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Grundgrenze
Ich möchte Enten halten und möchte wissen ob man bis zur Grundstücksgrenze des Nachbarn den Zaun machen darf oder ob man einen gewissen Abstand halten muß wegen "Lärm oder Duftbelässtigungen der Enten".Würde mich freuen wenn mir jemand Auskunft darüber geben könnte.
Grundgrenze
Der Abstand zur Grundgrenze beträgt genau die 5. Kubikwurzel der Schwanzfedernläge multipliziert mit dem cosinus des Schnabelöffnungswinkels beim laut quaken. :-)
Im Ernst: wenn du im Grünland bist kein problem, bei Bauland kommts drauf an: Bauland Agrar siehe Grünland, Bauland Kerngebiet je nach Ortsüblichkeit, Bauland Wohngebiet kanns probleme geben, je nach goodwill der Nachbarn. Abstände jeweils keine.vorgeschrieben.
Solltest du aber eine Mega-Enten-Farm bauen wollen dann gibt es entsprechende Verfahren.
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