Scheidung auf katholisch

14. Feb. 2009, 11:14 Else

Scheidung auf katholisch

Auszüge aus „Getrennt im Namen Gottes", Der Standard, 14.02.09 .... In Österreich und anderen katholischen Staaten existiert neben der öffentlichen noch eine zweite Rechtsprechung. Ihre Richter berufen sich im Unterschied zu den Vertretern der staatlichen Gerichtsbarkeit auf eine Instanz, gegen die kein Widerspruch möglich ist: Gott. …. 2008 berichtete die italienische Tageszeitung Corriere della Sera, dass vor dem römischen Kirchengericht Rota Romana inzwischen jede fünfte italienische Ehe annulliert werde. Als Gründe werden Druck von außen, Ablehnung von Kindern oder arglistige Täuschung angeführt. Um die Verfahren zu beschleunigen, würden bis zu 20.000 Euro bezahlt, berichtet der Corriere. Die Zahl der Anmeldungen zur Annullierung stieg seit 2005 um rund 25 Prozent, auch aus dem Ausland erhalte der Vatikan viele Anträge. … <a href="http://derstandard.at/Text/?id=1234507026754">den ganzen Artikel lesen</a>

Antworten: 3

14. Feb. 2009, 11:51 Christoph38

Scheidung auf katholisch

<i>Ihre Richter berufen sich im Unterschied zu den Vertretern der staatlichen Gerichtsbarkeit auf eine Instanz, gegen die kein Widerspruch möglich ist: Gott.</i> Wenn ein Verfahren durch ein paar Instanzen geht, beruft man sich beim Kirchenrecht letztendlich auf das Recht, welches im Namen Gottes erstellt wurde. Beim Staat ist die letzte Instanz das Volk in dessen Namen unsere Parlamentarier die Gesetze aufstellen. Mir wäre es jetzt absolut neu, dass ein Widerspruch gegen die weltlichen Gesetze möglich wäre, auf die sich die weltlichen Richter berufen. Mit anderen Worten: Es kommt immer eine Instanz, gegen die kein Widerspruch mehr möglich ist. Ob der evtl. Pfusch in den Rechtsvorschriften jetzt im Namen Gottes oder im Namen des Volkes eingebaut wurde, wird für den Betroffenen auch nicht den großen Unterschied ausmachen. Bei den Erfindern der Vorschriften wird es auch egal sein, ob man jetzt Gott nicht frägt oder ob man das Volk nicht frägt.

14. Feb. 2009, 11:51 Christoph38

Scheidung auf katholisch

<i>Ihre Richter berufen sich im Unterschied zu den Vertretern der staatlichen Gerichtsbarkeit auf eine Instanz, gegen die kein Widerspruch möglich ist: Gott.</i> Wenn ein Verfahren durch ein paar Instanzen geht, beruft man sich beim Kirchenrecht letztendlich auf das Recht, welches im Namen Gottes erstellt wurde. Beim Staat ist die letzte Instanz das Volk in dessen Namen unsere Parlamentarier die Gesetze aufstellen. Mir wäre es jetzt absolut neu, dass ein Widerspruch gegen die weltlichen Gesetze möglich wäre, auf die sich die weltlichen Richter berufen. Mit anderen Worten: Es kommt immer eine Instanz, gegen die kein Widerspruch mehr möglich ist. Ob der evtl. Pfusch in den Rechtsvorschriften jetzt im Namen Gottes oder im Namen des Volkes eingebaut wurde, wird für den Betroffenen auch nicht den großen Unterschied ausmachen.

14. Feb. 2009, 11:53 Christoph38

Scheidung auf katholisch

<i>Ihre Richter berufen sich im Unterschied zu den Vertretern der staatlichen Gerichtsbarkeit auf eine Instanz, gegen die kein Widerspruch möglich ist: Gott.</i> Wenn ein Verfahren durch ein paar Instanzen geht, beruft man sich beim Kirchenrecht letztendlich auf das Recht, welches im Namen Gottes erstellt wurde. Beim Staat ist die letzte Instanz das Volk in dessen Namen unsere Parlamentarier die Gesetze aufstellen. Mir wäre es jetzt absolut neu, dass ein Widerspruch gegen die weltlichen Gesetze möglich wäre, auf die sich die weltlichen Richter berufen. Mit anderen Worten: Es kommt immer eine Instanz, gegen die kein Widerspruch mehr möglich ist. Ob der evtl. Pfusch in den Rechtsvorschriften jetzt im Namen Gottes oder im Namen des Volkes eingebaut wurde, wird für den Betroffenen auch nicht den großen Unterschied ausmachen. Bei den Erfindern der Vorschriften wird es auch egal sein, ob man jetzt Gott nicht frägt oder ob man das Volk nicht frägt.

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