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Übergabe der Hofstelle
11. Sept. 2008, 22:45 tomcat
Übergabe der Hofstelle
Wir hatten früher eine kleine Landwirtschaft. Haben 2000 den Betrieb aufgegeben und die Felder an meinen Schwager verpachtet. Seit 5 Jahren hatte ich mit meinem Vater vereinbart daß ich den Stadel und die Halle bekomme und wollte mir dies auch jetzt zuschreiben lassen und mußte jetzt zu meinem Ensetzen feststellen daß dies bereits an meine Schwester überschrieben worden ist samt Haus. Mein Vater hatte im Frühjahr einen kleinen Schlaganfall und ist seitdem nicht mehr der "Alte". Er war beim Unterschreiben der Meinung daß der Stadel und die Halle nicht an meine Schwester überschrieben wird. Er wurde auch meiner MMeinung nach völlig übertölpelt mit dieser hinterhältigen Aktion meiner Schwester(dieses Miststück). Was habe ich nun für Möglichkeiten diesen Vertrag anzufechten. Wer kann mir Rat geben. Vielen DANK im Voraus Viele Grüße tomcat
Antworten: 2
12. Sept. 2008, 08:37 org
Übergabe der Hofstelle
Solange Dein Vater lebt kann er seinen Hof und alles geben wen er will. Jedoch nach seinem Ableben kannst Du, soferne Du nicht auch bereits dafür genug zu erben hast bzw. bereits bekommen hast eine Pflichtteilsnachrechnung verlangen. Dann wird Der bereits übergebene Hof und das restliche Vermögen bewertet und Du hast eine Abfindung in Höhe des gesetzlichen Pflichtteiles zu erhalten. Damit hast Du zwar keinen Anspruch auf die Hofstelle, aber falls die errechnete Summe groß genug ist könnte die Schwester ja noch einlenken und Dir vielleicht gegen Deinen Verzicht auf spätere Nachrechnung noch etwas abtreten.
12. Sept. 2008, 08:38 org
Übergabe der Hofstelle
Solange Dein Vater lebt kann er seinen Hof und alles geben an wen er will. Jedoch nach seinem Ableben kannst Du, soferne Du nicht auch bereits genug zu erben hast bzw. bereits bekommen hast eine Pflichtteilsnachrechnung verlangen. Dann wird Der bereits übergebene Hof und das restliche Vermögen bewertet und Du hast eine Abfindung in Höhe des gesetzlichen Pflichtteiles zu erhalten. Damit hast Du zwar keinen Anspruch auf die Hofstelle, aber falls die errechnete Summe groß genug ist könnte die Schwester ja noch einlenken und Dir vielleicht gegen Deinen Verzicht auf spätere Nachrechnung noch etwas abtreten.
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