Servitutsholz -Vorgriff nach Kyril

16. Feb. 2007, 08:45 holzkopf

Servitutsholz -Vorgriff nach Kyril

Hallo! Wer kann mir Infos geben, wieviele Jahresbezüge (Brennholz) man nach dem Windwurf als eingeforsteter Selbstwerber nehmen muss. Mir ist klar, dass nach einem derartigen Windwurf Alle ihren Beitrag leisten müssen, bin aber der Meinung, dass gerade beim Brennholz max. 5 Jahre Vorgriff genug sein müssten, da ansonsten weder Haltbarkeit noch Lagerung möglich sind und für längere Vorgriffe z.B. 10 Jahre, der Schaden ausschließlich von den Eingeforsteten getragen werden muss... Bei so viel Vorgriff wäre man genötigt, Holz zu "Windwurfpreisen" zu verkaufen und und in den folgenden Jahren -wahrscheinlich teures Brennholz- wieder zuzukaufen. IMO wird im Eigentum der Wert des Brennholzes in den nächsten Jahren durch ausgereizte Einforstungsrechte steigen, da der Bedarf ja gegeben ist und eher steigt, aber das würde ja auch den Wert des Jahresbezuges steigern. Auch der Eigentümer der belasteten Liegenschaften hat dadurch einen Mehrwert, da er wenig Aufarbeitungskosten und -risiko hat, der Eingeforstete wird bei gesättigtem Markt abgespeist und ist für viele Jahre "aus dem Weg", es kann marktorientiert geschlägert werden etc... Der Geschädigte ist somit der Eingeforstete und nicht der Eigentümer! Soll man so mit alten Rechten umgehen? Ich bitte um regen Meinungsaustausch! LG

Antworten: 1

16. Feb. 2007, 14:39 Christoph38

Servitutsholz -Vorgriff nach Kyril

Also gleich vorweg ich habe zwar durch Kyrill keinen Schaden, aber bei uns war im Jahr 2002 ein großer Windwurf, wodurch es 1. zu sofortigen Vorausbezügen (bei ÖBF) kam und 2. in den Jahren seither Vorausbezüge angefallen sind zB Käferholz. Ich war da bei einigen Versammlungen dabei und versuche wiederzugeben was ich aufgeschnappt habe: 1. Vor allem kommt es darauf an in welchem Waldstück du eingeforstet bist. Wenn die laufenden Holzbezüge auch in Zukunft gedeckt sind, kann der Waldeigentümer das Schadholz selber haben, es besteht ja keine Notwendigkeit zu einem Vorausbezug. Die ÖBF stellen die Rechtslage gern ein bisschen zu ihren Gunsten dar, bei uns ist dann cih glaube die Agrarbehörde eingeschaltet worden, plötzlich sind die Vorausbezüge drastisch gesunken. 2. Bei uns sind viele noch in einem unabhängigen 2. Waldstück eingeforstet, welches damals kaum geschädigt war, wodurch sich Vorausbezüge ebenfalls vermindern. 3. Überprüfe was der Waldeigentümer sagt, ich will nicht behaupten, dass die lügen, aber meist stimmt es auch nicht ganz. 4. Es gibt sicher keine fixe Regel über Vorausbezugsjahre, das hängt vor allem davon ab, wie hoch ist der Schaden und wieviel Holz bleibt noch stehén. 5. Bei uns gab es auch die wildesten Befürchtungen, im nachhinein war die Abwicklung nicht schlecht. 6. Was noch wichtig ist, die Umrechnung von Brenn- auf Nutzholz.

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