öffentlicher Weg privat???

27. Mai 2006, 07:04 donald

öffentlicher Weg privat???

Hallo! Durch mein Grundstück geht ein ausgeschiedener öffentlicher Weg. (lt. Mappe) In Wirklichkeit ist es ein schmaler Steig, der öfters abrutscht, (sehr steiles Gelände) und jedes Jahr wieder von mir begehbar gemacht wird, ich brauche den Weg um Jungvieh auf die über dem Graben liegende Weide zu bringen. Zur Zeit, zumindest in den letzten Jahren hat der Steig/Weg gänzlich an Bedeutung für einen zweiten, oder gar die Öffentlichkeit verloren, nicht einmal Wanderer nützen diesen Steig. Ich möchte jetzt aus diesen Steig einen Traktorweg machen, habe aber bedenken, das dann der öffentlichkeits- charakter wieder an Gewicht gewinnt, und zweite den von mir errichteten Weg benützen. An dieser Stelle meine Frage an euch, habt ihr schon einmal eine solche ähnliche Situation gehabt? Ist es möglich den Weg privat zu machen? Öffentliches Gut ist ja nicht ersessbar!? Welche Behördengänge sind notwendig? Oder ist es möglich dass die Gemeinde den Weg mitfinanziert, da er ja öffentlich ist, oder ist sie sogar dazu verpflichtet?? Vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen?? Donald

Antworten: 1

27. Mai 2006, 09:54 Fadinger

öffentlicher Weg -----> privat???

Hallo! Wenn es tatsächlich ein öffentlicher Weg ist, hat das "Grundstück" eine eigene Nummer und ist auch im Grundbuch als Verkehrsfläche ausgewiesen. Somit ist auch die Gemeinde für die Erhaltung zuständig. Also mal bei der Gemeinde "anklopfen". In dem Zusammenhang gleich mit anfragen, ob nicht Interesse besteht, den Weg und die Erhaltungskosten an Dich abzutreten ("Überlassungsvertrag" und Umschreibung im Grundbuch notwendig). Anders ist es, wenn der Weg Dir gehört und das Fahrrecht für die Öffentlichkeit (oder Privatpersonen) als Last im Grundbuch eingetragen ist. (oder "ersessen" wurde) Wobei die Ersitzungszeit bei der öffentlichen Hand 40 Jahre dauert, normal 30 Jahre. Ist dann umgekehrt auch das gleiche, wenn sich die Öffentlichkeit 40 Jahre nicht mehr um "Deinen" Weg geschert hat .... Bei der Umstellung auf die digitale Katastermappe wurden bei uns einige "Fehlerflächen" bereinigt, in diesen Zusammenhang wurde auch ein nicht mehr existierender Weg einen anderen Grundstück zugeschrieben. Gruß F

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