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Hofübernahme - weichende Geschwister
18. Nov. 2006, 22:54 Accreda
Hofübernahme - weichende Geschwister
Grüß Gott an alle! Ich habe mich soeben registriert, denn ich sehe, hier sind Experten zu finden :) Also es geht um folgendes: Mein Mann und ich werden voraussichtlich den Hof meiner Eltern übernehmen und da sind natürlich 1000 Fragen offen. Darf ich kurz die Verhältnisse schildern: Mein Mann und ich sind seit Jahren in Wien, wir haben 3 Kinder und wir wollten von Anfang an wieder aufs Land zurück. Geld fürs Haus haben wir gespart. Das alte Haus kommt dann höchstwahrscheinlich weg. Wir haben zur Wirtschaft noch nichts beigetragen. Meine Eltern wirtschaften - seit alle Kinder aus dem Haus sind - alleine. Meine Mutter hat vor kurzem nach 30 Jahren (alleiniger) Melkerei mit der Milchwirtschaft aufgehört. Wir werden mit der Stiermast weitermachen - mit Abhofverkauf von Fleisch. Es handelt sich um einen kleinen Hof mit ca. 5 ha Grund drumrum und Pachtfläche und etwas Wald. Mein Mann ist selbständig und wird seine Arbeit weitermachen. Ich habe noch 5 Schwestern, sozusagen "weichende Geschwister" die abgefunden werden müssen, damit alles zu Lebzeiten meiner Eltern noch ordentlich geregelt wird. Jetzt frag ich mal: 1. Wie wird so eine Abfindung berechnet? Nur mal so als Anhaltspunkt, ich möchte das ohnehin großzügig handhaben. 2. Wer bezahlt diese üblicherweise (Übergeber oder Übernehmer) - jetzt besonders in Anbetracht oben geschilderter Verhältnisse? 3. Teilung dieser Kosten? Was haltet Ihr davon? Danke erstmal für Eure Aufmerksamkeit und ich hoffe sehr, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.
Antworten: 2
19. Nov. 2006, 05:00 canadafarmer
Hofübernahme - weichende Geschwister
hallo falls dir diese forum nocht weiterhilft versuch diese http://www.baeuerinnentreff.de/index.htm da must du dich aber leider auch anmelden und dann kannst du bei suche hofübergabe eingeben , hoffe du findest das passende mfg robert
19. Nov. 2006, 14:05 loik
Hofübernahme - weichende Geschwister
Zuerst einmal herzliche Grüße und Gratulation zu dieser Entscheidung. Es gibt natürlich viele offene Fragen zu dieser Thematik. Haben die Eltern das Milchkontingent verkauft? Haben die Geschwister schon einen Betrag von den Eltern erhalten z.B. Wohnungserrichtung, Eigenheimerrichtung, Studium u.s.w.? Haben die Eltern Zusagen gemacht, wer, was und wieviel bekommt? Gibt es ein Grundstück das eventuell als Bauland gewidmet und geteilt werden kann und die Wirtschaftlichkeit des Betriebes bei einer Abtrennung nicht beeinträchtigt? In unserer Region ist es üblich, dass die Geschwister eine oder mehrere Bauparzellen und bei Errichtung eines Eigenheimes das Bauholz dazu erhalten. Zusätzliche Bargeldauszahlungen gibt es nur bei größeren Höfen. Diese Auszahlungen wie man so schön sagt, machen in den meisten Fällen und üblicher Weise noch die Eltern. (Hofübergeber) Wenn es bei Ihnen nicht der Fall war, sollt Ihr Euch mit den Geschwistern und Eltern gemeinsam unterhalten. Was sie sich vorstellen und wie die Auszahlung erfolgen soll. Auch in welchem Zeitraum die Geschwister eien Betrag, Bauholz oder Baugrund erhalten sollen, muß vereinbart werden. Ihr sollt alle im Klartext sprechen um spätere Streitigkeiten und Auseinandersetzungen zu vermeiden. Damit nicht im Nachhinein gesagt werden kann, mir wurde dies und das versprochen. Oder ich habe als Weichende Zuwenig erhalten u.s.w. Wenn der Betrieb nicht so Groß ist, muß dies auch von den Geschwistern berücksichtigt und akzeptiert werden, dass eine Auszahlung nicht so großzügig erfolgen kann. Der Betrieb soll ja auch für die Nachfolger Lebensfähig bleiben. Es gibt dazu auch kostenlose Beratungen bei den zuständigen Kammern für Land-und Forstwirtschaft, Bezirksstellen. Ich wünsche Euch alles Gute für Euer Vorhaben
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