Viehanhänger

25. Juli 2005, 07:54 Unknown User

Viehanhänger

hallo, haben uns einen viehanhänger gekauft (für ein Grossvieh - auflaufgebremst) höchst zulässiges gesamtgewicht des autos ca 1600 kg höchst zul.gesamtgewicht des anhängers ca 1200 kg laut meinen informationen (steht im Führerschein) genügt dazu der B schein (autoführerschein) denn bis 3500 kg höchst zul.gesamtgewicht beider Fahrzeuge ist erlaubt nun sagt mir aber ein anderer landwirt, dass dazu ein E Schein zu B nötig ist?? da es sich um einen schweren Anhänger handelt?? ist das richtig??

Antworten: 2

25. Juli 2005, 12:51 xtz750

Viehanhänger

Hallo das folgende habe ich von der Homepage der Fa.Pongratz http://www.pongratz-anhaenger.com da kannst du es noch einmal nachlesen. Beim Fahren ohne E-Schein hängt das Ganze vom Eigengewicht des Zugfahrzeuges ab! mfg Xtz750 ZIEHEN VON GEBREMSTEN ANHÄNGERN Gesetzliche Grundlagen Führerscheinklasse B Das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Eigengewicht des Zugfahrzeuges NICHT überschreiten. Die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge darf 3,5 t NICHT überschreiten. Führerscheinklasse E Das Gesamtgewicht des Anhängers darf das höchst zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges NICHT überschreiten.

27. Juli 2005, 01:17 jfs

Viehanhänger

> Hallo fk. Beim Ziehen nur mit B Schein gilt, höchst zul. Gesamtgew.( siehe Zulassungsschein) des Anhängers darf nicht höher als das Eigengew. des Zugfahrzeuges plus 75kg Fahrer sein. Die Summe beider Gewichte darf 3500 kg nicht übersteigen. Gilt für schwere Anhänger. Das sind jene welche mehr als 750kg. höchst zul. GW haben und gebremst sein müssen. Beim leichten, ungebremsten Hänger darf dieser nur bis zum halben Eigengewicht des Zugfahrzeuges beladen werden. Beim Ziehen mit E zu B Schein gelten die tatsächlichen Gesamtgewichte. Stehen nicht im Zulassungsschein. DH. das Du mit dem entsprechenden Zugfahrzeug 3500kg tatsächliches Gesamtgewicht fahren darfst. B Schein Limit. Mit dem E Schein dazu darfst Du aber noch einen Anhänger ziehen, welcher das selbe Gesamtgewicht haben kann wie der Zugwagen. Du siehst, es geht da schon um etwas größere Massen welche hier bewegt und vor allem auch gebremst werden wollen. Bei Allradfahrzeugen gibt es noch eine Sonderregelung. Nach welcher der Anhänger das 1,5 fache Gesamtgewicht haben darf. Dazu braucht man aber eine eigene Bewilligung von der BH oder dem LH. Ich hoffe Dir geholfen zu haben. Gruß Jakob!

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