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Reklamation bei Vermittlungskauf
04. Nov. 2007, 00:38 ludwig1
Reklamation bei Vermittlungskauf
Ich hätte da eine Frage: wenn ich bei einem Händler eine Gebrauchtmaschine kaufe und das ganze ein Vermittlungskauf ist (auf der Rechnung steht der Name eines Landwirtes), wer ist mein Ansprechpartner, wenn die Maschine nicht wie versprochen funktioniert?
Antworten: 4
04. Nov. 2007, 09:28 jonson
Reklamation bei Vermittlungskauf
Hallo! Bin kein Jurist und mich hat so ein Fall auch noch nie betroffen aber ich glaube, dass der Händler nicht der Ansprechpartner ist. Er wird die Maschine ja im Namen des Vorbesitzers verkaufen. Wenn irgend etwas nicht funkioniert, ist der Händler sicher nicht schuld. jonson
04. Nov. 2007, 11:59 Fadinger
Reklamation bei Vermittlungskauf
Hallo! Dein "Geschäftspartner" ist der jeweilige Landwirt, der auf der Rechnung steht. Läuft unter Privatverkauf, also 10% MWSt, mit der gesetzlichen Gewährleistung von Gebrauchtwaren von privat zu privat. Der Händler vermittelt ja nur, dafür kassiert er aber auch seine Vermittlungsprovision. Im Falle eines Mangels, auf den der Verkäufer (Landwirt) nicht hingewiesen hat, ist dieser zu Ersatz/Abgeltung/Wertminderung verpflichtet. Schwierig wird es, wenn Du den Verkäufer zuvor selbst nicht zu Gesicht bekommen hast. Hat der Landwirt nicht alles preisgegeben, oder hat vielleicht doch der Händler etwas vergessen ....... <meta http-equiv="refresh" content="25; URL=http://landwirt2komm.forenworld.at/viewtopic.php?f=21&t=405"> Gruß F
04. Nov. 2007, 16:39 bergbauer310
Reklamation bei Vermittlungskauf
äh , um missverständnissen vorzubeugen: landwirte sind unternehmer, nur wenn du dir etwas für den privaten bereich kaufst kannst du auf die vorzüge des konsumentschutz rechtes vertrauen!!! also aufpassen. im falle eines mangels sind beide dran. der verkaufende landwirt und der vermittler. jeder jedoch nur für seinen geschäftsbereich. im jeweiligen fall ist wohl dann die beiziehung eines anwaltes anzuraten. rechtschutzversicherung wird ja wohl jeder vernünftige landwirt=unternehmer habn.
14. Nov. 2009, 19:20 Fadinger
Reklamation bei Vermittlungskauf
Hallo! Dein "Geschäftspartner" ist der jeweilige Landwirt, der auf der Rechnung steht. Läuft unter Privatverkauf, also 10% MWSt, mit der gesetzlichen Gewährleistung von Gebrauchtwaren von privat zu privat. Der Händler vermittelt ja nur, dafür kassiert er aber auch seine Vermittlungsprovision. Im Falle eines Mangels, auf den der Verkäufer (Landwirt) nicht hingewiesen hat, ist dieser zu Ersatz/Abgeltung/Wertminderung verpflichtet. Schwierig wird es, wenn Du den Verkäufer zuvor selbst nicht zu Gesicht bekommen hast. Hat der Landwirt nicht alles preisgegeben, oder hat vielleicht doch der Händler etwas vergessen ....... <meta http-equiv="refresh" content="25; URL=http://landwirt2komm.forenworld.at/viewtopic.php?f=21&t=405"> Gruß F
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