Unfälle in der Landwirtschaft mit Traktoren und Kleinkindern
Versicherungs-Deckungsschwierigkeiten bzw. strafrechtliche Konsequenzen
Nach dem schrecklichen Traktor-Kind-Unfall, der Anfang April im Raum Weiz passiert ist und Gott sei Dank glimpflich ausging, ist das Thema „Unfälle in der Landwirtschaft mit Traktoren und Kleinkindern“ ein groß aufgegriffenes. Noch immer wissen viele nicht, worauf man bei der Beförderung eines (Klein)Kindes achten muss. Der steirische Versicherungsmakler Christian Hofer zeigt dabei die gesetzliche Lage auf und warnt vor versicherungstechnischen Deckungsschwierigkeiten oder strafrechtlichen Konsequenzen.
„Da dieser Unfall Anfang April 2023 leider kein Einzelfall ist, ist es wichtig, die versicherungstechnischen Umstände zu kennen“, so Versicherungsmakler Christian Hofer. „Kinder können es kaum erwarten, im Traktor mitzufahren. Bei landwirtschaftlichen Betrieben ist die Mitnahme daher auch absolut üblich, da so die Liebe zu diesem wichtigen Beruf entwickelt werden kann.“
Jedoch zeigen die letzten Ereignisse, wie gefährlich dies sein kann. „Man sollte über die Voraussetzungen und die Gesetzeslage in puncto Mitnahme von (Klein)Kindern Bescheid wissen, um versicherungstechnische Deckungsschwierigkeiten oder strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden!“

Die gesetzliche Bestimmung hierzu, laut § 106 Abs 11 KFG 1967 Personenbeförderung, lautet: „Mit Zugmaschinen dürfen Kinder unter zwölf Jahren auf den Sitzen für Mitfahrer nur befördert werden, wenn sie das fünfte Lebensjahr vollendet haben und wenn sich diese Sitze innerhalb einer geschlossenen Fahrerkabine befinden.
Empfehlungen hierfür sind laut Hofer:
- Die Anzahl der Personen darf die Sitzplätze nicht überschreiten. Als Grundlage bzw. Orientierung kann man hierzu den Zulassungsschein heranziehen.
- Die Überschreitung der Anzahl der erlaubten beförderten Personen kann versicherungstechnisch eine Obliegenheitsverletzung darstellen, welche zu Regressforderungen führen kann.
- Der/die Mitfahrer/In sollte mit den vorhandenen Sicherheitssystemen wie z.B. Sicherheitsgurt gesichert sein – weiters wird empfohlen die Heckscheibe geschlossen zu halten, um die Gefahr des Hinausstürzens zu minimieren.
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