Schneeräumung auf öffenlichem Weg

03. Feb. 2014, 16:29 anderson

Schneeräumung auf öffenlichem Weg

Hallo, ich hab nun schon seit 10 Jahren ein Problem mit der Gemeinde, weil die bei mir die Strasse nicht räumen und nicht streuen. Hinter meinem Hof gibt es noch 3 Häuser und eine alternative Zufahrt für einen Wohnblock. Eines der Häuser gehört mir und wird vermietet. Jetzt weigert sich die Gemeinde hartnäckig die Strasse zu räumen. Weil es aber zwischen 20 und 30% Steigung hat, kommt da dann keiner mehr rauf oder runter und meine Mieter haben meinen Hof zugeparkt. Mir wars immer egal, ich hab dann den ganzen Weg selber geräumt und den Schnee mit der Kippschaufel gleich entsorgt. Heuer hat mich dann zum ersten Mal einer vom Wohnblock angerufen und zur Sau gemacht, weil nicht ordentlich geräumt war und nicht gestreut. Jetzt muss ich herausfinden, ob mir durch meine freiwillige und unentgeltliche Räumung eine Haftung enstehen kann. Hat da jemand Erfahrungen? mfg anderson

Antworten: 3

03. Feb. 2014, 17:21 Fallkerbe

Schneeräumung auf öffenlichem Weg

@anderson Erstmal wäre zu klären, wem der Weg gehört, bzw. wer hier zur Räumung verpflichtet ist. Eine Gemeindestrasse scheint es ja nicht zu sein, sonst würde die Gemeinde wohl räumen müssen.

03. Feb. 2014, 17:23 2009

Schneeräumung auf öffenlichem Weg

Hallo anderson Bevor jetzt Ratschläge erteilt werden ,solltest du uns mitteilen warum sich die Gemeinde weigert zu räumen....bei öffentlichen , eingetragenen Gemeindestraßen ist sie nämlich verpflichtet ! schöne Grüsse 2009

03. Feb. 2014, 17:36 ANDERSgesehn

Schneeräumung auf öffenlichem Weg

zitat: ob mir durch meine freiwillige und unentgeltliche Räumung eine Haftung enstehen kann. -/- wenn das öffentliche gut ein gehweg an parzellen mit gebäuden (die dir gehören) liegt eindeutig "ja", - an reinen ldw nfl ist die öffentliche hand dafür verantwortlich. ein gehweg in diesen fall (schneeräumung) ist dann auch einer der nicht ausgewiesen ist, dh der fußweg auf einer straße muß der grundnachbar auch schneefrei halten auch wenn (zb) die gemeinde (eigenverpflichtende oder nicht ist hier egal) räumt. beDENKE der staat hält sich immer von eigenverschulden (§en) ( wenn möglich ) frei von schadensersatzforderungen. dh. im umkehrschluß, wenn sich auf deinen besagten weg hier sich verletzt müßte hier die öffentliche hand zahlen .....

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