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Optieren in der LDW
17. Feb. 2010, 07:19 neb
Optieren in der LDW
hallo, hätte da einige Fragen: was zählt als Einnahmen beim Optieren Zählen dazu rein die Einnahmen die die Landwirtschaft betreffen . Fördergelder ? Vermietung, Verpachtung? Einkommen aus Nebenerwerb (aus GKK Pflichtversicherung), Betriebliche Investitionszuschüsse (zb. Stallbau) ? Ausgaben: zählt da auch die SVB Sozialversicherung dazu? Bleiben bei Option die Svb Beiträge gleich (Berechnung nach Einheitswert) oder bezahlt man dann die svb Sozialversicherung nach Einkommen? Gibt es Richtwerte wieviel man in den 5 Jahren der Optionspflicht ungefähr investieren soll/muss, damit sich dieser Mehraufwand rentiert?
Antworten: 3
17. Feb. 2010, 07:53 markus32
Optieren in der LDW
Hallo spa Es gibt zwei Arten von Option die Umsatzsteueroption (z.B. Stallbau, Investitionen,..) Und die Einkommenssteueroption (SVB) Grundsätzlich solltetst Du schon vorher deinen Betrieb mit einer freiw. Buchführung(Einnahmen-Ausgabenrechnung oder Doppelten BF) durchleuchten, somit erübrigt sich deine Frage mit dem Richtwert der Investition. Hier ist jeder Betrieb individuell zu betrachten, eine Allgemein Formel wird nicht Sinnvoll sein. Versicherungen, Förderungen, Investitionsförderungen, SVB Beiträge enthalten keine UST. Hätte noch eine Allgemeine Frage zur Buchhaltung: Ein Bekannter hat mir neulich erzählt, Betriebe welche freiwillig eine doppelte Buchführung machen sind verpflichtet Ihre Daten "grundsätzlich" dem Finanzamt zu Übermitteln (hörte ich zum ersten mal) Tut dies jemand ? markus32
17. Feb. 2010, 09:15 enzeflo
Optieren in der LDW
als Einnahmen zählen alle Sachen wie zB Milchgeld, Schweineverkauf, Kuhverkauf, Holzverkauf oder sonstige Einnahmen die Du mit dem Verkauf von lw. Produkten erzielst. Als Einnahmen zählen auch, wenn Du mit deinem Traktor und Ladewagen fortfährst und Maschinen überbetrieblich einsetzt. Wenn Du Nebenerwerbslandwirt bist und irgendwo angestellt bist, dann zählt das nicht zum lw. Einkommen. Fördergelder enthalten keine Ust und zählen NICHT fürs optieren. Das selbe gilt für Investitionsförderung. Ausgaben: SVB ist ohne USt => zählt nicht als Ausgabe, Versicherung zählt ebenfalls nicht als Ausgabe (keine USt), SVB-Beiträge bleiben gleich, geht nach Einheitswert. Ob sich das Optieren rechnet, muß jeder für sich selbst bewerten. lg enzeflo
19. Feb. 2010, 16:03 Josefjosef
Optieren in der LDW
bitte noch beachten, dass der Privataufwand beim Optieren auch berechnet, und davon die UST. abgeführt werden muß. das heißt: Milch, die die Familie aus eigener Produktion verbraucht, oder Fleisch ( selbst geschlachtetes Schwein). Auch beachten, dass man den Diesel für den Betrieb nicht zu 100% betrieblich anrechnen kann, wenn das Privatauto mitgetankt wird. usw........ gruß josef
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