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Offener Wald - ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?
09. Feb. 2011, 10:23 hans_meister
Offener Wald - ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?
Zäune dürfen im Wald nicht so ohne weiteres aufgestellt werden. Von einigen Ausnahmen abgesehen, darf nämlich grundsätzlich jeder einen fremden Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten (=Waldbetretungsrecht gemäß § 33 Forstgesetz). Im Rahmen dieses allgemeinen Waldbetretungsrechtes ist Spazieren gehen (auch mit Kinderwagen) erlaubt, ebenso Fahren mit einem Rollstuhl, Wandern, Joggen, sowie Fotografieren, Wild- und Pflanzenbeobachtungen und Picknicken. Ist der offene Wald eine ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?
Antworten: 6
09. Feb. 2011, 10:29 Shalalachi
Offener Wald - ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?
Ich denke die Verpflichtung liegt beim Besitzer. Wenn sich die Menschen an gewisse Grundregeln (Lärmen, Mist wieder mitnehmen...) halten dann sollen sie sich ruhig im Wald aufhalten dürfen. Wir Bauern argumentieren ja immer mit Landschaftspflege die über unsere Produkte und Ausgleichszulagen bezahlt wird. Dann sollen die die zahlen auch was haben. Werden aber alle vom Geiz dominiert dann sperre ich auch meine Wiesen und Felder, und verlange Eintritt!
09. Feb. 2011, 12:01 mfj
Offener Wald - ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?
Die Erholungs- und Wohlfahrtsfunktion der Land- und Forstwirtschaft ist unmissverständlich rechtlich festgeschrieben. Was es letztendlich bedeutet - können jene beurteilen die in den "Genuss" dieser Tatsache kommen, also die am Rande von Ballungszentren liegen, in Fremdenverkehrs- und Ausflugsgebieten leben und wirtschaften wollen. Das Sportgesetz im Winter tut sein übriges noch dazu... Es ist eine Belastung, im Grunde ein Servitut an die Allgemeinheit - welches unentlohnt ist. Wo steuerliche Fördergelder gebraucht wurden, z.b. im Forstwegebau - ist es noch argumentierbar - im freien Gelände ist es enteignend. Aber alle Versuche das zu ändern endenten bisher im Graben. Der beste Schutz ist immer noch die "Tollwut-Tafel".... Da schreckt man wenigstens die ganz "unbedarften Emporkömmlinge und Zufallstouristen" zurück und kanalisiert sie auf beschilderten Wegen und tollwutfreien Parkplätzen ;-))
09. Feb. 2011, 12:02 mfj
Offener Wald - ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?
Die Erholungs- und Wohlfahrtsfunktion der Land- und Forstwirtschaft ist unmissverständlich rechtlich festgeschrieben. Was es letztendlich bedeutet - können jene beurteilen die in den "Genuss" dieser Tatsache kommen, also die am Rande von Ballungszentren liegen, in Fremdenverkehrs- und Ausflugsgebieten leben und wirtschaften wollen. Das Sportgesetz im Winter tut sein übriges noch dazu... Es ist eine Belastung, im Grunde ein Servitut an die Allgemeinheit - welches unentlohnt ist. Wo steuerliche Fördergelder gebraucht wurden, z.b. im Forstwegebau - ist es noch argumentierbar - im freien Gelände ist es enteignend. Aber alle Versuche das zu ändern endenten bisher im Graben. Der beste Schutz ist immer noch die "Tollwut-Tafel".... Da schreckt man wenigstens die ganz "unbedarften Emporkömmlinge und Zufallstouristen" zurück und kanalisiert sie auf beschilderten Wegen und tollwutfreien Parkplätzen ;-))
09. Feb. 2011, 12:03 mfj
Offener Wald - ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?
Die Erholungs- und Wohlfahrtsfunktion der Land- und Forstwirtschaft ist unmissverständlich rechtlich festgeschrieben. Was es letztendlich bedeutet - können jene beurteilen die in den "Genuss" dieser Tatsache kommen, also die am Rande von Ballungszentren liegen, in Fremdenverkehrs- und Ausflugsgebieten leben und wirtschaften wollen. Das Sportgesetz im Winter tut sein übriges noch dazu... Es ist eine Belastung, im Grunde ein Servitut an die Allgemeinheit - welches unentlohnt ist. Wo steuerliche Fördergelder gebraucht wurden, z.b. im Forstwegebau - ist es noch argumentierbar - im freien Gelände ist es enteignend. Aber alle Versuche das zu ändern endenten bisher im Graben. Der beste Schutz ist immer noch die "Tollwut-Tafel".... Da schreckt man wenigstens die ganz "unbedarften Emporkömmlinge und Zufallstouristen" zurück und kanalisiert sie auf beschilderten Wegen und tollwutfreien Parkplätzen ;-))
09. Feb. 2011, 18:37 rbrb131235
Offener Wald - ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?
Die Fragestellung verwirrt mich ! Grüsse rbrb13
09. Feb. 2011, 21:07 Restaurator
Offener Wald - ungerechte Verpflichtung für die Waldbenützer?
haftbar ist der waldbesitzer für die wege die auf seinen parzellen benutzt werden (z.b. verletzung eines wanderers durch herabfallende äste). geht dieser wanderer jedoch irgendwo quer durch den wald, dann haftet der besitzer nicht, maximal unterlassnene hilfeleistung wenn er den wanderer liegen lässt. sind die wege markiert oder sonstwie ein servitut (ersitzung durch die öffentlichkeit) dann bin ich überzeugt, dass man für die pflege dieser wege auch die öffentlichkeit (sprich gemeinde) heranziehen kann. jeder servitutsberechtigte ist ja verpflichtet "nach massgabe der benützung" sich anteilsmässig an der erhaltung zu beteiligen. reiter und radfahrer braucht man aber keineswegs zu dulden. ebenso nicht gewerbliche pilzesucher oder die sauhund, die immer schon um 3 in der früh meine maroni und kastanien mit stirnlampen klauben und sackweise wegschleppen. im übrigen wär ich schön traurig, wenn ich nicht mehr durch fremde wälder streifen könnt, so muss ich's auch bei mir tolerieren :)
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