schneeräumung auf privatweg

03. Feb. 2014, 18:46 Restaurator

schneeräumung auf privatweg

auch auf die gefahr hin, dass mich soamist2 wieder als kastraten tituliert folgende frage: wir haben eine privatstrasse als zufahrt. sie wird von 11 anrainern plus der besitzerin benützt. die besitzerin ist die letzte an der strasse. die grundstücke links und rechts von der strasse gehören der strasseneigentümerin (dort, wo die hauseinfahrten sind gehören ihr oft nur 50cm. das hat ihr vater so geregelt mit dem hintergedanken jeden wegen zufuhr von irgendwas klagen zu können. er hat nämlich servitutsverträge abgeschlossen und darauf geachtet, dass die 50cm mit einer eigenen einlagezahl nicht im vertrag stehen und somit nur bis dorthin gefahren werden darf. danach wird abkassiert, aber das nur nebenbei. ich bin einer der wenigen die es geschafft haben ein servitut für diesen streifen zu erwirken). durch die belastung mit eis und schnee sind bei uns zahlreiche bäume gebrochen, bzw. entwurzelt worden. einer davon liegt jetzt quer über die fahrbahn. der gemeindeschneepflug musste verkehrt zurückschieben. jetzt ist das oberste drittel nicht nur nicht geräumt (blankes eis und schnee), sondern 3 familien sind jetzt nicht in der lage weg- oder zuzufahren. das problem: die strassenbesitzerin lässt den baum liegen und keiner der nachbarn traut sich den anzugreifen. der baum selbst stand nämlich nicht auf der wegparzelle, sondern auf ihrem angrenzenden grundstück. wir haben gemischaftlich schon einmal die strasse freigeschnitten mit dem ergebnis, dass sie uns eine rechnung von einer firma geschickt hat die ganz was anderes bei ihr gearbeitet haben (grünzeug rund um ihr haus entfernen). ausserdem hat sie uns allen mitgeteilt, dass sie uns bei klagsdrohung untersagt jemals wieder etwas an ihrenbäumen zu schneiden, auch wenn sie in die strasse hängen (mit dem hintergrund, dass kein lkw mehr zufahren kann). auch wurden wir aufgefordert, dass wir damals das schnittgut, das wir unter der wegböschung in ihren wald neben die beschnittenen bäume deponiert haben, binnen wochenfrist zu entfernen haben. kurzum: alleine möchte ich das nicht auf meine kappe nehmen und die anderen haben die hose voll. auch ich habe keine lust, dass wieder permanent weidezäune beschädigt sind, besucher drangsaliert werden, etc. ich darf zwar meine zufahrt freischneiden, das weiss ich, unsere frage lässt sich also auf folgende punkte reduzieren: darf ich in so einem fall auch am fremden grund den liegenden stamm kappen? die asphaltkante ist nämlich auch die grenze der wegparzelle, man müsste dann immer \"durchfädeln\". darf man das material zwischen ihren stauden auf ihrem grund deponieren? sie hat das ja schon einmal abgelehnt, aber es gibt sonst nur mehr die möglichkeit das ganze mit hänger abzutransportieren. oder ist sie als besitzerin des grundstückes und des umgestürzten baumes verpflichtet das selbst wegzuräumen? oder ist sie als strassenbesitzerin und - benützerin verpflichtet einen befahrbaren zustand herzustellen? tatsache ist, dass man bis zum baum schnee auf blankem eis hat.

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