Selbstjustiz greift.
ein beispiel in unserer Ortschaft wurden mehrere Geschäfte sowie Autos aus Garagen gestohlen und der Posten wurde deshalb noch immer nicht nachts besetzt (wegen einsparungsmaßnahmen seit ein paar jahen Nachts nicht mehr besetzt) geschweige denn konnten die Polizisten aufgrund ihres Dienstplanes keine Streifen nachts durchführen.
Hab selbst schon immer ein ungutes gefühl weil ständig autos auf den seitenstraßen mit Ungarischen, ruänischen kennzeichen unterwegs sind und auch manchmal die frechheit besitzten im hof herunzustöbern.
Ich sag nur wenn ich einen erwisch beim Fladern der soll schauen das er Meter gewinnt weil sonst gibts bei mir kein halten.
Mfg schellniesel
Ohne die näheren umstände zu kennen würd ich sagen hat hier einiges blöd zusammengespielt hat. kann mir nicht Vorstellen das der Polizist absichtlich in den Rücken des Flüchtigen schießen wollte sondern ihn nur an den extremitäten so schwer verletzten das er nicht weiterflüchten hätte können.
Zum thema Perasonalmangel der Polizei:
Ist eine Frechheit wie uns die regierung im Osten Österreichs seit der Osterweiterung im stich lässt. Das geht schon fast so weit das man zur Selbstjustiz greift.
ein beispiel in unserer Ortschaft wurden mehrere Geschäfte sowie Autos aus Garagen gestohlen und der Posten wurde deshalb noch immer nicht nachts besetzt (wegen einsparungsmaßnahmen seit ein paar jahen Nachts nicht mehr besetzt) geschweige denn konnten die Polizisten aufgrund ihres Dienstplanes keine Streifen nachts durchführen.
Hab selbst schon immer ein ungutes gefühl weil ständig autos auf den seitenstraßen mit Ungarischen, ruänischen kennzeichen unterwegs sind und auch manchmal die frechheit besitzten im hof herunzustöbern.
Ich sag nur wenn ich einen erwisch beim Fladern der soll schauen das er Meter gewinnt weil sonst gibts bei mir kein halten.
Mfg schellniesel
10-08-2008 06:30 beni11
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Meine Meinung: Der Waffengebrauch ist nur Zulässig:
a) zur Selbstverteidigung
b) zur Verhinderung einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben dritter Personen
c) in Sonderfällen (Geiselnahme, Terroristen, usw.)
Das Abschießen eines flüchtigen (Motorrad) Diebes gehört jedenfalls NICHt dazu.
Nur zum Nachdenken: Wenn es zulässig wäre, einen Motorraddieb (10.000 Euro) abzuschießen, wäre es auch zulässig einen Moped-Dieb (1.000,- Euro) zu erschießen? Wenn ja wäre es auch zulässig einen Fahrraddieb (100,- Euro) abzuschießen? Wenn ja, wäre es auch zulässig einen flüchtenden Schnaps-Dieb (10 Euro) zu erschießen? Und wenn ja auch einen Zuckerl-Dieb? (1 Euro)?
Meine Meinung: Der Waffengebrauch ist nur Zulässig:
a) zur Selbstverteidigung
b) zur Verhinderung einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben dritter Personen
c) in Sonderfällen (Geiselnahme, Terroristen, usw.)
Das Abschießen eines flüchtigen (Motorrad) Diebes gehört jedenfalls NICHt dazu.
Nur zum Nachdenken: Wenn es zulässig wäre, einen Motorraddieb (10.000 Euro) abzuschießen, wäre es auch zulässig einen Moped-Dieb (1.000,- Euro) zu erschießen? Wenn ja wäre es auch zulässig einen Fahrraddieb (100,- Euro) abzuschießen? Wenn ja, wäre es auch zulässig einen flüchtenden Schnaps-Dieb (10 Euro) zu erschießen? Und wenn ja auch einen Zuckerl-Dieb? (1 Euro)?
10-08-2008 07:15 DJ111
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Wo ist das Problem?
Wenn ein mehrfacher Motoraddieb vor der Polizei flüchtet, mehrere Polizeisperren respektlos durchbricht sollte man doch Möglichkeiten haben ihn zu stoppen - oder?
Ich gehe ja nicht davon aus, dass der Polizist ihn einfach vom Motorrad geschossen hat sondern die Aktion vielleicht etwas unglücklich verlaufen ist.
Es kann aber nicht sein, dass ein jedes Mal wenn ein Polizist von seiner Waffe Gebrauch macht 3 Wochen lang die Medien sich die Mäuler über Sinn oder Unsinn zerreissen.
Vielleicht wärs ja besser ihn mit dem Lasso vom Motorrad zu fangen?
Ich hab jedenfalls kein Verständnis für die leidige Diskussion, wo anscheinend dann die Polizisten die Bösen sind und den "armen Dieb" gemeuchelt haben.
Wer soll letztendlich vor der Waffe Respekt haben, wenn doch eh jeder zu wissen glaubt, dass ein Polizist erst zurückschießen darf, wenn er selbst mal eine Kugel abbekommen hat?
... ist meine persönliche Meinung.
Schönen Sonntag
DJ
Wo ist das Problem?
Wenn ein mehrfacher Motoraddieb vor der Polizei flüchtet, mehrere Polizeisperren respektlos durchbricht sollte man doch Möglichkeiten haben ihn zu stoppen - oder?
Ich gehe ja nicht davon aus, dass der Polizist ihn einfach vom Motorrad geschossen hat sondern die Aktion vielleicht etwas unglücklich verlaufen ist.
Es kann aber nicht sein, dass ein jedes Mal wenn ein Polizist von seiner Waffe Gebrauch macht 3 Wochen lang die Medien sich die Mäuler über Sinn oder Unsinn zerreissen.
Vielleicht wärs ja besser ihn mit dem Lasso vom Motorrad zu fangen?
Ich hab jedenfalls kein Verständnis für die leidige Diskussion, wo anscheinend dann die Polizisten die Bösen sind und den "armen Dieb" gemeuchelt haben.
Wer soll letztendlich vor der Waffe Respekt haben, wenn doch eh jeder zu wissen glaubt, dass ein Polizist erst zurückschießen darf, wenn er selbst mal eine Kugel abbekommen hat?
... ist meine persönliche Meinung.
Schönen Sonntag
DJ
10-08-2008 07:32 beni11
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
@ DJ
Hätte man den Motorradfahrer auch erschießen dürfen wenn er nur als normaler Raser unterwegs gewesen wäre und dabei "mehrere Polizeisperren respektlos durchbricht "?
Oder wenn das angeblich gestohlene Motorrad vielleicht vom Besitzer an den "Dieb" verkauft wurde, zwecks Versicherungsbetrug? Darf man dann den Fahrer auch abschießen? Oder soll man den betrüger erschießen?
Oder wenn das gestohlene Motorrad nur vieleicht 200 Euro wert war? Darf man den fahrer abknallen?
Wer entscheidet ob dieser oder jener Motorradfahrer erschossen werden darf?
Wie würdest du darüber denken wenn es sich dabei um deinen Vater, deinen Bruder oder deinen Sohn gehandelt hätte? Wäre das alles auch so problemlos für dich wenn jetzt einer deiner Verwandten erschossen worden wäre?
@ DJ
Hätte man den Motorradfahrer auch erschießen dürfen wenn er nur als normaler Raser unterwegs gewesen wäre und dabei "mehrere Polizeisperren respektlos durchbricht "?
Oder wenn das angeblich gestohlene Motorrad vielleicht vom Besitzer an den "Dieb" verkauft wurde, zwecks Versicherungsbetrug? Darf man dann den Fahrer auch abschießen? Oder soll man den betrüger erschießen?
Oder wenn das gestohlene Motorrad nur vieleicht 200 Euro wert war? Darf man den fahrer abknallen?
Wer entscheidet ob dieser oder jener Motorradfahrer erschossen werden darf?
Wie würdest du darüber denken wenn es sich dabei um deinen Vater, deinen Bruder oder deinen Sohn gehandelt hätte? Wäre das alles auch so problemlos für dich wenn jetzt einer deiner Verwandten erschossen worden wäre?
10-08-2008 08:05 dietmar1975
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
lieber beni11,
vielen Dank für deinen Beitrag, du bist eine Bereicherung für dieses Forum.... solltes du jedoch wieder einmal Jurist spielen wollen, lies vorher zumindest die entsprechenden Gesetzesstellen.... unter anderem:
Lebensgefährdender Waffengebrauch
§ 7. Der mit Lebensgefährdung verbundene Gebrauch einer Waffe gegen
Menschen ist nur zulässig:
1. im Falle gerechter Notwehr zur Verteidigung eines Menschen;
2. zur Unterdrückung eines Aufstandes oder Aufruhrs;
3. zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens
einer Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung, die nur
vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger
Freiheitsstrafe bedroht ist, überwiesen oder dringend verdächtig ist,
das für sich allein oder in Verbindung mit ihrem Verhalten bei der
Festnahme oder Entweichung sie als einen für die Sicherheit des
Staates, der Person oder des Eigentums allgemein gefährlichen
Menschen kennzeichnet;
4. zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens
eines Geisteskranken, der für die Sicherheit der Person oder des
Eigentums allgemein gefährlich ist.
Natürlich sind zur rechtlichen Beurteilung noch andere §§ zu berücksichtigen. Für nähere Informationen dazu stehe ich dir gern zur Verfügung.
Wenn ich mir auch noch erlauben darf meine Meinung zu äußern:
Hätte der nette Motorraddieb nicht gegen das Gesetz verstoßen, wäre er noch am Leben.
lieber beni11,
vielen Dank für deinen Beitrag, du bist eine Bereicherung für dieses Forum.... solltes du jedoch wieder einmal Jurist spielen wollen, lies vorher zumindest die entsprechenden Gesetzesstellen.... unter anderem:
Lebensgefährdender Waffengebrauch
§ 7. Der mit Lebensgefährdung verbundene Gebrauch einer Waffe gegen
Menschen ist nur zulässig:
1. im Falle gerechter Notwehr zur Verteidigung eines Menschen;
2. zur Unterdrückung eines Aufstandes oder Aufruhrs;
3. zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens
einer Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung, die nur
vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger
Freiheitsstrafe bedroht ist, überwiesen oder dringend verdächtig ist,
das für sich allein oder in Verbindung mit ihrem Verhalten bei der
Festnahme oder Entweichung sie als einen für die Sicherheit des
Staates, der Person oder des Eigentums allgemein gefährlichen
Menschen kennzeichnet;
4. zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens
eines Geisteskranken, der für die Sicherheit der Person oder des
Eigentums allgemein gefährlich ist.
Natürlich sind zur rechtlichen Beurteilung noch andere §§ zu berücksichtigen. Für nähere Informationen dazu stehe ich dir gern zur Verfügung.
Wenn ich mir auch noch erlauben darf meine Meinung zu äußern:
Hätte der nette Motorraddieb nicht gegen das Gesetz verstoßen, wäre er noch am Leben.
10-08-2008 08:22 ALADIN
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Genau so ist es.
Der Mann wurde nicht wegen eines Diebstahls erschossen, sondern weil er mehrmals nicht angehalten hat. Wenn jemand bei eindeutigen Zeichen wie Blaulicht und Uniform nicht anhält, muss er mit solchen Konsequenzen rechnen.
Da gab es ja auch schon Diskussionen ob so Einer überhaupt verfolgt werden soll. Er konnte ja dadurch schneller fahren und dabei Unbeteiligte gefährden. Die Kriminellen würden sich freuen.
Genau so ist es.
Der Mann wurde nicht wegen eines Diebstahls erschossen, sondern weil er mehrmals nicht angehalten hat. Wenn jemand bei eindeutigen Zeichen wie Blaulicht und Uniform nicht anhält, muss er mit solchen Konsequenzen rechnen.
Da gab es ja auch schon Diskussionen ob so Einer überhaupt verfolgt werden soll. Er konnte ja dadurch schneller fahren und dabei Unbeteiligte gefährden. Die Kriminellen würden sich freuen.
10-08-2008 08:41 beni11
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
@ Dietmar
Auch die engste Auslegung des punktes 3.) deiner Gesetzesstelle rechtfertigt meiner Meinung nach nicht das Erschießen einer Person. Dies würde ja fertiggedacht bedeuten daß jeder einer Straftat mit mehr als 1 Jahr Haftdrohung Verdächtige einfach erschossen werden darf.
Ich denke daß das Gesetz vor dem erschießen noch andere Mittel vorschreibt, Warnschuß oder Schuß in den Reifen ?!?
Und nochmals: Wer stellt vor Ort fest daß gerade derjenige jetzt abgeknallt werden darf?
Ich bin ganz strikt für Recht und Ordnung, für strenge Gesetze und strenge Behandlung von Verbrechern und sonstigem Gesindel, aber ich bin GENAUSO STRIKT gegen jede Art von Wildwest-Justiz. Nur weil sich ein Polizist gefrozzelt fühlt darf er keinen Menschen erschießen.
@ Dietmar
Auch die engste Auslegung des punktes 3.) deiner Gesetzesstelle rechtfertigt meiner Meinung nach nicht das Erschießen einer Person. Dies würde ja fertiggedacht bedeuten daß jeder einer Straftat mit mehr als 1 Jahr Haftdrohung Verdächtige einfach erschossen werden darf.
Ich denke daß das Gesetz vor dem erschießen noch andere Mittel vorschreibt, Warnschuß oder Schuß in den Reifen ?!?
Und nochmals: Wer stellt vor Ort fest daß gerade derjenige jetzt abgeknallt werden darf?
Ich bin ganz strikt für Recht und Ordnung, für strenge Gesetze und strenge Behandlung von Verbrechern und sonstigem Gesindel, aber ich bin GENAUSO STRIKT gegen jede Art von Wildwest-Justiz. Nur weil sich ein Polizist gefrozzelt fühlt darf er keinen Menschen erschießen.
10-08-2008 09:27 donauprinz
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
bin mir ziemlich sicher, dass der Mann (mutmaßlicher Dieb) noch quietschlebendig wäre, wenn er nicht geflüchtet wäre - kaum ein österr. Polizist wird einen angehaltenen oder verhafteten Dieb mit einem Warnschuß schrecken wollen - geschweige denn erschießen.
Wenn man im Leben was ausgefressen hat und man erwischt wird - hat man/frau mit Konsequenzen zu rechnen. In diesem Fall mit tragischem, wahrscheinlich auch unglücklichem Verlauf. Noch viel tragischer wärs aber gewesen wenn der Flüchtende durch sein rücksichtsloses Verhalten einen anderen Menschen getötet oder zum Krüppel gemacht hätte.
Also: Pech gehabt !
Worüber es keine großen Diskussionen gibt: die Jahr für Jahr zu hunderten UNSCHULDIG zu Tode gekommen Menschen auf österr. Straßen z.B. - die haben mutmaßlich nix angestellt - wenn die jedoch tot sind gibts keine kollektive Aufregung , obwohl auch ein/e andere/r Schuld ist - das ist halt so - einfach selbstverständlich geworden - berührt nur unmittelbar Betroffene.
Würd die Polizei täglich einen erschießen - täts in geraumer Zeit auch keinen mehr sonderlich kratzen.
Das Leben kann hart sein und gefährlich ist es sowieso.
mfg ausm Donautal
bin mir ziemlich sicher, dass der Mann (mutmaßlicher Dieb) noch quietschlebendig wäre, wenn er nicht geflüchtet wäre - kaum ein österr. Polizist wird einen angehaltenen oder verhafteten Dieb mit einem Warnschuß schrecken wollen - geschweige denn erschießen.
Wenn man im Leben was ausgefressen hat und man erwischt wird - hat man/frau mit Konsequenzen zu rechnen. In diesem Fall mit tragischem, wahrscheinlich auch unglücklichem Verlauf. Noch viel tragischer wärs aber gewesen wenn der Flüchtende durch sein rücksichtsloses Verhalten einen anderen Menschen getötet oder zum Krüppel gemacht hätte.
Also: Pech gehabt !
Worüber es keine großen Diskussionen gibt: die Jahr für Jahr zu hunderten UNSCHULDIG zu Tode gekommen Menschen auf österr. Straßen z.B. - die haben mutmaßlich nix angestellt - wenn die jedoch tot sind gibts keine kollektive Aufregung , obwohl auch ein/e andere/r Schuld ist - das ist halt so - einfach selbstverständlich geworden - berührt nur unmittelbar Betroffene.
Würd die Polizei täglich einen erschießen - täts in geraumer Zeit auch keinen mehr sonderlich kratzen.
Das Leben kann hart sein und gefährlich ist es sowieso.
mfg ausm Donautal
10-08-2008 09:32 helmar
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
So ist es, liebe Eminenz.......er hätte nur stehenbleiben brauchen. Aber der wird wohl sich noch recht gut vorgekommen sein bis...weil die Deppen fangen mi niee(Zeile aus einem Lied vom Danzer)
Mfg, helmar
So ist es, liebe Eminenz.......er hätte nur stehenbleiben brauchen. Aber der wird wohl sich noch recht gut vorgekommen sein bis...weil die Deppen fangen mi niee(Zeile aus einem Lied vom Danzer)
Mfg, helmar
10-08-2008 10:00 beni11
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Interessante Rechtsansichten!
Das bedeutet also daß die Polizei künftig JEDEN Raser, der nicht stehenbleibt erschießen darf, weil dieser ja noch mehr Schaden anrichten könnte?
Und das ABSICHTLICHE Töten eines Menschen wird gleichgesetzt mit einem Verkehrsunfall?
Dieser Omofuma hat auch selbst schuld gehabt, und dieser Keibani auch, oder alles nur Pechvögel?
Der Motorradfahrer vor 2 Jahren der auch erschossen wurde als er nichtsahnend um die Kurve kam und ein ebenfalls schießwütiger Polizist einem Autofahrer nachgeschossen hat, dieser Motorradfahrer, Familienvater, hat auch selbst schuld gehabt?
Wirklich interessante Rechtsansichten!
Interessante Rechtsansichten!
Das bedeutet also daß die Polizei künftig JEDEN Raser, der nicht stehenbleibt erschießen darf, weil dieser ja noch mehr Schaden anrichten könnte?
Und das ABSICHTLICHE Töten eines Menschen wird gleichgesetzt mit einem Verkehrsunfall?
Dieser Omofuma hat auch selbst schuld gehabt, und dieser Keibani auch, oder alles nur Pechvögel?
Der Motorradfahrer vor 2 Jahren der auch erschossen wurde als er nichtsahnend um die Kurve kam und ein ebenfalls schießwütiger Polizist einem Autofahrer nachgeschossen hat, dieser Motorradfahrer, Familienvater, hat auch selbst schuld gehabt?
Wirklich interessante Rechtsansichten!
10-08-2008 10:09 Ellex
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Es war eine Amtshandlung mit tödlichem Ausgang.
Wer sagt dass der Mann erschossen wurde? Oder ist er beim Sturz tödlich verletzt worden.
Wie soll man vor der Festnahme eines Gesetzesbrecher wiesen was für ein und wie groß der ist.
Es war eine Amtshandlung mit tödlichem Ausgang.
Wer sagt dass der Mann erschossen wurde? Oder ist er beim Sturz tödlich verletzt worden.
Wie soll man vor der Festnahme eines Gesetzesbrecher wiesen was für ein und wie groß der ist.
10-08-2008 10:13 DJ111
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
@ Beni11:
Soweit ich weiß steht die Obduktion noch aus, daher ist auch noch nicht klar, ob er an den Folgen der Schussverletztung oder des nachfolgenden Sturzes gestorben ist.
@ Beni11:
Soweit ich weiß steht die Obduktion noch aus, daher ist auch noch nicht klar, ob er an den Folgen der Schussverletztung oder des nachfolgenden Sturzes gestorben ist.
10-08-2008 10:15 Else
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
naja, vielleicht fällt die Vorgehensweise so manches Polizisten auch unter "Kulturdelikt" ...
naja, vielleicht fällt die Vorgehensweise so manches Polizisten auch unter "Kulturdelikt" ...
10-08-2008 10:28 gadaffi
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Hallo!
Man hat grundsätzlich anzuhalten,wenn man von der Exekutive
dazu aufgefordert wird.Wenn eine Strassensperre durchbrochen
wird muß mann eigentlich damit rechnen,daß dann geschossen
wird.In diesem Fall ist es schlimm ausgegangen.
Anhalten muß man auch wenn man nichts ausgefressen hat!
Der arme Dieb ist einfach selbst schuld!
Der Polizist hat jetzt natürlich Schwierigkeiten ohne Ende.
In diesem Fall hilft das Gesetz eher den Kriminellen,als denen
die für Ordnung sorgen sollen.
In den Zeitungen wird der Polizist sicher als Mörder dargestellt
werden .Die Polizei braucht die Unterstützung durch Gesetze und durch
die Bevölkerung um erfolgreich gegen Kriminelle sein zu können!
mfg gadaffi
Hallo!
Man hat grundsätzlich anzuhalten,wenn man von der Exekutive
dazu aufgefordert wird.Wenn eine Strassensperre durchbrochen
wird muß mann eigentlich damit rechnen,daß dann geschossen
wird.In diesem Fall ist es schlimm ausgegangen.
Anhalten muß man auch wenn man nichts ausgefressen hat!
Der arme Dieb ist einfach selbst schuld!
Der Polizist hat jetzt natürlich Schwierigkeiten ohne Ende.
In diesem Fall hilft das Gesetz eher den Kriminellen,als denen
die für Ordnung sorgen sollen.
In den Zeitungen wird der Polizist sicher als Mörder dargestellt
werden .Die Polizei braucht die Unterstützung durch Gesetze und durch
die Bevölkerung um erfolgreich gegen Kriminelle sein zu können!
mfg gadaffi
10-08-2008 10:39 helmar
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Früher schoben Dorfgendarmen und Stadtpolizisten eine vergleichsweise ruhige Kugel, gar nicht so selten beim Kartenspielen in einem der damals noch öfter geöffneten Wirtshäuser. Und es wurde nich um Almdudler gespielt. Zu unserer Kindheit wurde noch mit dem Gendarmen gedroht"wennst net brav bist kommt der G. und sperrt dich ein", und es war ein Job bei der Exekutive einer mit meist viel Ansehen und Respekt für den Uniformierten. Und abgesehen von ein paar Raufereien, kleinere Diebstähle o.ä. war auch nicht allzuviel los. Viele Dinge wie z.B. Sexualdelikte, wurden oft gar nicht zur Anzeige gebracht, sei denn es war ganz arg.........irgendwann wurde dann ein Uniformträger zum Feind gestempelt, und es hat ja auch ein später honoriger Politiker gern herumgerauft mit Polizisten. Heute hat es ein Polizist schon im normalen Dienstbetrieb nicht einfach. Ganze Migrantenviertel, Sprachprobleme, ein generell geringeres Unrechtsbewusstsein, und leider auch die Tatsache, dass laut Meinung vieler ein Täter der ach so Arme, Gute und jener welcher ihn an seinem Tun zu hindern hat bzhw. ihn dafür dingfest zu machen, der böse Schuft ist. Und unsere Kulturmacher tragen dazu bei, wenn die bösen einer Oper z.B. welche im Mittelalter spielt, auf einmal Nazi oder Polizeiuniformen tragen......kurz, in der Haut eines Polizisten/Gendarmen wollte ich noch nie stecken. Wenn solche Ereignisse vorkommen, dann heisst es "schießwütige Polizei", wenn aber Einbrüche etc. passieren, dann heisst es "nutzlose Polizei".............und wie die Feuerwehr auch, können manche Polizisten inzwischen auch für Spinner aller Art den Deppen machen. Und manchmal dann auch nur noch den Kopf schütteln.......und dann auch jede Menge Schreiberei drüber machen.
Mfg, helmar
Früher schoben Dorfgendarmen und Stadtpolizisten eine vergleichsweise ruhige Kugel, gar nicht so selten beim Kartenspielen in einem der damals noch öfter geöffneten Wirtshäuser. Und es wurde nich um Almdudler gespielt. Zu unserer Kindheit wurde noch mit dem Gendarmen gedroht"wennst net brav bist kommt der G. und sperrt dich ein", und es war ein Job bei der Exekutive einer mit meist viel Ansehen und Respekt für den Uniformierten. Und abgesehen von ein paar Raufereien, kleinere Diebstähle o.ä. war auch nicht allzuviel los. Viele Dinge wie z.B. Sexualdelikte, wurden oft gar nicht zur Anzeige gebracht, sei denn es war ganz arg.........irgendwann wurde dann ein Uniformträger zum Feind gestempelt, und es hat ja auch ein später honoriger Politiker gern herumgerauft mit Polizisten. Heute hat es ein Polizist schon im normalen Dienstbetrieb nicht einfach. Ganze Migrantenviertel, Sprachprobleme, ein generell geringeres Unrechtsbewusstsein, und leider auch die Tatsache, dass laut Meinung vieler ein Täter der ach so Arme, Gute und jener welcher ihn an seinem Tun zu hindern hat bzhw. ihn dafür dingfest zu machen, der böse Schuft ist. Und unsere Kulturmacher tragen dazu bei, wenn die bösen einer Oper z.B. welche im Mittelalter spielt, auf einmal Nazi oder Polizeiuniformen tragen......kurz, in der Haut eines Polizisten/Gendarmen wollte ich noch nie stecken. Wenn solche Ereignisse vorkommen, dann heisst es "schießwütige Polizei", wenn aber Einbrüche etc. passieren, dann heisst es "nutzlose Polizei".............und wie die Feuerwehr auch, können manche Polizisten inzwischen auch für Spinner aller Art den Deppen machen. Und manchmal dann auch nur noch den Kopf schütteln.......und dann auch jede Menge Schreiberei drüber machen.
Mfg, helmar
10-08-2008 10:42 beni11
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
@ Else: Ein Funken Humor! :-)
Damit ihr mich nicht mißversteht: Ich habe volles Verständnis wenn ein Polizist einen Bankräuber niederschießt der eine Pistole mithat. Auch wenn es nur eine Spielzeugpistole ist. Das kann niemand auf die Schnelle erkennen.
Ich habe volles Verständnis wenn ein irgendwie mit Messer oder sonstigem Bewaffneter niedergeschossen wird. Die werden interessanterweise oft ins Bein getroffen, total richtig so.
Ich bin strikt dafür daß jeder der eine direkte Gefahr FÜR DEN POLIZISTEN oder FÜR ANDERE PERSONEN darstellt auch niedergeschossen werden kann. Dafür ist die Waffe ja da.
Aber was mich wirklich aufregt ist das "hintennach-Knallen" auf eine Entfernung wo er dann nur mehr mittendrauf halten kann. Das ist so wie wenn beim Fußball der Stürmer beim Verteidiger vorbeigeht und dieser dann ein Frustfoul begeht, ohne Chance auf den Ball.
Wenn die Straßensperre so aufgebaut ist daß die Polizei den Motorradfahrer von mir aus mit gezogener Pistole ERWARTET und der bleibt nach einem Warnschuss nicht stehen und gefährdet den Polizisten, auch OK wenns knallt., ist Notwehr
Aber (aus Frust?) hintennach schießen: NEIN!
Was wäre gewesen wenn er den Motorradfahrer verfehlt und stattdessen wieder ein Unschulduger getroffen wird?
Im Sat-TV gibts manchmal halb-dokumentarische Filmmitschnitte von Verfolgungsjagden in den USA zu sehen: Ein Auto auf der Flucht, 10 Polizeiwagen hinterher und nebenher, ein Hubschrauber darüber, alle mit MG usw bewaffnet, aber KEINER schießt dem ins Auto nach. Der wird Abgedrängt oder angefahren. In Amerika, diesem unkultivierten Land.
Nachtrag: Der Polizist ist sicher kein Mörder. Er hat aber vermutlich fahrlässig gehandelt. Er kann einem genau so leid tun wie der Tote. Damit ist von meiner Seite alles gesagt.
@ Else: Ein Funken Humor! :-)
Damit ihr mich nicht mißversteht: Ich habe volles Verständnis wenn ein Polizist einen Bankräuber niederschießt der eine Pistole mithat. Auch wenn es nur eine Spielzeugpistole ist. Das kann niemand auf die Schnelle erkennen.
Ich habe volles Verständnis wenn ein irgendwie mit Messer oder sonstigem Bewaffneter niedergeschossen wird. Die werden interessanterweise oft ins Bein getroffen, total richtig so.
Ich bin strikt dafür daß jeder der eine direkte Gefahr FÜR DEN POLIZISTEN oder FÜR ANDERE PERSONEN darstellt auch niedergeschossen werden kann. Dafür ist die Waffe ja da.
Aber was mich wirklich aufregt ist das "hintennach-Knallen" auf eine Entfernung wo er dann nur mehr mittendrauf halten kann. Das ist so wie wenn beim Fußball der Stürmer beim Verteidiger vorbeigeht und dieser dann ein Frustfoul begeht, ohne Chance auf den Ball.
Wenn die Straßensperre so aufgebaut ist daß die Polizei den Motorradfahrer von mir aus mit gezogener Pistole ERWARTET und der bleibt nach einem Warnschuss nicht stehen und gefährdet den Polizisten, auch OK wenns knallt., ist Notwehr
Aber (aus Frust?) hintennach schießen: NEIN!
Was wäre gewesen wenn er den Motorradfahrer verfehlt und stattdessen wieder ein Unschulduger getroffen wird?
Im Sat-TV gibts manchmal halb-dokumentarische Filmmitschnitte von Verfolgungsjagden in den USA zu sehen: Ein Auto auf der Flucht, 10 Polizeiwagen hinterher und nebenher, ein Hubschrauber darüber, alle mit MG usw bewaffnet, aber KEINER schießt dem ins Auto nach. Der wird Abgedrängt oder angefahren. In Amerika, diesem unkultivierten Land.
Nachtrag: Der Polizist ist sicher kein Mörder. Er hat aber vermutlich fahrlässig gehandelt. Er kann einem genau so leid tun wie der Tote. Damit ist von meiner Seite alles gesagt.
10-08-2008 11:03 Fadinger
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Hallo!
..... "eine Straßensperre durchchbrochen" .....
Mit dem Motorrad ??? Wird wohl eine Atrappe gewesen sein, mit so Pappmännchen und so ....
Wenn die Polizei nicht in der Lage ist, einen flüchtenden Straftäter mit GEEIGNETEN und ANGEMESSENEN Mitteln zu stellen, so ist das als Versagen zu werten. Es rechtfertigt noch nicht den Waffengebrauch.
In diesen Fall macht es ganz den Eindruck, das der Sheriff bei der Straßensperre gemurkst, und dann aus Frust nachgeballert hat.
Gruß F
Hallo!
..... "eine Straßensperre durchchbrochen" .....
Mit dem Motorrad ??? Wird wohl eine Atrappe gewesen sein, mit so Pappmännchen und so ....
Wenn die Polizei nicht in der Lage ist, einen flüchtenden Straftäter mit GEEIGNETEN und ANGEMESSENEN Mitteln zu stellen, so ist das als Versagen zu werten. Es rechtfertigt noch nicht den Waffengebrauch.
In diesen Fall macht es ganz den Eindruck, das der Sheriff bei der Straßensperre gemurkst, und dann aus Frust nachgeballert hat.
Gruß F
10-08-2008 11:21 gadaffi
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Hallo
@fadinger
"aus Frust nachgeballert"
Wenn man Strassensperren noch nicht als Grund zum Anhalten versteht,dann habe
ich auch für "Nachballern" vollstes Verständnis.Das es denn Dieb so schwer erwischt
hat ist sein Risiko!
In unserer Gegend wurden vor ein paar Jahren rumänische Gangster gejagdt.Die haben
auch Strassensperren durchbrochen.Die Cobra wurde dann auch eingesetzt,die haben dann
ganze Wälder auch noch durchsucht.Drei Tage Einsatz obwohl man ihnen sehr dicht
auf den Versen war(Schußweite).Erwischt hat man sie nicht.
Es ist leicht für Verbrecher wenn sie wissen,daß nicht geschossen werden darf!
mfg gadaffi
Hallo
@fadinger
"aus Frust nachgeballert"
Wenn man Strassensperren noch nicht als Grund zum Anhalten versteht,dann habe
ich auch für "Nachballern" vollstes Verständnis.Das es denn Dieb so schwer erwischt
hat ist sein Risiko!
In unserer Gegend wurden vor ein paar Jahren rumänische Gangster gejagdt.Die haben
auch Strassensperren durchbrochen.Die Cobra wurde dann auch eingesetzt,die haben dann
ganze Wälder auch noch durchsucht.Drei Tage Einsatz obwohl man ihnen sehr dicht
auf den Versen war(Schußweite).Erwischt hat man sie nicht.
Es ist leicht für Verbrecher wenn sie wissen,daß nicht geschossen werden darf!
mfg gadaffi
10-08-2008 11:28 donauprinz
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
@ benni
Eigentlich hab ich mir ja vorgenommen auf deine zeitweiligen Unüberlegtheiten nicht mehr einzugehen.
ABER wenn du dem Polizisten zum jetzigen Zeitpunkt ABSICHTLICHES TÖTEN unterstellst, dann sag ich dir: mit solchen Aussagen kann man schneller als man glaubt ein Verleumder sein. Für Untersuchungen und Urteil sollten im Übrigen noch immer Staatsanwaltschaft und Gericht zuständig sein - der benni ist meiner Einschätzung nach dazu ob seiner Unüberlegtheit und permanent fehlenden Objektivität am wenigsten geeignet.
Zum Kebani kann ich nichts sagen - hab keinen wirklichen Einblick in den Fall (nur Infos aus Krone und ORF) - aber der Omofuma, der könnt noch leben, wenn er sich an die hier gültigen Gesetze gehalten hätte (diese Feststellung stützt sich nicht auf Berichte aus Zeitungen oder Vermutungen, sondern auf konkretes unabhängiges Insiderwissen) ! Auch wenns pietätlos erscheinen mag - viele/die meisten andere/n hätten diese Abschiebung überlebt. In diesem Sinne für mich ein Pechvogel, ja !
Schießwütiger Polizist (ich vermute, du meinst den tragischen Vorfall im Kamptal) - benni, kennst du diesen Polizisten persönlich? weisst du wie oft dieser Beamte Gebrauch von der Waffe gemacht hat? Kennst du die Untersuchungsergebnisse im Detail? Erst wenn du diese Fragen mit ja beantworten kannst, solltest DU urteilen.
dp
@ benni
Eigentlich hab ich mir ja vorgenommen auf deine zeitweiligen Unüberlegtheiten nicht mehr einzugehen.
ABER wenn du dem Polizisten zum jetzigen Zeitpunkt ABSICHTLICHES TÖTEN unterstellst, dann sag ich dir: mit solchen Aussagen kann man schneller als man glaubt ein Verleumder sein. Für Untersuchungen und Urteil sollten im Übrigen noch immer Staatsanwaltschaft und Gericht zuständig sein - der benni ist meiner Einschätzung nach dazu ob seiner Unüberlegtheit und permanent fehlenden Objektivität am wenigsten geeignet.
Zum Kebani kann ich nichts sagen - hab keinen wirklichen Einblick in den Fall (nur Infos aus Krone und ORF) - aber der Omofuma, der könnt noch leben, wenn er sich an die hier gültigen Gesetze gehalten hätte (diese Feststellung stützt sich nicht auf Berichte aus Zeitungen oder Vermutungen, sondern auf konkretes unabhängiges Insiderwissen) ! Auch wenns pietätlos erscheinen mag - viele/die meisten andere/n hätten diese Abschiebung überlebt. In diesem Sinne für mich ein Pechvogel, ja !
Schießwütiger Polizist (ich vermute, du meinst den tragischen Vorfall im Kamptal) - benni, kennst du diesen Polizisten persönlich? weisst du wie oft dieser Beamte Gebrauch von der Waffe gemacht hat? Kennst du die Untersuchungsergebnisse im Detail? Erst wenn du diese Fragen mit ja beantworten kannst, solltest DU urteilen.
dp
10-08-2008 11:36 mfj
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Die Diskussion zeigt vorallem eines. Man ist auf der Suche nach einem Schuldigen !!
Wie in allem anderen Dingen auch, wenn ein Kind in den Brunnen fällt, ein Ziegelstein auf den Kopf fällt, das Flanellhemd kratzt und Hautausschläge verursacht - genauso wenn ein Flüchtiger zu Tode kommt - es kommt immer wieder die Frage - Wer ist Schuld ? Wer hat das jetzt zu verantworten?
Man kann Strassensperren mit Bagger, Lastwagen u. Ä. errichten lieber Fadinger - wer da hineinrauscht ist auch hinüber, oder man kann a´la Bruce Lee Stachelecken über die Strassen streuen, auch kein schöner Tod...
Im Nachhinein zu kommentieren ist "Nachkarten", ich bin auf jeden Fall froh, das ich kein Polizist bin, und in solche Situationen komme.
Eine "anti-autoritäre" Ausübung unsere Überwachungsorgane in Form von "Gut zureden" und die "Leckerli-Belohnungshaft" wird es nicht bringen. Wir haben jetzt schon "zahnlose Papiertiger" in Einheitsuniform und "Greenpeace-Mütze". Den großen Verbrechen wird heute schon "machtlos" zugeschaut - weil Mittel und Recht auf der falschen Seite stehen, also konzentriert man sich auf die Taschendiebe, Parksünder und Formel 3 Hobbypiloten.
Die Frage ist, wer ist jetzt da wieder Schuld, das es so ist ?
Die Diskussion zeigt vorallem eines. Man ist auf der Suche nach einem Schuldigen !!
Wie in allem anderen Dingen auch, wenn ein Kind in den Brunnen fällt, ein Ziegelstein auf den Kopf fällt, das Flanellhemd kratzt und Hautausschläge verursacht - genauso wenn ein Flüchtiger zu Tode kommt - es kommt immer wieder die Frage - Wer ist Schuld ? Wer hat das jetzt zu verantworten?
Man kann Strassensperren mit Bagger, Lastwagen u. Ä. errichten lieber Fadinger - wer da hineinrauscht ist auch hinüber, oder man kann a´la Bruce Lee Stachelecken über die Strassen streuen, auch kein schöner Tod...
Im Nachhinein zu kommentieren ist "Nachkarten", ich bin auf jeden Fall froh, das ich kein Polizist bin, und in solche Situationen komme.
Eine "anti-autoritäre" Ausübung unsere Überwachungsorgane in Form von "Gut zureden" und die "Leckerli-Belohnungshaft" wird es nicht bringen. Wir haben jetzt schon "zahnlose Papiertiger" in Einheitsuniform und "Greenpeace-Mütze". Den großen Verbrechen wird heute schon "machtlos" zugeschaut - weil Mittel und Recht auf der falschen Seite stehen, also konzentriert man sich auf die Taschendiebe, Parksünder und Formel 3 Hobbypiloten.
Die Frage ist, wer ist jetzt da wieder Schuld, das es so ist ?
10-08-2008 11:42 FraFra
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
eigentlich sehr bedauerlich die ganze sache!
"aus frust nachgeballert"
naja?
wäre er nicht gestoppt worden und hätte er bei einem unfall andere mit in den tot gerissen???
ja was dann???
eigentlich sehr bedauerlich die ganze sache!
"aus frust nachgeballert"
naja?
wäre er nicht gestoppt worden und hätte er bei einem unfall andere mit in den tot gerissen???
ja was dann???
10-08-2008 12:00 beni11
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
OK Donauknecht, ein Wörtchen noch für dich:
Wenn du auch SINNERFASSEND lesen kannst (ich weiß, das ist schwierig) wirst du oben entziffern können. "Der Polizist ist sicher kein Mörder"
Wenn du im obigen Sinne lesen kanst weißt du auch daß ich KEIN Freund der Scheinasylanten und deren Fürsprecher bin. Aber ich kann dieses Problem doch nicht auf solche Art lösen. Und der Omofuma würde vielleicht auch noch leben wenn sich seine Begleiter an die hiesigen Gesetze gehalten hätten?!?
Und ich bin sicher dein "Verständnis" für den "Tragischen Vorfall" im Kamptal würde gegen NULL tendieren wenn du selbst oder zumindest eines deiner Familienmitglieder dabei erschossen worden wäre/st!
Ein letztes Wort: VERHÄLTNISMÄßIGKEIT!
Ich kann nicht jemanden, der eine Straftat begangen hat die mit zB. 2 Jahren Haft bedroht ist eine "Todesstrafe durch die Hintertür" verpassen. Auch wenn hier da und dort so ein gewisses "geschieht schon recht" im Hinterkopf herumgeistert. Rechtsstaatlich ist das nicht!
Mir fällt ein: In Deutschland hat es vor 2? jahren eine heiße Diskussion gegeben: Ist es zulässig, daß die Exekutive einem Entführer Gewalt androht, damit dieser das versteck seines vielleicht in Lebensgefahr befindlichen Opfers preisgibt?
Ich wäre ohne Bedenken in diesem speziellen Fall dafür daß bei den Menschenrechten und beim Folterverbot PER GESETZ ein Ausnahme-tatbestand geschaffen wird. Unter strenger Kontrolle und Dokumentation auch eine Art "Folter zur Lebensrettung" zuzulassen. Auf dem Boden eines Rechtsstaates.
Dies war und ist aber in Deutschland bis zu den Höchstgerichten auf das heftigste verworfen worden, der Polizeipräsident wurde sogar mild bestraft, ich glaube ein gewissensnotstand wurde ihm eingeräumt, aber die individuellen Menschenrechte sind so viel höherstehender als alle anderen Überlegungen und das hätte eben den gesamten rechtsstaat gesprengt..
Was sagt uns das jetzt für den diskutierten Fall?
OK Donauknecht, ein Wörtchen noch für dich:
Wenn du auch SINNERFASSEND lesen kannst (ich weiß, das ist schwierig) wirst du oben entziffern können. "Der Polizist ist sicher kein Mörder"
Wenn du im obigen Sinne lesen kanst weißt du auch daß ich KEIN Freund der Scheinasylanten und deren Fürsprecher bin. Aber ich kann dieses Problem doch nicht auf solche Art lösen. Und der Omofuma würde vielleicht auch noch leben wenn sich seine Begleiter an die hiesigen Gesetze gehalten hätten?!?
Und ich bin sicher dein "Verständnis" für den "Tragischen Vorfall" im Kamptal würde gegen NULL tendieren wenn du selbst oder zumindest eines deiner Familienmitglieder dabei erschossen worden wäre/st!
Ein letztes Wort: VERHÄLTNISMÄßIGKEIT!
Ich kann nicht jemanden, der eine Straftat begangen hat die mit zB. 2 Jahren Haft bedroht ist eine "Todesstrafe durch die Hintertür" verpassen. Auch wenn hier da und dort so ein gewisses "geschieht schon recht" im Hinterkopf herumgeistert. Rechtsstaatlich ist das nicht!
Mir fällt ein: In Deutschland hat es vor 2? jahren eine heiße Diskussion gegeben: Ist es zulässig, daß die Exekutive einem Entführer Gewalt androht, damit dieser das versteck seines vielleicht in Lebensgefahr befindlichen Opfers preisgibt?
Ich wäre ohne Bedenken in diesem speziellen Fall dafür daß bei den Menschenrechten und beim Folterverbot PER GESETZ ein Ausnahme-tatbestand geschaffen wird. Unter strenger Kontrolle und Dokumentation auch eine Art "Folter zur Lebensrettung" zuzulassen. Auf dem Boden eines Rechtsstaates.
Dies war und ist aber in Deutschland bis zu den Höchstgerichten auf das heftigste verworfen worden, der Polizeipräsident wurde sogar mild bestraft, ich glaube ein gewissensnotstand wurde ihm eingeräumt, aber die individuellen Menschenrechte sind so viel höherstehender als alle anderen Überlegungen und das hätte eben den gesamten rechtsstaat gesprengt..
Was sagt uns das jetzt für den diskutierten Fall?
10-08-2008 12:06 Fadinger
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Hallo!
Eine Straßensperre, die keine Straßensperre ist, ist keine Straßensperre! Und ich habe Null Verständnis für Nachballern und irgendwelches Rumballern, es ist in diesen Zusammenhang einfach nicht gerechtfertigt. So Sachen wie "Wenn er nicht gestellt worden wäre, hätte er einen Unfall verurschen können" sind nur an den Haaren herbeigezogen. Genauso könnte ja der Sheriff auch mit seiner Rumballerei Unbeteiligte gefärden.
Und klar, der Straftäter gehört gestellt, aber mit angemessenen und geeigneten Miltteln. Und da gehe ich schon davon aus, daß die unserer Polizei auch zur Verfügung stehen. Für eine Person auf einen gestohlenen Fahrzeug, welche Anhaltesignale mißachtet, ist der Waffengebrauch noch keinesfalls angemessen. Das diese Person der Dieb war, bzw. einschlägig "amtsbekannt" war, konnte der Polizist ja nicht wissen. Wenn doch, dann wäre er wohl als Hellseher besser aufgehoben ...
Gruß F
Hallo!
Eine Straßensperre, die keine Straßensperre ist, ist keine Straßensperre! Und ich habe Null Verständnis für Nachballern und irgendwelches Rumballern, es ist in diesen Zusammenhang einfach nicht gerechtfertigt. So Sachen wie "Wenn er nicht gestellt worden wäre, hätte er einen Unfall verurschen können" sind nur an den Haaren herbeigezogen. Genauso könnte ja der Sheriff auch mit seiner Rumballerei Unbeteiligte gefärden.
Und klar, der Straftäter gehört gestellt, aber mit angemessenen und geeigneten Miltteln. Und da gehe ich schon davon aus, daß die unserer Polizei auch zur Verfügung stehen. Für eine Person auf einen gestohlenen Fahrzeug, welche Anhaltesignale mißachtet, ist der Waffengebrauch noch keinesfalls angemessen. Das diese Person der Dieb war, bzw. einschlägig "amtsbekannt" war, konnte der Polizist ja nicht wissen. Wenn doch, dann wäre er wohl als Hellseher besser aufgehoben ...
Gruß F
10-08-2008 12:47 Icebreaker
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
... du sagst es Fadinger.
Polizisten und ihre Waffe: Die Wahl des geringsten Mittels
08.08.2008 | 14:28 | (DiePresse.com)
Ob und wann der Gebrauch einer Schusswaffe erlaubt ist, legt das Waffengebrauchs-Gesetz fest. In der Praxis ist die Regelung aber nicht so klar.
Der Waffengebrauch im Rahmen der polizeilichen Zwangsbefugnisse ist im Waffengebrauchsgesetz aus dem Jahr 1969 geregelt. Demnach ist der Waffengebrauch nur zulässig, wenn un- bzw. weniger gefährliche Maßnahmen oder "verfügbare gelindere Mittel" wie Handfesseln ungeeignet scheinen oder wirkungslos sind. Außerdem muss er vorher deutlich angezeigt werden.
"Das Gesetz wird rauf und runter gelernt in der Ausbildung und auch später immer wieder", sagte Cobra-Sprecher Detlef Polay. Angewendet werden dürfe eine Waffe nur, um einen Menschen "angriffs-, widerstands- oder fluchtunfähig zu machen", und nicht, um zu töten. Grundsätzlich darf nur von der "am wenigsten gefährlichen, nach der jeweiligen Lage noch geeignet scheinenden Waffe Gebrauch gemacht werden" und der erwartende Schaden "nicht offensichtlich außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg" stehen.
Vor Schuss: Warnen!
"Der lebensgefährdende Waffengebrauch ist ausdrücklich, zeitlich unmittelbar vorangehend und deutlich wahrnehmbar anzudrohen. Das kann auch ein Warnschuss sein", sagte der Cobra-Sprecher. Außerdem dürften Unbeteiligte nicht gefährdet werden. Den Umgang mit der Schusswaffe lerne man intensiv in der Ausbildung; danach absolviere jeder Polizist mehrere Schießtrainings pro Jahr, so Polay. Auch gebe es Vorgaben, dass man z. B. zuerst in Muskelpartien schießen sollte wie in den Oberschenkel - entsprechend dem Zweck, jemanden angriffs- oder fluchtunfähig zu machen.
Unklare Situation in der Praxis
Alles nicht ganz so einfach in der Praxis: "Wenn sich das Ganze in Bewegung befindet, ist das leicht gesagt, aber schwer durchgeführt", meinte der Sprecher. Außerdem stelle sich nach einem Schuss nicht immer der erwartete Erfolg ein: Manch ein Bewaffneter habe schon trotz Pfefferspray und Schuss in eine Hand weiter gegen die Polizei gekämpft. Und das deutliche "Androhen" eines Schusses könnte mitunter zum Problem werden, wenn z. B. der Betroffene taubstumm ist. "In der Situation zu sein erfordert hohe Stressresistenz und Stabilität - Schießübung allein ist es nicht", meinte Polay.
Der mit Lebensgefährdung verbundene Waffengebrauch ist nur zulässig "im Falle gerechter Notwehr zur Verteidigung eines Menschen, zur Unterdrückung eines Aufstandes oder Aufruhrs und zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens einer Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung - die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist - überwiesen oder dringend verdächtig ist, das für sich allein oder in Verbindung mit ihrem Verhalten bei der Festnahme oder Entweichung sie als einen für die Sicherheit des Staates, der Person oder des Eigentums allgemein gefährlichen Menschen kennzeichnet", zitierte Polay den Paragrafen sieben. Weiters ist der Gebrauch zulässig "zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens eines Geisteskranken, der für die Sicherheit der Person oder des Eigentums allgemein gefährlich ist".
... du sagst es Fadinger.
Polizisten und ihre Waffe: Die Wahl des geringsten Mittels
08.08.2008 | 14:28 | (DiePresse.com)
Ob und wann der Gebrauch einer Schusswaffe erlaubt ist, legt das Waffengebrauchs-Gesetz fest. In der Praxis ist die Regelung aber nicht so klar.
Der Waffengebrauch im Rahmen der polizeilichen Zwangsbefugnisse ist im Waffengebrauchsgesetz aus dem Jahr 1969 geregelt. Demnach ist der Waffengebrauch nur zulässig, wenn un- bzw. weniger gefährliche Maßnahmen oder "verfügbare gelindere Mittel" wie Handfesseln ungeeignet scheinen oder wirkungslos sind. Außerdem muss er vorher deutlich angezeigt werden.
"Das Gesetz wird rauf und runter gelernt in der Ausbildung und auch später immer wieder", sagte Cobra-Sprecher Detlef Polay. Angewendet werden dürfe eine Waffe nur, um einen Menschen "angriffs-, widerstands- oder fluchtunfähig zu machen", und nicht, um zu töten. Grundsätzlich darf nur von der "am wenigsten gefährlichen, nach der jeweiligen Lage noch geeignet scheinenden Waffe Gebrauch gemacht werden" und der erwartende Schaden "nicht offensichtlich außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg" stehen.
Vor Schuss: Warnen!
"Der lebensgefährdende Waffengebrauch ist ausdrücklich, zeitlich unmittelbar vorangehend und deutlich wahrnehmbar anzudrohen. Das kann auch ein Warnschuss sein", sagte der Cobra-Sprecher. Außerdem dürften Unbeteiligte nicht gefährdet werden. Den Umgang mit der Schusswaffe lerne man intensiv in der Ausbildung; danach absolviere jeder Polizist mehrere Schießtrainings pro Jahr, so Polay. Auch gebe es Vorgaben, dass man z. B. zuerst in Muskelpartien schießen sollte wie in den Oberschenkel - entsprechend dem Zweck, jemanden angriffs- oder fluchtunfähig zu machen.
Unklare Situation in der Praxis
Alles nicht ganz so einfach in der Praxis: "Wenn sich das Ganze in Bewegung befindet, ist das leicht gesagt, aber schwer durchgeführt", meinte der Sprecher. Außerdem stelle sich nach einem Schuss nicht immer der erwartete Erfolg ein: Manch ein Bewaffneter habe schon trotz Pfefferspray und Schuss in eine Hand weiter gegen die Polizei gekämpft. Und das deutliche "Androhen" eines Schusses könnte mitunter zum Problem werden, wenn z. B. der Betroffene taubstumm ist. "In der Situation zu sein erfordert hohe Stressresistenz und Stabilität - Schießübung allein ist es nicht", meinte Polay.
Der mit Lebensgefährdung verbundene Waffengebrauch ist nur zulässig "im Falle gerechter Notwehr zur Verteidigung eines Menschen, zur Unterdrückung eines Aufstandes oder Aufruhrs und zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens einer Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung - die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist - überwiesen oder dringend verdächtig ist, das für sich allein oder in Verbindung mit ihrem Verhalten bei der Festnahme oder Entweichung sie als einen für die Sicherheit des Staates, der Person oder des Eigentums allgemein gefährlichen Menschen kennzeichnet", zitierte Polay den Paragrafen sieben. Weiters ist der Gebrauch zulässig "zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens eines Geisteskranken, der für die Sicherheit der Person oder des Eigentums allgemein gefährlich ist".
10-08-2008 12:55 sisu
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Möchte nur sagen hätte sich der Mann an die Gesetze gehalten wäre er noch am Leben.
Wenn der mutmaßliche Dieb bei seinem Fluchtversuch in ein vollbesetztes Auto gerast wäre und die Insassen verletzt oder getötet worden wären, hätte es wieder geheißen warum wurde nicht von der Schußwaffe gebrauch gemacht. Also wie man es macht ist es verkehrt und wie man sieht alles nur eine Auslegungssache. Möchte nur hinzufügen das sich die Brünnerstrase in letzter Zeit zu einem Verbrecher-Highway entwickelt hat und es für die Beamten sicher nicht einfach ist bei Kontrollen, da die Hemmschwelle der Kriminellen eine Pistole zu benützen sehr niedrig ist.
MfG
sisu
Möchte nur sagen hätte sich der Mann an die Gesetze gehalten wäre er noch am Leben.
Wenn der mutmaßliche Dieb bei seinem Fluchtversuch in ein vollbesetztes Auto gerast wäre und die Insassen verletzt oder getötet worden wären, hätte es wieder geheißen warum wurde nicht von der Schußwaffe gebrauch gemacht. Also wie man es macht ist es verkehrt und wie man sieht alles nur eine Auslegungssache. Möchte nur hinzufügen das sich die Brünnerstrase in letzter Zeit zu einem Verbrecher-Highway entwickelt hat und es für die Beamten sicher nicht einfach ist bei Kontrollen, da die Hemmschwelle der Kriminellen eine Pistole zu benützen sehr niedrig ist.
MfG
sisu
10-08-2008 13:01 Icebreaker
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
NS:
Zu "Angewendet werden dürfe eine Waffe nur, um einen Menschen "angriffs-, widerstands- oder fluchtunfähig zu machen", und nicht, um zu töten" -----
Aufgrund der vorherrschenden Situation (ua Entfernung, wo selbst der beste Schütze nicht so zielen/treffen kann um angriffs-, widerstands- oder fluchtunfähig zu machen und NICHT zu riskieren, dass der Schuß auch tödlich sein kann) hätte ICH ganz sicher nicht geschossen.
Jedenfalls nicht, im Falle eine MUTMASSLICHEN DIEBES ... zumindest seh ich da keine Gefahr in Verzug.
Natürlich ist jeder Mensch selbst verantwortlich für das was er tut und der Dieb hätte halt auch damit rechnen sollen, dass ............ das eventuell einer/eine mal so drauf losballert. Pech gehabt :-(
Trost: Jener Beamte muss damit leben lernen, einen Menschen getötet zu haben. Ist auch nicht immer so ohne ....
mfG Ice
NS:
Zu "Angewendet werden dürfe eine Waffe nur, um einen Menschen "angriffs-, widerstands- oder fluchtunfähig zu machen", und nicht, um zu töten" -----
Aufgrund der vorherrschenden Situation (ua Entfernung, wo selbst der beste Schütze nicht so zielen/treffen kann um angriffs-, widerstands- oder fluchtunfähig zu machen und NICHT zu riskieren, dass der Schuß auch tödlich sein kann) hätte ICH ganz sicher nicht geschossen.
Jedenfalls nicht, im Falle eine MUTMASSLICHEN DIEBES ... zumindest seh ich da keine Gefahr in Verzug.
Natürlich ist jeder Mensch selbst verantwortlich für das was er tut und der Dieb hätte halt auch damit rechnen sollen, dass ............ das eventuell einer/eine mal so drauf losballert. Pech gehabt :-(
Trost: Jener Beamte muss damit leben lernen, einen Menschen getötet zu haben. Ist auch nicht immer so ohne ....
mfG Ice
10-08-2008 13:17 Icebreaker
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Die Polizei hat unterdessen Zeitungsberichte zurückgewiesen wonach zwei Schüsse gefallen sind, ein Warnschuss und ein tödlicher Schuss.
http://noe.orf.at/stories/299207/
Die Polizei hat unterdessen Zeitungsberichte zurückgewiesen wonach zwei Schüsse gefallen sind, ein Warnschuss und ein tödlicher Schuss.
http://noe.orf.at/stories/299207/
10-08-2008 13:25 Icebreaker
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Vor Schuss: Warnen!
"Der lebensgefährdende Waffengebrauch ist ausdrücklich, zeitlich unmittelbar vorangehend und deutlich wahrnehmbar anzudrohen. Das kann auch ein Warnschuss sein " .... sagt ja auch D. Polay.
Demnach (nachdem die Polizeija zurückweist) gab es also keinen WARNschuss zuvor oder versteh ich da was falsch?
mfG Ice
Vor Schuss: Warnen!
"Der lebensgefährdende Waffengebrauch ist ausdrücklich, zeitlich unmittelbar vorangehend und deutlich wahrnehmbar anzudrohen. Das kann auch ein Warnschuss sein " .... sagt ja auch D. Polay.
Demnach (nachdem die Polizeija zurückweist) gab es also keinen WARNschuss zuvor oder versteh ich da was falsch?
mfG Ice
10-08-2008 21:53 krampus
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Vor etwa 10,11 Jahren ist in Aspang (Wechselgebiet südöstl.NÖ) ein vermeintlicher Motorradinteressent mit dem Bike nach der Probefahrt zurückgekommen,erschoß den Verkäufer und brauste unerkannt davon!
Gibt es da vielleicht Parallelen mit dem Fall im Weinviertel?
Vor etwa 10,11 Jahren ist in Aspang (Wechselgebiet südöstl.NÖ) ein vermeintlicher Motorradinteressent mit dem Bike nach der Probefahrt zurückgekommen,erschoß den Verkäufer und brauste unerkannt davon!
Gibt es da vielleicht Parallelen mit dem Fall im Weinviertel?
10-08-2008 22:09 loik
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Ich glaube, der Polizist wollte in den Reifen schießen und hat den Motorradfahrer getroffen.
Ein Warnschuß würde hier nichts bringen, weil der Motroradfahrer über alle Berge wär und den Schuß gar nicht registrieren würde. Das Verschulden liegt ganz alleine bei dem Motorradfahrer und Motorraddieb. Der war ja Amtsbekannt und dürfte keine Polizeisperre ignorieren. Ausserdem hätte er beinahe einen Polizisten niedergefahren, wenn er nicht zur Seite gesprungen wär.
lg
Ich glaube, der Polizist wollte in den Reifen schießen und hat den Motorradfahrer getroffen.
Ein Warnschuß würde hier nichts bringen, weil der Motroradfahrer über alle Berge wär und den Schuß gar nicht registrieren würde. Das Verschulden liegt ganz alleine bei dem Motorradfahrer und Motorraddieb. Der war ja Amtsbekannt und dürfte keine Polizeisperre ignorieren. Ausserdem hätte er beinahe einen Polizisten niedergefahren, wenn er nicht zur Seite gesprungen wär.
lg
10-08-2008 22:32 helmar
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Aber wenn man das in Zukunft verhindern will, welche Art von "Lebendfallen" würdet ihr vorschlagen? Ein Stahlseil über die Strasse gespannt kann auch mit einem Genichbruch enden. Und ausserdem: wenn jemand zumAnhalten aufgefordert wird, dann hat er das auch zu tun....
Mfg, helmar
Aber wenn man das in Zukunft verhindern will, welche Art von "Lebendfallen" würdet ihr vorschlagen? Ein Stahlseil über die Strasse gespannt kann auch mit einem Genichbruch enden. Und ausserdem: wenn jemand zumAnhalten aufgefordert wird, dann hat er das auch zu tun....
Mfg, helmar
11-08-2008 01:46 KWH
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
hallo miteinander
@gadaffi, @donauprinz, @frafra, @sisu,@loik,@krampus, @veltliner, habt ihr sie noch alle????????wie groß war das verbrechen um mit dem tod bestraft zu werden ?????
eine pistole ziehen und schießen, einen FLÜCHTENDEN MENSCHEN ! zu TÖTEN findet ihr OK ????sind wir im KRIEG ????? HUMANITÄT ???wer verantwortungslos handelt wird gekillt ??? sisu du übertrittst NIE ein gesetz ? und wenn wenn wenn------BLÖDSINN !!!
loik "Ich glaube, der Polizist wollte in den Reifen schießen und hat den Motorradfahrer getroffen."ich glaube= NIX WISSEN !! frafra: "wäre er nicht gestoppt worden und hätte er bei einem unfall andere mit in den tot gerissen???"ERSCHIESSE JEDEN der einen unfall verursachen (irgendwann) kann !!! helmar:" Und ausserdem: wenn jemand zum ?????????aufgefordert wird, dann hat er das auch zu tun...." gilt das NUR wenn UNIFORMIERTE oder OBERHÄUPTER, "staatlich authorisierte OBRIGKEITEN ( auch wenn sie krank sind, zb. depressiv, verfolgungswahn, machtbesessen, etc.) ??? ellex: sie haben ihn NICHT festgenommen (zu UNFÄHIG dazu) sie haben ihn ERSCHOSSEN !!
@beni, @icebreaker, @mfj, ihr habt gute HUMANE argumente, ohne euch wäre hier öde im forum.
mike
hallo miteinander
@gadaffi, @donauprinz, @frafra, @sisu,@loik,@krampus, @veltliner, habt ihr sie noch alle????????wie groß war das verbrechen um mit dem tod bestraft zu werden ?????
eine pistole ziehen und schießen, einen FLÜCHTENDEN MENSCHEN ! zu TÖTEN findet ihr OK ????sind wir im KRIEG ????? HUMANITÄT ???wer verantwortungslos handelt wird gekillt ??? sisu du übertrittst NIE ein gesetz ? und wenn wenn wenn------BLÖDSINN !!!
loik "Ich glaube, der Polizist wollte in den Reifen schießen und hat den Motorradfahrer getroffen."ich glaube= NIX WISSEN !! frafra: "wäre er nicht gestoppt worden und hätte er bei einem unfall andere mit in den tot gerissen???"ERSCHIESSE JEDEN der einen unfall verursachen (irgendwann) kann !!! helmar:" Und ausserdem: wenn jemand zum ?????????aufgefordert wird, dann hat er das auch zu tun...." gilt das NUR wenn UNIFORMIERTE oder OBERHÄUPTER, "staatlich authorisierte OBRIGKEITEN ( auch wenn sie krank sind, zb. depressiv, verfolgungswahn, machtbesessen, etc.) ??? ellex: sie haben ihn NICHT festgenommen (zu UNFÄHIG dazu) sie haben ihn ERSCHOSSEN !!
@beni, @icebreaker, @mfj, ihr habt gute HUMANE argumente, ohne euch wäre hier öde im forum.
mike
11-08-2008 08:25 helmar
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Angenommen, der Erschossene hat mit jenem ungeklärten Mordfall zu tun, über welchen der Krampus hier geschrieben hat? Da ging es um ein Motorrad.....was dann?
Mfg, helmar
Angenommen, der Erschossene hat mit jenem ungeklärten Mordfall zu tun, über welchen der Krampus hier geschrieben hat? Da ging es um ein Motorrad.....was dann?
Mfg, helmar
11-08-2008 09:02 ALADIN
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Der Motorradfahrer hat sich selbst gerichtet, weil er nicht stehen geblieben ist. Der Polizist hat richtig gehandelt. Die Polizei sollte öfter schießen, dann würden nicht so viele davonlaufen(fahren).
Der Motorradfahrer hat sich selbst gerichtet, weil er nicht stehen geblieben ist. Der Polizist hat richtig gehandelt. Die Polizei sollte öfter schießen, dann würden nicht so viele davonlaufen(fahren).
11-08-2008 11:21 Fadinger
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Hallo!
Es sollte grundsätzlich nicht darum gehen, wer Schuld ist, sondern darum, ob es notwendig war!
War es in DIESER Situation notwendig, einen MENSCHEN zu erschießen ???
Klar ist, das der Motorradfahrer seine Situation selbst verschuldet hat, er braucht einen auch nicht leid tun, er hat es ja "überstanden". Zu bedauern sind die Angehörigen.
Der wirklich Bedauernswerte aber ist der Polizist. Selbst wenn ihm die Gerichte bestätigen, daß er richtig gehandelt hat, so wird er damit leben müssen, einen Menschen getötet, ja vielleicht sogar feige von hinten erschossen, zu haben.
Der Polizist hat sich selbst bestraft, weil er hat sich für sein Leben und seine Zukunft eine schwere Bürde auferlegt.
@ALADIN,
bei soviel Sarkasmus muß ich kontern ....
Dir ist sicher klar, das Menschen, wie dieser Polizist, erhöht suizidgefärdet sind. Vielleicht sollte man ihn auch gleich erschießen, er könnte ja versuchen, sich selbst zu richten, und als Geisterfahrer auf die Autobahn fahren ..... :-(((((((
Gruß F
Hallo!
Es sollte grundsätzlich nicht darum gehen, wer Schuld ist, sondern darum, ob es notwendig war!
War es in DIESER Situation notwendig, einen MENSCHEN zu erschießen ???
Klar ist, das der Motorradfahrer seine Situation selbst verschuldet hat, er braucht einen auch nicht leid tun, er hat es ja "überstanden". Zu bedauern sind die Angehörigen.
Der wirklich Bedauernswerte aber ist der Polizist. Selbst wenn ihm die Gerichte bestätigen, daß er richtig gehandelt hat, so wird er damit leben müssen, einen Menschen getötet, ja vielleicht sogar feige von hinten erschossen, zu haben.
Der Polizist hat sich selbst bestraft, weil er hat sich für sein Leben und seine Zukunft eine schwere Bürde auferlegt.
@ALADIN,
bei soviel Sarkasmus muß ich kontern ....
Dir ist sicher klar, das Menschen, wie dieser Polizist, erhöht suizidgefärdet sind. Vielleicht sollte man ihn auch gleich erschießen, er könnte ja versuchen, sich selbst zu richten, und als Geisterfahrer auf die Autobahn fahren ..... :-(((((((
Gruß F
11-08-2008 11:29 Fadinger
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Hallo!
@helmar,
Tote lügen nicht .....:-(((
.... was dann? - wird wohl ungeklärt bleiben ....
Gruß F
Hallo!
@helmar,
Tote lügen nicht .....:-(((
.... was dann? - wird wohl ungeklärt bleiben ....
Gruß F
11-08-2008 11:40 org
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Dieser bedauernswerte Polizist hat mein vollstes Mitgefühl! Es kann sich kaum jemand von uns vorstellen, wie es ist in Sekundenschnelle zu entscheiden ob ich schieße oder nicht. Mehrere Polizeisperren zu durchbrechen ist ein starkes Stück! Ich kenne aus dem näheren Bekanntenkreis einen Fall aus der Schweiz, an dem ein flüchtiger Autofahrer, er war ein international gesuchter Drogenhändler und Mörder, in einem Tunnel nach wilder Verfolgungsjagd und mehreren durchbrochenen Sperren angehalten wurde. Er versuchte sich dann noch den Weg freizuschießen und verletzte vier Polizisten dabei ehe er durch einen Schuss in die Schulter gestoppt werden konnte. Der Verbrecher verantwortete sich damit, dass er in einem Tunnel immer etwas panisch ist und daher für seine Reaktion nicht verantwortlich ist. Der Haftrichter sprach ihn frei, er musste auf freien Fuss gesetzt werden. Bis zur Vorlage des schriftlichen internationalen haftbefehles verging noch eine halbe Stunde und bis dahin war der Kriminelle bereits mit Hilfe seines Freundes nach Italien weg und damit untergetaucht. Mein Bekannter leidet immer noch an den Folgen des Schusses aus der Verbrecherpistole!
Dieser bedauernswerte Polizist hat mein vollstes Mitgefühl! Es kann sich kaum jemand von uns vorstellen, wie es ist in Sekundenschnelle zu entscheiden ob ich schieße oder nicht. Mehrere Polizeisperren zu durchbrechen ist ein starkes Stück! Ich kenne aus dem näheren Bekanntenkreis einen Fall aus der Schweiz, an dem ein flüchtiger Autofahrer, er war ein international gesuchter Drogenhändler und Mörder, in einem Tunnel nach wilder Verfolgungsjagd und mehreren durchbrochenen Sperren angehalten wurde. Er versuchte sich dann noch den Weg freizuschießen und verletzte vier Polizisten dabei ehe er durch einen Schuss in die Schulter gestoppt werden konnte. Der Verbrecher verantwortete sich damit, dass er in einem Tunnel immer etwas panisch ist und daher für seine Reaktion nicht verantwortlich ist. Der Haftrichter sprach ihn frei, er musste auf freien Fuss gesetzt werden. Bis zur Vorlage des schriftlichen internationalen haftbefehles verging noch eine halbe Stunde und bis dahin war der Kriminelle bereits mit Hilfe seines Freundes nach Italien weg und damit untergetaucht. Mein Bekannter leidet immer noch an den Folgen des Schusses aus der Verbrecherpistole!
11-08-2008 11:48 donauprinz
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
@ benni
Der Stil deiner Schreibereien – im besonderen deine eigenwillige Art der Höflichkeit .- mögen dir unbenommen sein. Vielleicht kommst aber irgendwann auch du mal zur Erkenntnis dass der Ton die Musik macht. Derzeit klingts bei dir noch ziemlich nach Melodievergiftung.
Betreffend SINNERFASSEND Lesen (ich glaub dirs aufs wort, dass du weißt dass dies schwierig ist) noch eine Anmerkung: diesbezüglich hast du selber offensichtlich die schwersten Defizite. Kleiner Tipp: Wenn du in diesem Forum den link „auf diesen Beitrag“ klickst, dann erfährst du auch worauf geantwortet wurde.
beni11 antwortet um 10-08-2008 10:00
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
/// Interessante Rechtsansichten!
Das bedeutet also daß die Polizei künftig JEDEN Raser, der nicht stehenbleibt erschießen darf, weil dieser ja noch mehr Schaden anrichten könnte?
Und das ABSICHTLICHE Töten eines Menschen wird gleichgesetzt mit einem Verkehrsunfall?
Dieser Omofuma hat auch selbst schuld gehabt, und dieser Keibani auch, oder alles nur Pechvögel?
Der Motorradfahrer vor 2 Jahren der auch erschossen wurde als er nichtsahnend um die Kurve kam und ein ebenfalls schießwütiger Polizist einem Autofahrer nachgeschossen hat, dieser Motorradfahrer, Familienvater, hat auch selbst schuld gehabt?
Wirklich interessante Rechtsansichten! ///
In diesem Beitrag suggerierst du die Tötungsabsicht in den zur Diskussion stehenden tragischen Vorfall von Wetzelsdorf – scheinbar zur Besinnung gekommen bequemst du dich 42 Minuten später frank und frei zum Nachtrag: Der Polizist ist sicher kein Mörder.
Soviel zu deinen zeitweiligen unüberlegten Äusserungen.
Abschliessend: Wäre der (mutmaßliche) Dieb nicht geflohen, wäre er mit ziemlicher Sicherheit nicht erschossen worden - davon bin ich überzeugt. Den Haltesignalen der Polizeibeamten hat man meines Erachtens Folge zu leisten. Polizisten werden ausgebildet um in den jeweiligen Situationen korrekt vorzugehen. Polizisten sind aber nur Menschen. Inwieweit der Schütze Vorschriften und Gesetze nicht beachtet oder überschritten und sich möglicherweise fehlverhalten hat sollen Staatsanwaltschaft und Gericht klären, sowie (ver)urteilen. Ich würde mir ohne genaue Kenntnis des Geschehens kein Urteil sprechen getrauen.
Und nochmal: Das Leben kann hart sein und gefährlich ist es sowieso. Und schon gar nicht ungefährlicher wenn man kriminell unterwegs ist.
mfg
@ benni
Der Stil deiner Schreibereien – im besonderen deine eigenwillige Art der Höflichkeit .- mögen dir unbenommen sein. Vielleicht kommst aber irgendwann auch du mal zur Erkenntnis dass der Ton die Musik macht. Derzeit klingts bei dir noch ziemlich nach Melodievergiftung.
Betreffend SINNERFASSEND Lesen (ich glaub dirs aufs wort, dass du weißt dass dies schwierig ist) noch eine Anmerkung: diesbezüglich hast du selber offensichtlich die schwersten Defizite. Kleiner Tipp: Wenn du in diesem Forum den link „auf diesen Beitrag“ klickst, dann erfährst du auch worauf geantwortet wurde.
beni11 antwortet um 10-08-2008 10:00
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
/// Interessante Rechtsansichten!
Das bedeutet also daß die Polizei künftig JEDEN Raser, der nicht stehenbleibt erschießen darf, weil dieser ja noch mehr Schaden anrichten könnte?
Und das ABSICHTLICHE Töten eines Menschen wird gleichgesetzt mit einem Verkehrsunfall?
Dieser Omofuma hat auch selbst schuld gehabt, und dieser Keibani auch, oder alles nur Pechvögel?
Der Motorradfahrer vor 2 Jahren der auch erschossen wurde als er nichtsahnend um die Kurve kam und ein ebenfalls schießwütiger Polizist einem Autofahrer nachgeschossen hat, dieser Motorradfahrer, Familienvater, hat auch selbst schuld gehabt?
Wirklich interessante Rechtsansichten! ///
In diesem Beitrag suggerierst du die Tötungsabsicht in den zur Diskussion stehenden tragischen Vorfall von Wetzelsdorf – scheinbar zur Besinnung gekommen bequemst du dich 42 Minuten später frank und frei zum Nachtrag: Der Polizist ist sicher kein Mörder.
Soviel zu deinen zeitweiligen unüberlegten Äusserungen.
Abschliessend: Wäre der (mutmaßliche) Dieb nicht geflohen, wäre er mit ziemlicher Sicherheit nicht erschossen worden - davon bin ich überzeugt. Den Haltesignalen der Polizeibeamten hat man meines Erachtens Folge zu leisten. Polizisten werden ausgebildet um in den jeweiligen Situationen korrekt vorzugehen. Polizisten sind aber nur Menschen. Inwieweit der Schütze Vorschriften und Gesetze nicht beachtet oder überschritten und sich möglicherweise fehlverhalten hat sollen Staatsanwaltschaft und Gericht klären, sowie (ver)urteilen. Ich würde mir ohne genaue Kenntnis des Geschehens kein Urteil sprechen getrauen.
Und nochmal: Das Leben kann hart sein und gefährlich ist es sowieso. Und schon gar nicht ungefährlicher wenn man kriminell unterwegs ist.
mfg
11-08-2008 11:49 teilchenbeschleunigerin
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
@ALADIN
Es hat schon einen Sinn, warum es die Gewaltenteilung in Österreich gibt, also Legislative, Exekutive und Gerichtbarkeit. Wo soll das hinführen, dass Polizisten spontan entscheiden sollen, ob sie jemanden erschießen dürfen. Ausgenommen natürlich der Fall der Gefährdung von Leib und Leben, also als Verteidigung.
So eine Entscheidung steht niemandem zu.
Wenn Du Deinen Gedanken weiterdenkst, wirst Du sehr bald auf Gegebenheiten stoßen, die Dir Deinen Vorschlag seltsam erscheinen lassen.
Den Polizisten bedaure ich übrigens auch sehr, er muss großen Stress gehabt haben und im Affekt gehandelt haben.
Er wird aber nicht daran gemessen werden, ob er Schlimmeres verhindert hat, sondern wie gut er sich selbst unter Kontrolle hat und seine Pflichten als Exekutivbeamter erfüllen kann.
lg, tb.
@ALADIN
Es hat schon einen Sinn, warum es die Gewaltenteilung in Österreich gibt, also Legislative, Exekutive und Gerichtbarkeit. Wo soll das hinführen, dass Polizisten spontan entscheiden sollen, ob sie jemanden erschießen dürfen. Ausgenommen natürlich der Fall der Gefährdung von Leib und Leben, also als Verteidigung.
So eine Entscheidung steht niemandem zu.
Wenn Du Deinen Gedanken weiterdenkst, wirst Du sehr bald auf Gegebenheiten stoßen, die Dir Deinen Vorschlag seltsam erscheinen lassen.
Den Polizisten bedaure ich übrigens auch sehr, er muss großen Stress gehabt haben und im Affekt gehandelt haben.
Er wird aber nicht daran gemessen werden, ob er Schlimmeres verhindert hat, sondern wie gut er sich selbst unter Kontrolle hat und seine Pflichten als Exekutivbeamter erfüllen kann.
lg, tb.
11-08-2008 13:35 Christoph38
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
@ tb
Ich möchte mich Deiner Meinung ausdrücklich anschliessen.
Gäbe es keine Gewaltenteilung, dann könnte bald jeder Beamte tun was er will. Egal in welchen Bereichen, ob Polizei- oder Verwaltungsbeamte überall werden Fehler gemacht, man braucht nur die Zeitung aufschlagen, dann kann man lesen, dass das Amtsgeheminis verletzt worden ist, Amtsmissbrauch begangen worden ist etc.
Diese Aussage soll aber nicht dahingehend missverstanden werden, dass nur Beamte Fehler produzieren, vielmehr glaube ich, dass Fehler in der Staatswirtschaft und in der Privatwirtschaft passieren, da gibt es keinen Unterschied. Aber der Staatsbereich wird gerne als fehlerlos hingestellt, was einfach nicht stimmt und zum überkommenen obrigkeitsstaatlichen Denken gehört.
Auch diese Macht braucht Kontrolle und dazu gehört auch, dass Polizisten nicht herumballern dürfen, wie sie wollen.
Ich meine daher, genaue Untersuchung und jedem Übeltäter was ihm gebürt. Was wäre gewesen wenn Ausreden braucht es da keine.
@ tb
Ich möchte mich Deiner Meinung ausdrücklich anschliessen.
Gäbe es keine Gewaltenteilung, dann könnte bald jeder Beamte tun was er will. Egal in welchen Bereichen, ob Polizei- oder Verwaltungsbeamte überall werden Fehler gemacht, man braucht nur die Zeitung aufschlagen, dann kann man lesen, dass das Amtsgeheminis verletzt worden ist, Amtsmissbrauch begangen worden ist etc.
Diese Aussage soll aber nicht dahingehend missverstanden werden, dass nur Beamte Fehler produzieren, vielmehr glaube ich, dass Fehler in der Staatswirtschaft und in der Privatwirtschaft passieren, da gibt es keinen Unterschied. Aber der Staatsbereich wird gerne als fehlerlos hingestellt, was einfach nicht stimmt und zum überkommenen obrigkeitsstaatlichen Denken gehört.
Auch diese Macht braucht Kontrolle und dazu gehört auch, dass Polizisten nicht herumballern dürfen, wie sie wollen.
Ich meine daher, genaue Untersuchung und jedem Übeltäter was ihm gebürt. Was wäre gewesen wenn Ausreden braucht es da keine.
12-08-2008 21:10 BBB
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Guten Abend
Wenn jemand nichts zu verbergen hat bleibt er stehen wenn er von der Polizei angehalten wird.
Soll den ein Polizist vor einen Waffengebrauch sich vorher eine Gerichtliche erlaubnis besorgen? Oder sollten die Polizisten lieber gleich nur noch mit Schlagstöcken auf die Straße geschickt werden?
MfG.
Guten Abend
Wenn jemand nichts zu verbergen hat bleibt er stehen wenn er von der Polizei angehalten wird.
Soll den ein Polizist vor einen Waffengebrauch sich vorher eine Gerichtliche erlaubnis besorgen? Oder sollten die Polizisten lieber gleich nur noch mit Schlagstöcken auf die Straße geschickt werden?
MfG.
12-08-2008 21:30 muk
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
diesem polizisten gebührt dasselbe welches er dem anderen auch angetan hat , nämlich die todesstrafe. alles klar.
nur so auf gutwillen leute erschießen - ja bitte was soll das ? ?
diesem polizisten gebührt dasselbe welches er dem anderen auch angetan hat , nämlich die todesstrafe. alles klar.
nur so auf gutwillen leute erschießen - ja bitte was soll das ? ?
12-08-2008 21:44 Icebreaker
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Pardon muk,
nichts für Ungut (bin ja immer versucht höflich zu sein) - aber wie kannst du sagen/behaupten, auf "gut Willen"?????????
Erstens ein Widerspruch in sich selbst und darüber hinaus hast du eindeutig NULL Ahnung und urteilst wie man so schön sagt vom Sofa aus.
Pfui und ab ins Winkerl - eh ohne Scheitlkinan, bin ja net so.
mfG Icebarbär
Pardon muk,
nichts für Ungut (bin ja immer versucht höflich zu sein) - aber wie kannst du sagen/behaupten, auf "gut Willen"?????????
Erstens ein Widerspruch in sich selbst und darüber hinaus hast du eindeutig NULL Ahnung und urteilst wie man so schön sagt vom Sofa aus.
Pfui und ab ins Winkerl - eh ohne Scheitlkinan, bin ja net so.
mfG Icebarbär
12-08-2008 22:00 Icebreaker
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Ja BBB "Wenn jemand nichts zu verbergen hat bleibt er stehen" - er hatte aber was zu "verbergen - also?
Meinst du zwischen den Zeilen auch - selber schuld-? Dann sags klar und deutlich.
Ja BBB "Wenn jemand nichts zu verbergen hat bleibt er stehen" - er hatte aber was zu "verbergen - also?
Meinst du zwischen den Zeilen auch - selber schuld-? Dann sags klar und deutlich.
15-08-2008 21:43 muk
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
ja helmar.
erschießen nur wegen davonrasen - bitte denk amol nach.
das steht doch in keinem verhältnis. beim jetzigen dicht geknüpften fahndungsnetz wäre er schon einmal in die falle gegangen.
doch bitte was soll das - wens nicht so geht wie ich will erschieße ich ihn halt. das ist doch ein unbeschreibliches verhalten.
ja helmar.
erschießen nur wegen davonrasen - bitte denk amol nach.
das steht doch in keinem verhältnis. beim jetzigen dicht geknüpften fahndungsnetz wäre er schon einmal in die falle gegangen.
doch bitte was soll das - wens nicht so geht wie ich will erschieße ich ihn halt. das ist doch ein unbeschreibliches verhalten.
16-08-2008 08:25 helmar
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Lieber Muk.............es wurde mehrmals versucht ihn anzuhalten, und ich bin mir sicher dass dieser Polizist diesen Mann, stoppen, aber nicht töten wollte. Aber wenn angehalten wird, noch dazu eine Verkehrskontrolle, dann hat man auch stehen zu bleiben. Interessant ist, dass jenen welche die Gesetze nicht einhalten, in so einem Fall die Sympathien geradezu entgegenfliegen, zumindest von manchen, und jene welche zumindest einigermassen versuchen, dass Gesetze eingehalten werden, die Miesen sind...........weit haben wir es gebracht.......
Mfg, helmar
Lieber Muk.............es wurde mehrmals versucht ihn anzuhalten, und ich bin mir sicher dass dieser Polizist diesen Mann, stoppen, aber nicht töten wollte. Aber wenn angehalten wird, noch dazu eine Verkehrskontrolle, dann hat man auch stehen zu bleiben. Interessant ist, dass jenen welche die Gesetze nicht einhalten, in so einem Fall die Sympathien geradezu entgegenfliegen, zumindest von manchen, und jene welche zumindest einigermassen versuchen, dass Gesetze eingehalten werden, die Miesen sind...........weit haben wir es gebracht.......
Mfg, helmar
17-08-2008 13:04 walterst
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Nächster Abschusskandidat, aber die Tiroler machen das wohl viel zu umständlich:
ORF
Innsbruck/Völs 17.08.2008
Mit Moped mit 95 km/h vor Polizei geflüchtet
Mit bis zu 95 km/h ist ein 16-Jähriger am Samstag vor der Polizei geflüchtet. Die Beamten wollten ihn und einen weiteren Mopedlenker in Innsbruck kontrollieren. Die Exekutive war auf der Suche nach zwei gestohlenen Mofas.
20-mal Straßenverkehrsordnung übertreten
Statt sich auszuweisen, gab der Teenager Gas und fuhr bis nach Völs. Auf den wenigen Kilometern übertrat er 20-mal die Straßenverkehrsordnung.
Er drängte unter anderem den Streifenwagen nach links ab, so dass die Beamten nicht überholen konnten und überfuhr beinahe einen Fußgänger, als er über den Rad- und Gehweg am südlichen Innufer raste. In Völs ließ er das Moped stehen und lief zu Fuß davon. Als er wenig später zu dem Fahrzeug zurückkehrte, wartete die Polizei auf ihn. Er bestritt zwar, damit gefahren zu sein, wurde aber eindeutig als Lenker erkannt. Der 16-Jährige wurde angezeigt.
Nächster Abschusskandidat, aber die Tiroler machen das wohl viel zu umständlich:
ORF
Innsbruck/Völs 17.08.2008
Mit Moped mit 95 km/h vor Polizei geflüchtet
Mit bis zu 95 km/h ist ein 16-Jähriger am Samstag vor der Polizei geflüchtet. Die Beamten wollten ihn und einen weiteren Mopedlenker in Innsbruck kontrollieren. Die Exekutive war auf der Suche nach zwei gestohlenen Mofas.
20-mal Straßenverkehrsordnung übertreten
Statt sich auszuweisen, gab der Teenager Gas und fuhr bis nach Völs. Auf den wenigen Kilometern übertrat er 20-mal die Straßenverkehrsordnung.
Er drängte unter anderem den Streifenwagen nach links ab, so dass die Beamten nicht überholen konnten und überfuhr beinahe einen Fußgänger, als er über den Rad- und Gehweg am südlichen Innufer raste. In Völs ließ er das Moped stehen und lief zu Fuß davon. Als er wenig später zu dem Fahrzeug zurückkehrte, wartete die Polizei auf ihn. Er bestritt zwar, damit gefahren zu sein, wurde aber eindeutig als Lenker erkannt. Der 16-Jährige wurde angezeigt.
31-10-2008 19:08 Interessierter
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Nachdem ja Viele hier hier sehr schnell mit dem Verurteilen waren, ist es nun wohl an der Zeit sich bei dem jungen Polizisten zu entschuldigen...
http://noe.orf.at/stories/318750/
Benjamin
Nachdem ja Viele hier hier sehr schnell mit dem Verurteilen waren, ist es nun wohl an der Zeit sich bei dem jungen Polizisten zu entschuldigen...
http://noe.orf.at/stories/318750/
Benjamin
31-10-2008 19:22 helmar
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Danke für diesen Hinweis.
mfg, helmar
Danke für diesen Hinweis.
mfg, helmar
31-10-2008 20:06 walterst
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Weder waren die Meldungen nach dem Vorfall dazu geeignet, den Polizisten zu verurteilen, noch ist diese neue Meldung brauchbar, um den Polizisten freizusprechen. Lassen wir das doch die Gerichte beurteilen.
Ob der "geringgradige Fehlschuss", nämlich statt in den Reifen etwas höher in den Rücken überhaupt angemessen und notwendig war, ist ja nicht geklärt.
Ganz was anderes: Habt ihr die Meldung mitbekommen von dem tödlichen Unfall eines Kindes mit einer Waffe beim (legalen) Übungsschießen in den USA?
Es können dort schon Neugeborene einen Waffenschein erwerben und sobald die Kids eine Puffn schleppen können geht es ab zum Schießstand. Echt toll.
Walter
Weder waren die Meldungen nach dem Vorfall dazu geeignet, den Polizisten zu verurteilen, noch ist diese neue Meldung brauchbar, um den Polizisten freizusprechen. Lassen wir das doch die Gerichte beurteilen.
Ob der "geringgradige Fehlschuss", nämlich statt in den Reifen etwas höher in den Rücken überhaupt angemessen und notwendig war, ist ja nicht geklärt.
Ganz was anderes: Habt ihr die Meldung mitbekommen von dem tödlichen Unfall eines Kindes mit einer Waffe beim (legalen) Übungsschießen in den USA?
Es können dort schon Neugeborene einen Waffenschein erwerben und sobald die Kids eine Puffn schleppen können geht es ab zum Schießstand. Echt toll.
Walter
31-10-2008 20:18 Fadinger
Polizist erschießt flüchtigen Motorradfahrer
Hallo!
Aha, also laut Gutachten keine Tötungsabsicht ...
Muß der Staatsanwalt also keine Mordanklage einbringen.
Oder etwa doch ???
Gruß F
Hallo!
Aha, also laut Gutachten keine Tötungsabsicht ...
Muß der Staatsanwalt also keine Mordanklage einbringen.
Oder etwa doch ???
Gruß F
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